Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Landrat bzw. der bevollmächtigte Vertreter des Alleingesellschafters Landkreis Havelland wird beauftragt, die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Havelland Kliniken GmbH (HKG) in der Gesellschafterversammlung der HKG zu vertreten und die Beschlussfassung gemäß § 53 GmbH-Gesetz durch sein Abstimmungsverhalten herbeizuführen.
Sachverhalt:
Der Landkreis Havelland als Alleingesellschafter der Havelland Kliniken GmbH ist bei der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages dieser kommunalen Beteiligung an die Regelungen der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) gebunden.
Bedingt durch Erweiterungen in den Tätigkeitsfeldern der Havelland Kliniken Unternehmensgruppe durch:
sind entsprechende Erweiterungen beim Gegenstand und Zweck der Gesellschaft erforderlich, um die neuen Aufgabenstellungen der Gesellschaft deutlich zu machen. Die erforderlichen Anpassungen gehen aus der beigefügten Synopse hervor.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: Synopse Gesellschaftsvertrag Havelland Kliniken GmbH Gesellschaftsvertrag Havelland Kliniken GmbH
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