Landkreis Havelland
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Vorlage - BV-0111/15  

 
 
Betreff: Kündigung der Vereinbarung zum Betrieb der Wohnheime für Auszubildende durch den Horizont e. V. Nauen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:Dezernat I/40/02
Federführend:Dezernat I Bearbeiter/-in: Pietrus, Susan
Beratungsfolge:
Ausschuss Soziales/Bildung/Gesundheit Anhörung
31.08.2015 
Sitzung des Ausschusses für Soziales/Bildung/Gesundheit    
Kreisausschuss Anhörung
07.09.2015 
Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
21.09.2015 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag möge beschließen:

 

1.              Der Landrat wird beauftragt, die nach dem Brandenburgischen Schulgesetz für das Oberstufenzentrum Havelland pflichtigen Wohnheime, aufgrund der Kündigung der Vereinbarung zum Betrieb der Wohnheime für Auszubildende durch den Horizont e. V. Nauen, ab dem 01. Januar 2016 in eigener Verantwortung zu betreiben.

 

Die Finanzierung der Betreibung im Haushaltsjahr 2016 erfolgt über die im Haushaltsplanentwurf veranschlagten Mittel für den Verlustausgleich. Ab dem Jahr 2017 erfolgt die übliche Veranschlagung der einzelnen Aufwendungen und Erträge unter den hierfür zutreffenden Sachkonten, Kostenstellen und Kostenträgern.

 

Der Stellenplan ist ab dem 01. Januar 2016 um 9 Stellen (7,0 VbE Erzieher, davon 2 mit anteiligen Leitungsaufgaben, 1,0 VbE Sachbearbeiter/in  und 1,0 VbE Hausmeister) zu erweitern. Die Verwaltung wird ermächtigt, in diesem Zusammenhang ggf. notwendige Stellenausschreibungen bereits 2015 vorzunehmen, um ab dem 01. Januar 2016 einen geordneten Wohnheimbetrieb zu gewährleisten.

 

Die Kosten der Wohnheimunterbringung werden bis zum Ablauf des Schuljahres 2015/2016 auf der Grundlage der vom Horizont e. V. mit den Auszubildenden abgeschlossenen Mietverträge erhoben.

 

Mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 werden Gebühren im Zusammenhang mit der Wohnheimunterbringung auf der Grundlage einer vom Kreistag noch zu beschließenden Gebührensatzung erhoben.

 

2.              Der Landrat wird beauftragt, die für eine eigene Betreibung notwendigen Vereinbarungen und Verträge zu schließen und den bestehenden Erbbaurechtsvertrag für den Standort Friesack mit Wirkung vom 1. Januar 2016 aufzulösen.

 

3.              Der Landrat wird beauftragt, in den für den Wohnheimstandort Rathenow bestehenden Mietvertrag für das Haus 4, Bahnhofstraße 3, 3a und 3b in Rathenow zwischen dem Horizont e. V. Nauen und der RENTA Brandenburg – Fonds GbR als Mieter ab dem 01.01.2016 einzutreten.

 


Sachverhalt:

 

Der Landkreis Havelland ist als Schulträger durch die Regelungen des § 99 des Brandenburgischen Schulgesetzes verpflichtet, an den Standorten des Oberstufenzentrums Havelland in Friesack und Rathenow ein Wohnheim für Auszubildende vorzuhalten.

 

Dieser Verpflichtung kam der Landkreis Havelland bis zum 31. Dezember 1997 in eigener Verantwortung nach. Mit Wirkung vom 01. Januar 1998 wurde die Betreibung an die kreiseigene Kinder- und Jugendwohnheime gGmbH übertragen. Rechtliche Grundlage der Aufgabenübertragung ist die Vereinbarung zum Betrieb der Wohnheime vom 1. Februar 2000, die rückwirkend geschlossen und vom Kreistag in seiner Sitzung am 7. Dezember 1999 bestätigt wurde. Hiernach hat der Landkreis Havelland dem Träger das durch die Betreibung entstandene Defizit im Rahmen des Verlustausgleiches zu erstatten.

 

Nachdem die Kinder- und Jugendwohnheime gGmbH mit Wirkung vom 01. Januar 2004 an den Horizont e. V. Nauen veräußert wurde, übernahm dieser die weitere Betreibung.

 

In diesem Zusammenhang wurde am 19. April 2005 mit dem Horizont e. V. ein Erbbaurechtsvertrag zur Überlassung des Grundstücks mit den vorhandenen Gebäuden in Friesack (Wohnheim I und II) geschlossen. Das Erbbaurecht wurde für die Zeit bis zum 31.12.2104 bestellt.

 

Mit Schreiben vom 12. Juni 2015 kündigte der Horizont e. V. Nauen fristgerecht die Vereinbarung zum Betrieb der Wohnheime für Auszubildende zum 31. Dezember 2015.

 

Als wesentlichen Grund der Kündigung führt der Träger an, dass die vom Landkreis Havelland, Schulverwaltungsamt, erhobenen Anforderungen im Zusammenhang mit dem Betrieb der Wohnheime in den vergangenen Jahren stetig angestiegen sind und hierdurch einer eigenständigen Umsetzung der Vereinbarung zum Betrieb der Wohnheime kaum noch Raum gelassen wurde.

