Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag ermächtigt den Landrat, den anliegenden öffentlichen Dienstleistungsauftrag zwischen dem Landkreis Havelland und der Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH über die Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs mit Bussen im Landkreis Havelland für den Zeitraum vom 01.06.2016 bis 31.05.2026 abzuschließen.
Sachverhalt:
Der Landkreis Havelland ist gem. § 3 Abs. 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (ÖPNVG BB), zuletzt geändert am 14.03.2014, Aufgabenträger für den übrigen ÖPNV und gem. § 3 Abs. 4 ÖPNVG BB zugleich zuständige Behörde für den öffentlichen Personennahverkehr im Sinne der EU-VO 1370/2007.
Der Landkreis Havelland ist ferner Alleingesellschafter der Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH.
In Vorbereitung der Vergabe der am 31.05.2016 auslaufenden Linienverkehrsgenehmigungen hat der Kreistag des Landkreises Havelland mit der Beschlussfassung zum Nahverkehrsplan 2012 – 2016 festgelegt, dass die im Landkreis Havelland genehmigten Linienverkehre in einem Linienbündel im Rahmen der Direktvergabe vergeben werden.
In Umsetzung dieses Auftrages und in Erfüllung der sich aus Art. 7 Abs. 2 der EU-VO 1370/2007 ergebenden Verpflichtungen hat der Landkreis Havelland am 26.03.2014 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED Tenders Elektronic Daily) unter 2014/S 062-104372 eine Vorinformation für die Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrages veröffentlicht. Eigenwirtschaftliche Angebote zur Übernahme der Leistungen wurden innerhalb der Frist nicht abgegeben. Somit sind die Voraussetzungen für eine Direktvergabe an das eigene Unternehmen erfüllt.
Mit dem nunmehr vorliegenden Dienstleistungsauftrag beabsichtigt der Landkreis Havelland auch weiterhin eine ausreichende Verkehrsbedienung im Landkreis Havelland sicherzustellen. Die Anforderungen an Qualität und Quantität, aber auch Anschlusssicherung und Umweltverträglichkeit, entsprechen den Anforderungen des aktuellen Nahverkehrsplanes des Landkreises Havelland. Durch die Vereinbarung von Bonus-Malus-Regelungen soll die Qualität verbessert, die demografische Angebotsentwicklung gestärkt und die Kundenorientierung verbessert werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag
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