Landkreis Havelland
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Vorlage - BV-0141/15  

 
 
Betreff: Betreibung inklusive Ausstattung der Notunterkunft für Asylbewerber/Flüchtlinge am Standort Falkensee, Seegefelder Str. 150 (ehemaliges AGON-Möbelhaus)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat II, Amt 50 - Sozialamt Bearbeiter/-in: Lueck, Monika
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
26.10.2015 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag möge beschließen:

 

Der Landrat wird ermächtigt, für die Betreibung inklusive Ausstattung der Notunterkunft für Asylbewerber/Flüchtlinge am Standort Falkensee, Seegefelder Str. 150 (ehemaliges AGON-Möbelhaus) folgenden Träger der Wohlfahrtspflege zu beauftragen:

 

-          Die Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.

Regionalverband Brandenburg-Nordwest

Warschauer Str. 17

14772 Brandenburg/Havel

 

Kosten für die Ausstattung:              114.687,00 €

Kosten für die Betreibung:               148.648,14 €

 


Sachverhalt:

 

Zur Beschlussvorlagennummer BV-0133/15 vom 12.10.2015 hat der Kreistag des Landkreises Havelland beschlossen, das ehemalige AGON-Möbelhaus, Seegefelder Str. 150 in 14612 Falkensee zum 01.11.2015 als Notunterkunft für Flüchtlinge und Asylbewerber anzumieten.

 

Jeder Asylbewerber/Flüchtling benötigt eine Grundausstattung entsprechend der Richtlinie zu den Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung nach der Erstattungsverordnung zum Landesaufnahmegesetz vom 08.03.2006, bestehend zumindest aus Bett, Schrank, Bettwäsche, Bettenset, Matratze, Handtüchern, Besteck und Geschirr. Die Verwaltung des Landkreises Havelland ist aufgrund der Kürze der Zeit nicht in der Lage, die Ausstattung der Asylbewerber/Flüchtlinge selbst zu organisieren.

 

Die Verwaltung ist auch nicht in der Lage, die Betreibung zu übernehmen.

 

Hinsichtlich der Betreuung sind mindestens Heimleitung, Sozialarbeiter und Hausmeister bereit zu stellen.

 

Deshalb sollen Ausstattung und Betrieb der Notunterkunft durch einen Träger der Wohlfahrtspflege übernommen werden.

 

 

 

Lösung:

 

Mit Schreiben des Ministeriums des Inneren und für Kommunales (MIK) vom 22.09.2015 i. V. m. dem Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 24.08.2015 wurden bezüglich der Vergabe von Aufträgen in Zusammenhang mit der Unterbringung von Asylbewerbern Erläuterungen zur Beschleunigung von Vergabeverfahren gegeben. Danach wird auf die Möglichkeiten zur Durchführung des beschleunigten nicht offenen Verfahrens und des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb hingewiesen.

 

Im Rahmen eines solchen Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb wurden mit Schreiben vom 09.09.2015 vier Träger der Wohlfahrtspflege aufgefordert, bis zum 15.10.2015 ein Angebot für die Ausstattung und Betreibung der Notunterkunft abzugeben.

 

Drei Firmen haben fristgerecht ein Kostenangebot eingereicht.

 

Die Wertung der Angebote erfolgte sodann am 16.10.2015 mit dem Ziel, das wirtschaftlichste Angebot i. S. d. § 97 Abs. 5 GWB zu ermitteln, das den Zuschlag erhalten soll.

 

Dies ist im vorliegenden Fall das Angebot der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Die Johanniter Unfallhilfe e. V.  bietet an, die Ausstattung entsprechend der Richtlinie zu den Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung nach der Erstattungsverordnung zum Landesaufnahmegesetz vom 08.03.2006 zu einem Preis von 114.687,00 € auszustatten und zu einem monatlichen Preis von 24.774,69 € zu betreiben.

 

Für den Leistungszeitraum von zunächst sechs Monaten ergeben sich somit Betreibungskosten in Höhe von 148.648,14 €.

 

Der Auftrag für die Ausstattung und Betreibung der Notunterkunft vom 01.11.2015 bis zum 30.04.2016 (mit Verlängerungsoption um bis zu weitere sechs Monate) soll an die Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. vergeben werden.

 

Die Auftragsvergabe ist aufgrund der Kosten gremienpflichtig.

 

Alternativen:

 

Aus Sicht der Verwaltung besteht zu diesem Vorgehen im Moment keine Alternative.

 

 

 

Zuständigkeit für die Entscheidung:

 

Kreistag gemäß § 28 Abs. 2 Ziff.17 BbgKVerf i. V. m. § 4 der Hauptsatzung für den Landkreis Havelland

 

 

 

Bereits vorliegende Entscheidungen:

 

keine

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Folgende Kosten entfallen anteilig auf die Haushaltsjahre 2015 und 2016:

 

01.11.2015:                             Ausstattung der Plätze für 300 Pers.              114.687,00 €

01.11.-30.11.2015:               Betreibung                                                                      24.774,69 €             

01.12.-31.12.2015:               Betreibung                                                                     24.774,69 €

01.01.-31.01.2016:               Betreibung                                                                        24.774,69 €

01.02.-29.02.2016:               Betreibung                                                                        24.774,69 €

01.03.-31.03.2016:               Betreibung                                                                        24.774,69 €

01.04.-30.04.2016:               Betreibung                                                                        24.774,69 €

 

 

Kosten Nov. 2015-April 2016

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

263.335,14 €

 

Erläuterung/Deckungsvorschlag

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Dezernates II im jeweiligen HH-Jahr.

 


Anlagen:

 

keine