 

 

Seitens der Verwaltung kann bestätigt werden, dass der Träger über Jahre Schwierigkeiten hatte und immer noch hat, den hohen Anforderungen einer wirtschaftlichen Betreibung unter Beachtung der vielschichtigen rechtlichen Vorgaben, insbesondere im Rahmen der Umsetzung und Abrechnung der Zuwendungen des Landkreises, gerecht zu werden und auch die komplexen Anforderungen des Vergaberechtes umzusetzen.

 

Der Träger führt weiterhin aus, dass der für den Betrieb der Wohnheime investierte Arbeitsaufwand gegenüber den anderen betriebenen Projekten unvertretbar hoch erscheint und er sich nunmehr auf seine langjährigen Kernaufgaben, die Betreibung der Kinder- und Jugendwohnheime, die ambulanten Projekte und andere Projekte konzentrieren möchte, die er als Träger der freien Jugendhilfe seit langem mit anerkanntem Erfolg betreibt. 

 

Im Zusammenhang mit der Kündigung der Vereinbarung bat der Horizont e. V. Nauen mit Schreiben vom 29. Juni 2015 um Auflösung des für den Standort Friesack bestehenden Erbbaurechtsvertrag mit dem Landkreis Havelland zum 31. Dezember 2015. Dieser Auflösung sollte entsprochen werden, da der Horizont e. V. eine erforderliche Unterhaltung der Gebäude nicht realisieren kann und bei Aufrechterhaltung des Erbbaurechtsvertrages nicht unerhebliche Mietkosten anfallen würden.

 

Der Wohnheimstandort Rathenow befindet sich in einem Mietobjekt im Haus 4, Bahnhofstraße 3, 3a und 3b. Vermieter ist die RENTA Brandenburg – Fonds 10 GbR – Wohnpark Zieten- , Garystraße 44, Berlin vertreten durch die Renta AG mit Sitz in Wriezen. Das Objekt wurde im Jahr 1999 vom Landkreis Havelland ausgewählt und als Wohnheimstandort in der Vereinbarung zur Betreibung mit der Kinder- und Jugendwohnheime gGmbH verankert. Mit einer Betreibung in eigener Verantwortung hat der Landkreis Havelland nunmehr die Rolle des Mieters zu übernehmen.

 

Lösung:

 

Der Landkreis Havelland betreibt ab dem 1. Januar 2016 die Wohnheime für Auszubildende in eigener Verantwortung.

 

Der bestehende Erbbaurechtsvertrag für den Standort Friesack wird mit Wirkung vom 1. Januar 2016 aufgelöst.

Der Landkreis Havelland führt den bestehenden Mietvertrag für den Wohnheimstandort Rathenow als Mieter mit der RENTA AG ab dem 01.01.2016 fort.

 

Die Finanzierung der Betreibung erfolgt wie unter Beschlussvorschlag beschrieben. Es wird davon ausgegangen, dass die eigene Betreibung keine höheren Kosten verursacht, als sie insgesamt über den Verlustausgleich an den Träger geleistet werden müssen bzw. müssten. Ein Anwachsen des Verlustausgleiches wird nach derzeitigen Erkenntnissen durch kurz- und mittelfristig notwendige Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen erwartet, da entsprechende Maßnahmen in den letzten Jahren nicht in ausreichendem Maße durchgeführt wurden.

 

Darüber hinaus ist die eigene Bewirtschaftung der Wohnheimplätze mit Blick auf eine flexible Nutzung der Kapazitäten und eine unstrittige Kosten- und Ertragsklarheit zu favorisieren, da Kosten dieser Wohnheime als sogenannte Schulkosten auch auf andere Gebietskörperschaften rechtssicher umgelegt werden müssen.

 

Alternative:

 

Grundsätzlich besteht die Alternative, die Betreibung auszuschreiben und ggf. erneut an einen Träger zu vergeben. Eine solche Ausschreibung ist aber zum 01. Januar 2016 nicht umsetzbar.

 

Zuständigkeit für die Entscheidung.

 

Zuständig für die Entscheidung ist gemäß § 28 Abs. 2 Ziffer 19 BbgKVerf i. V. mit § 131 BbgKVerf sowie i.V. mit § 99 BbgSchulG der Kreistag.

 

Bereits dazu vorliegende Entscheidungen:

 

KT-Beschluss Nr. 151/99 - Vereinbarung zum Betrieb der Wohnheime für Auszubildende (KT-Sitzung 13.12.1999)

KT-Beschluss Nr. 418/02 - Veräußerung von Geschäftsanteilen an der Kinder- und Jugendwohnheime gGmbH (KT-Sitzung 19.12.2002)

KA-Beschluss Nr. 0161/04 – KA 07/04 – Bestellung eines Erbbaurechts an einem Grundstück in Friesack, Berliner Allee 6, und Kotzen, OT Rhinsmühlen

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

440.000,00 €

diverse Sachkonten in den Bewirtschaftungsstellen der

Ämter 10, 40 und 65

Mittel für den Defizitausgleich an den Träger

KT: 2430104 / SK: 531800 / BwSt: 40000

Erläuterung/Deckungsvorschlag

siehe Erläuterung unter Lösung

 


Anlagen:

 

Keine