Landkreis Havelland
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Vorlage - BV-0092/15  

 
 
Betreff: Reorganisation der Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH - Spaltungsvertrag
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:80.03.01.09
Federführend:Dezernat V Bearbeiter/-in: Witte, Antje
Beratungsfolge:
Ausschuss Wirtschaftsförderung/Kultur/Sport/Tourismus Vorberatung
03.06.2015 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung/Kultur/Sport/Tourismus ungeändert beschlossen   
Ausschuss Finanzen/Beteiligungen/Vergaben/Rechnungsprüfung Vorberatung
11.06.2015 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen/Rechnungsprüfung/Petitionen ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
15.06.2015 
Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
06.07.2015 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Spaltungsvertrag abgestimmter Entwurf_angepasst_1
A Spaltungsvertrag - Anlagen komplett
Spaltungsbilanz 12.2014 StR HVG_Entwurfsfassung_20052015

Beschlussvorschlag:

 

Der Landrat wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH für den anliegenden Spaltungsvertrag einschließlich der Anlagen - vorbehaltlich etwaiger aus der Abstimmung mit dem Notar und dem Registergericht notwendiger redaktioneller Änderungen - die Beschlussfassung durch entsprechendes Abstimmungsverhalten herbeizuführen.

 


Sachverhalt:

 

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark hat mit seinen Beschlussfassungen zur Reorganisation der Strukturen des ÖPNV im Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die gemeinsame Erfüllung der Selbstverwaltungsaufgabe übriger öffentlicher Personennahverkehr und den Ausgleich von Verlusten im gemeinsamen Unternehmen Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH (HVG) vom 20.06.2013 die Spaltung der HVG forciert und Verhandlungen erforderlich gemacht.

 

Im Ergebnis der Verhandlungen zwischen den Landkreisen Havelland und Potsdam-Mittelmark über die Auseinandersetzung der HVG ist beabsichtigt, die operativen Betriebsteile der HVG für die Verkehrsbediengebiete Potsdam-Mittelmark und Havelland rechtlich zu trennen und diese künftig in separaten Gesellschaften fortzuführen.

 

Operativ ist die Trennung bereits durch Abschluss des Betriebspachtvertrages vom 28.11.2014 und des Personalüberleitungsvertrages vom 28.11.2014 zwischen der HVG und der Beelitzer Verkehrs- und Servicegesellschaft mbH (BVSG) zum 01.01.2015 erfolgt.

 

Durch den vorliegenden Spaltungsvertrag soll nunmehr auch die rechtliche und vermögensmäßige Trennung der Betriebe vorgenommen werden. Die im Spaltungsvertrag vorgenommene Vermögenszuordnung des anteiligen Betriebsvermögens der HVG zur BVSG und zur (Rest)HVG entspricht der derzeit aufgrund der Betriebspachtverträge faktisch bereits bestehenden Zuordnung des Vermögens.

 

Im Ergebnis erhält der Landkreis Havelland aufgrund der gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen der HVG 59,68 % des Nettogesamtvermögens der HVG. Der Landkreis Potsdam-Mittelmark erhält 40,32 % des Nettogesamtvermögens der HVG. Der Vermögensanteil des Landkreises Potsdam-Mittelmark an der HVG wird im Rahmen der Spaltung der HVG auf die BVSG übertragen.

 

Die Geschäftsanteile der HVG an der BVSG werden im Rahmen der Spaltung einseitig dem Landkreis Potsdam-Mittelmark zugeordnet, sodass dieser mit Wirksamkeit der Spaltung Alleingesellschafter der BVSG wird. Die BVSG übernimmt damit rechtlich das zur Verkehrsversorgung des Bediengebietes Potsdam-Mittelmark notwendige Vermögen. Der Landkreis Havelland erhält den bisherigen Geschäftsanteil des Landkreises Potsdam-Mittelmark an der HVG zugewiesen und wird damit künftiger Alleingesellschafter der (Rest)HVG.

 

Der Spaltung liegt der geprüfte Jahresabschluss der HVG zum 31.12.2014 zugrunde. Die Spaltung erfolgt mit steuerlicher Wirkung zum 01.01.2015. Zivilrechtlich wird die Spaltung der HVG mit Eintragung in das Handelsregister wirksam.

 

Der vorliegende Vertragsentwurf bedarf aufgrund der weitreichenden vermögensrechtlichen Folgen der Zustimmung der Kreistage der Landkreise Potsdam-Mittelmark und Havelland.

 

Mit der zu erfolgenden Abstimmung soll Einvernehmen hinsichtlich der vorliegenden Vertragsfassung erzielt werden. Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich der vorzunehmenden konkreten Vermögensaufteilung. Da bislang noch keine finale Abstimmung der vorliegenden Fassung mit dem Notar und dem Registergericht erfolgen konnte, können sich hieraus möglichweise noch redaktionelle Anpassungen des Vertrages ergeben.

 

Der gemeinsame Aufsichtsrat der BVSG und der HVG sowie die Gesellschafterversammlung der HVG haben in der gemeinsamen Beratung am 22.05.2014 empfohlen, die finale Fassung des Spaltungsvertrages den Kreistagen der beiden Landkreise vorzulegen.

 

Die zur rechtlichen Wirksamkeit der Spaltung erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse werden im Rahmen des notariellen Vertrages gefasst und sind im Vertragsentwurf bereits enthalten.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

keine

 

Erläuterung/Deckungsvorschlag

Die anfallenden Notarkosten gehen zulasten der Gesellschaft

 


Anlagen:

 

Spaltungsvertrag einschließlich Anlagen

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Spaltungsvertrag abgestimmter Entwurf_angepasst_1 (721 KB)    
Anlage 2 2 A Spaltungsvertrag - Anlagen komplett (376 KB)    
Anlage 3 3 Spaltungsbilanz 12.2014 StR HVG_Entwurfsfassung_20052015 (110 KB)