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Betreff: |
Bericht Nr. 03/2014 - Prüfung Jagd- und Fischereiaufsicht |
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Mitteilungsvorlage |
Federführend: | Dezernat I |
Bearbeiter/-in: | Schreiber, Juliane |
Beratungsfolge: |
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Sachverhalt: Prüfungsgegenstand waren die Gebührenerhebung, das Forderungsmanagement sowie die Bearbeitung von Widersprüchen und Klagen in 2013. Feststellungen: - Die Sachbearbeitung erfolgte im Wesentlichen ordnungsgemäß. Allerdings waren die Akten nicht paginiert.
- Bezüglich der Endabrechnung „Fischereiabgabemarken“ erfolgte der Hinweis, dass nachträgliche Änderungen in der Abrechnung nachvollziehbar sein müssen, d.h. abzuzeichnen und ggf. zu begründen sind.
- Es erfolgte keine Kontrolle des Bestandes der Blankodokumente der Fischereischeine. Eine Möglichkeit zum Schließen der Kontrolllücke stellt die Überwachung der Ist-Bestände durch eine regelmäßige Erfassung mittels Inventur und ein anschließender Abgleich mit dem Soll-Bestand, der sich aus den erhaltenen, ausgestellten und vernichteten Dokumenten ergibt, dar. Die Kommunikation zwischen Fachamt und Bürgerservicebüro ist zu verbessern.
- In der Jagdaufsicht ist die Verwendung von selbst erstellten Quittungen, die nicht der DA 301 Nr. 4.5. entsprechen, nicht zulässig. Bei nicht vorhandenen Quittungsblöcken müssen die Antragsteller an das Bürgerservicebüro verwiesen werdenBeim Antrag auf Zulassung zur Anglerprüfung ist die Zahlung der Prüfungsgebühr nachzuweisen (§ 5 Abs. 3 VO über die Anglerprüfung). Bei Teilen der Stichprobe ging das Geld in der Kreiskasse erst nach der Prüfung ein. Auf geeignete Nachweise (Kontoauszug, Buchungsbestätigung) bei Anmeldung ist zu achten. Die Namen der Prüflinge sollten den konkreten Einzahlungen zuordenbar sein (Eingabe der Namen der Einzahler bei Vorgabe des Buchungstextes im HKR-Programm durch das Bürgerservicebüro).
Finanzielle Auswirkungen: Kosten | Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger | | | Erläuterung/Deckungsvorschlag | |
Anlagen: Prüfbericht Nr. 3/2014 Rathenow,
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