Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Landrat als Vertreter des Alleingesellschafters Landkreis Havelland wird beauftragt, die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH (HVG) in der Gesellschafterversammlung der HVG zu vertreten und die Beschlussfassung gemäß § 53 GmbH-Gesetz durch sein Abstimmungsverhalten herbeizuführen.
Sachverhalt:
Die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) verlangt die Anpassung der Gesellschaftsverträge nach § 96 Abs. 1 BbgKVerf bei kommunalen Unternehmensbeteiligungen in der Rechtsform des privaten Rechts. Dies gilt für Unternehmensbeteiligungen, an denen der Gemeinde allein oder zusammen mit anderen kommunalen Trägern die Mehrheit der Anteile zusteht und die vor dem 01. Januar 2008 gegründet worden sind. Die Umsetzung dieser Regelung, die binnen eines Zeitraums von fünf Jahren bis 2013 zu erfolgen hatte, wurde bedingt durch die Restrukturierung des Verkehrsunternehmens bisher ausgesetzt. Nunmehr nach Abschluss der Restrukturierung durch Abspaltung und Verschmelzung kann die Anpassung des Gesellschaftsvertrages durch Neufassung erfolgen.
In den Gesellschaftsvertrag werden die pflichtigen Regelungen gemäß der BbgKVerf aufgenommen sowie redaktionelle Anpassungen berücksichtigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: Synopse Gesellschaftsvertrag Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH
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