Landkreis Havelland
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Vorlage - BV-0129/15  

 
 
Betreff: Öffentlich-rechtlicher Vertrag nach § 12 Abs. 1 Kita-Gesetz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:II 51.1/Wol
Federführend:Dezernat II, Amt 51 - Jugendamt Bearbeiter/-in: Graber, Liane
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
28.10.2015 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen     
Kreisausschuss Vorberatung
23.11.2015 
Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
07.12.2015 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Entwurf des ÖRV 01.01.2016-31.12.2020
Synopse

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss/Kreisausschuss/Kreistag möge beschließen:

 

Dem in der Anlage beigefügten Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages 2016 bis 2020 sowie der Übertragung der Aufgaben nach § 12 Abs. 1 Kita-Gesetz an kreisangehörige amtsfreie Gemeinden und Ämter wird zugestimmt.

 


Sachverhalt:

 

Bereits seit 2004 wurden Aufgaben nach § 12 Kita-Gesetz mit öffentlich-rechtlichen Verträgen auf die Kommunen übertragen. Die bestehenden Verträge mit unseren amtsfreien Gemeinden und Ämtern (außer Gemeinde Wustermark) enden mit dem 31.12.2015. Die wohnortnahe Erbringung der Leistungen für die Familien im Landkreis Havelland und die enge Zusammenarbeit der kreisangehörigen Kommunen mit dem Landkreis im Bereich der Kindertagesbetreuung sollen weiter gewährleistet werden.

 

In den Prozess der Vorbereitung des öffentlich-rechtlichen Vertrages wurden die Kommunen einbezogen. Am 25.03.2015 wurde allen amtsfreien Gemeinden und Ämtern ein Vertragsentwurf zur Prüfung zugesandt. Die Gemeinde Wustermark teilte mit, dass sie kein Interesse am Vertragsabschluss hat. Die Rückmeldungen, Fragen und Hinweise aus den anderen Kommunen wurden erörtert. Im Zuge der Verhandlungen wurde der Vertragstext nochmals überarbeitet.

 

 

Neben diversen redaktionellen Klarstellungen wurden folgende Änderungen eingearbeitet:

 

Ziff. I e              Klarstellung zur Beratungspflicht der Kommunen bei der Vermittlung eines Kindergartenplatzes             

 

Ziff. III Abs. 4 (neu)              Erhöhung der Verwaltungskostenpauschale zum Ausgleich der den Kommunen entstehenden Aufwendungen von EUR 2,04 auf EUR 5,55 pro Monat. Die Erhöhung beruht auf einer Überprüfung des mit der Aufgabe verbundenen Verwaltungsaufwandes. Erweiterung der Verwaltungskostenpauschale auf die sogenannten Berliner Kinder.

 

Ziff. III Abs. 5 (neu)              Anpassung der Zahlungstermine an die Regelungen der Betriebskosten- und Nachweisverordnung.

 

Die Verwaltungen der zwölf amtsfreien Gemeinden und Ämter haben dem vorliegenden Entwurf inzwischen zugestimmt und erklären sich zur Aufgabenerfüllung unter den im Vertragstext genannten Voraussetzungen bereit.

 

Der Vertragsentwurf ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Dem Vertrag sollte in der vorgeschlagenen Form zugestimmt werden. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben durch die Kommunen hat sich bewährt. Parallel werden die entsprechenden Beschlüsse in den kommunalen Entscheidungsgremien gefasst. Es wird angestrebt, die Verträge zum Ende des Jahres 2015 für den Vertragszeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2020 zu unterzeichnen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

630.000 €

531200 / 3650101 / 51100

Erläuterung/Deckungsvorschlag

Die anfallenden Kosten wurden bei der Haushalts- und Finanzplanung 2016 ff. berücksichtigt.

 


Anlagen:

 

Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages 01.01.201631.12.2020

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf des ÖRV 01.01.2016-31.12.2020 (105 KB)    
Anlage 2 2 Synopse (127 KB)