Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss möge beschließen,
dass das Büro
SEW Architekten und Ingenieure Bergstraße 6 14770 Brandenburg den Planungsauftrag erhält.
Sachverhalt:
Beginnend ab dem Jahr 2015 ist in der mittelfristigen Investitionsplanung der abschnittsweise Umbau des ehemaligen „Überbetrieblichen Ausbildungszentrums Friesack“ zum „Feuerwehrtechnischen Zentrum Friesack“ vorgesehen. In einem ersten Bauabschnitt soll die Halle 4 für die Unterbringung der Rettungswache und für den medizinischen Katastrophenschutz hergerichtet werden.
Um eine Vielzahl von Planungsbüros im Havelland und im Umland Berlin / Brandenburg anzusprechen, wurde die beabsichtigte Vergabe von Planungsleistungen in der MAZ und in der Brawo am 06. / 07.12.2014 veröffentlicht. Auf der Grundlage der Honorarberechnung und unter Bezugnahme auf den § 25 a, Abs. 3 der Gemeindehaushaltsverordnung und den § 30, Abs. 3 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung war die freihändige Beauftragung zulässig.
Aus einer Vielzahl von Bewerbungen wurde das Büro SEW Architekten und Ingenieure aus Brandenburg ausgewählt. Das Büro bietet auf der Grundlage der aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bzw. auf Grund der bereits umgesetzten Projekte des Landkreises die Gewähr, dass das Projekt entsprechend den terminlichen und funktionellen Anforderungen des Landkreises vorbereitet und durchgeführt werden kann.
Die Präzisierung der Aufgabenstellung durch den zuständigen Fachbereich (Amt 32) und das Beauftragen der Tragwerksplanung führten dazu, dass die Zulässigkeitsgrenze für freihändige Vergaben gemäß oben genannter Verordnungen von 100.000,00 € - ohne Umsatzsteuer - überschritten wird.
Lösung:
Das Büro SEW Architekten und Ingenieure wird beauftragt, die Gebäude- und Tragwerksplanung für die Nutzungsänderung der Halle 4 im Feuerwehrtechnischen Zentrum auszuführen. Das Gesamthonorar für die Architekten- und Ingenieurleistung beträgt 156.227,90 €. Aufgrund der Überschreitung der Zulässigkeitsgrenze wird entsprechend der Hauptsatzung des Landkreises die Gremienbeteiligung notwendig.
Alternativen:
keine
Zuständigkeit für die Entscheidung:
Kreisausschuss/Kreistag, gem.§ 50, Abs. 2 i. V. m. § 11, Abs. 4 Buchstabe c) i. V. § 18, Abs. 2, Buchstabe a) der Hauptsatzung des Landkreises Havelland
Bereits vorliegende Entscheidungen:
Kreistag 09.12.2013 (BV-0416/13) „Erwerb des Grundstücks in 14662 Friesack, Berliner Allee 30 zwecks Errichtung eines Feuerwehrtechnischen Zentrums des Landkreises Havelland sowie einer Rettungswache“
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
keine
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