Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Gültigkeitszeitraum des Nahverkehrsplans des Landkreises Havelland in der Fassung der Fortschreibung 2012 bis 2016 wird bis 2019 verlängert.
Sachverhalt:
Der Kreistag des Landkreises Havelland hat in seiner Beratung am 26.03.2012 mit Beschluss-Nr. BV 253/12 den Nahverkehrsplan des Landkreises Havelland für den Zeitraum 2012 – 2016 beschlossen.
Die Pflicht zur Aufstellung von Nahverkehrsplänen ist formal mit dem am 29.06.2004 vom Landtag Brandenburg verabschiedeten „Zweiten Gesetz zur Änderung des ÖPNV-Gesetzes“ weggefallen und ist mit den folgenden Änderungen nicht wieder aufgenommen worden. Gleichwohl hat der Landkreis Havelland unter Berücksichtigung geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen (u. a. EU-VO 1370/2007) den verkehrspolitischen Willen des Landkreises auch im Hinblick auf die im Jahr 2016 auslaufenden Linienverkehrsgenehmigungen im Nahverkehrsplan in 2012 fortgeschrieben.
Die Vergabe der Linienverkehrsgenehmigungen erfolgte als Direktvergabe zum 01.06.2016 auf der Basis des gültigen Nahverkehrsplans 2012 – 2016. Die bereits in Diskussion befindliche Verwaltungsstrukturreform 2019 würde in die Laufzeit des nächsten Nahverkehrsplanes (2017 – 2021) fallen und bereits nach zwei Jahren eine generelle Überarbeitung erfordern.
Es wird daher vorgeschlagen, auch aus Kostengründen, die Laufzeit des bisherigen Nahverkehrsplanes bis 2019 zu verlängern und in den Jahren 2018/2019 eine Bestandsaufnahme zum ÖPNV in den künftigen Kreisstrukturen zu erstellen, eine Harmonisierung der Standards vorzusehen sowie einen Nahverkehrsplan für das neue Kreisgebiet für den Zeitraum 2020 – 2024 zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Standards des gültigen Nahverkehrsplanes Landkreis Havelland als Planungs- und Bestellgrundlage für den übrigen ÖPNV bleiben auch für die Jahre bis 2019 bestehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
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