Landkreis Havelland
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Vorlage - BV-0125/15  

 
 
Betreff: 1. Änderung der Qualitätsstandards zur Erbringung von früher Förderung (Eingliederungshilfe) in Regelkindertagesstätten im Landkreis Havelland
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:II 51.1/Wol
Federführend:Dezernat II, Amt 51 - Jugendamt Bearbeiter/-in: Graber, Liane
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
28.10.2015 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Entwurf Fassung 1. Änderung der Qualitätsstandards

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:

 

Die 1. Änderung der Qualitätsstandards zur Erbringung von früher Förderung (Eingliederungshilfe) in Regelkindertagesstätten im Landkreis Havelland wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Nach dem Beschluss BV-0070/14 des Jugendhilfeausschusses vom 28.01.2015 über die „Qualitätsstandards zur Erbringung von früher Förderung (Eingliederungshilfe) in Regelkindertagesstätten im Landkreis Havelland“ sind diese am 01.03.2015 in Kraft getreten.

 

Um Kinder mit besonderem Förderbedarf in Regeleinrichtungen der Kindertagesbetreuung gemeinsam mit anderen Kindern betreuen, bilden, erziehen und versorgen zu können, bedarf es  besonderer Voraussetzungen und Rahmenbedingungen. Insbesondere muss der Träger nachweisen können, dass er die gewährte finanzielle Leistung für zusätzliches Personal mit entsprechender Qualifizierung eingesetzt hat.

 

Dass die Schaffung der Leistungsvoraussetzungen einige Zeit in Anspruch nehmen wird, stand außer Frage. Daher gab es unter Ziff. 3.2 Abs. 3 und Ziff. 8 der Qualitätsstandards Regelungen für eine Übergangsphase. Wenn die Kita trotz fehlender allgemeiner Vereinbarung mit dem Landkreis bereits eine Hilfe realisiert, schließt sie eine Vereinbarung für den konkreten Einzelfall und kann die Leistung für maximal ein Jahr erhalten.

 

Wer als Träger selbst noch kein Personal mit der notwendigen Qualifikation bereithält, kann externe Fachkräfte in Anspruch nehmen, um die Leistung zu erbringen.

 

Seit Inkrafttreten der Regelungen sind nunmehr 8 Monate vergangen und erste Erfahrungen zur Umsetzung wurden gesammelt. Die Anforderungen an die Qualifikation des Personals, wie sie unter Ziff. 3.2 Abs. (1) gefordert sind, werden in den Kitas zum Großteil nicht erfüllt. Das Hinzuziehen externer qualifizierter Kräfte ist nicht wirksam genug und mit einem höheren zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden.

 

Es bedarf dringend einer Qualifizierungsoffensive bei den Trägern. Wir benötigen Heilpädagogen, Rehabilitationspädagogen, systemische Berater und Facherzieher für Integration in den Einrichtungen.

 

Um dennoch aktuell Unterstützungsstrukturen für Kinder mit besonderen Förderbedarfen in den Kitas realisieren zu können, werden unter Ziff. 3.2 der „Qualitätsstandards“ die Absätze (4) und (5) eingefügt:

 

 

(4) Soweit in einem mit dem Leistungsträger abgestimmten Übergangszeitraum zusätzliches Personal ohne die unter Ziff. 3.2 (1) genannte erforderliche Qualifikation eingesetzt wird, muss der Träger nachweisen, dass mindestens ein/e Erzieher/in eine entsprechende Fortbildungsmaßnahme absolviert, um die geforderte Qualifikation zu erlangen. Die konkrete Umsetzung der Hilfe wird im Hilfeplan/Förderplan festgelegt.

 

(5) Für einen mit dem Leistungsträger abgestimmten Übergangszeitraum ist es daneben möglich, das Entgelt nach Ziff. 6 Abs. 3 für die Inanspruchnahme qualifizierter Fachberatung sowie den Einsatz nicht entsprechend qualifizierter Unterstützungskräfte zu verwenden.

 

 

Mit dieser Regelung kann der Träger durch den zusätzlichen Einsatz von Erziehern und/oder Unterstützungskräften die Gruppenstrukturen verbessern und die Hilfe umsetzen, während parallel Prozesse der Fortbildung und Teamentwicklung umgesetzt werden. Im Hilfeplan werden die konkreten Maßnahmen festgelegt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

130.000 €

3630403/533100/51100 (499.900,00 €)

Erläuterung/Deckungsvorschlag

Durch die 1. Änderung der Qualitätsstandards entsteht kein Mehraufwand.

 


Anlagen:

 

Entwurf Fassung der 1. Änderung der Qualitätsstandards zur Erbringung von früher Förderung (Eingliederungshilfe) in Regelkindertagesstätten im Landkreis Havelland (ohne Anlagen)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Fassung 1. Änderung der Qualitätsstandards (142 KB)