Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss möge beschließen,
dass die Firma gepe Gebäudedienste Peterhoff GmbH aus Düren
den Zuschlag erhält.
Sachverhalt:
Am 30. Juni 2015 endet fristgemäß der Dienstleistungsvertrag zur Gebäude-innenreinigung in den Schulen und Sporthallen des Landkreises Havelland.
Lösung:
Zur Vergabe dieser Dienstleistung und zur Erzielung eines wirtschaftlichen Ergebnisses wurde die Leistung in einem Offenen Verfahren unter Berücksichtigung der aktuellen Vergaberechtsbestimmungen des Landes Brandenburg mit den darin festgelegten Mindestentgelten ausgeschrieben. Für diese Ausschreibung gingen 17 Angebote bis zum Eröffnungstermin am 08.05.2015 ein. Als Zuschlagskriterien wurden der Angebotspreis für die Unterhaltsreinigung und die durchschnittlichen Leistungswerte der Unterhaltsreinigung in m²/h festgesetzt. Aufgrund der Erfahrungen bei der Vergabe der Reinigungsleistungen in Schulen und nachgeordneten Einrichtungen und in Anlehnung der vorhergehenden Ausschreibung wurden zur Wertung der Angebote in diesem Verfahren ebenfalls die Wichtung des Leistungsparameters mit 70 % und die des Preises mit 30 % vorgegeben. Die Wertung der Angebote erfolgte entsprechend dem Schulnotensystem. Jedes Angebot wurde mit den Noten 1,00 bis 6,00 bewertet. Das gilt sowohl für den Preis als auch für die durchschnittlichen Leistungswerte. Die Gesamtnote berechnet sich entsprechend der Gewichtung. Nach Prüfung der Vollständigkeit und Plausibilität der Angebote mussten folgende Angebote von der Wertung ausgeschlossen werden:
Bieter
SirVice24 GmbH, Berlin Fritz Jahn Gebäudeservice, Werder Dietrich GmbH, Senftenberg
Entsprechend der rechnerischen Wertung der Angebote ergibt sich für die zu berücksichtigenden 14 Bieter folgende Rangfolge:
Rangfolge Bieter Gesamtangebotspreis Gesamtnote
Alternativen:
keine
Zuständigkeit für die Entscheidung:
Kreisausschuss gem. § 50, Abs. 2 BbgKVerf i. V. m. § 11, Abs. 4 Buchstabe c) i. V. m. § 18, Abs. 2, Buchstabe a) der Hauptsatzung des Landkreises Havelland
Bereits vorliegende Entscheidungen:
Kreisausschuss am 23.05.2012, BV-0278/12 Sonderkreisausschuss am 13.12.2012, BV-0333/12 Kreisausschuss am 27.05.2013, BV-0367/13
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
keine
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