Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt die Erste Änderungssatzung zur Abfallsatzung für den Landkreis Havelland vom 08.12.2014 (Beschluss-Nr.: BV-0052/14).
Sachverhalt: § 4 Abs. 1 Ziff. 1 der Abfallsatzung für den Landkreis Havelland soll geändert werden, da Gewerbetreibende häufig an den Wertstoffhöfen des örE kleinere Mengen von Bauabfällen (Kapitel 17 AVV) abgeben. Dabei werden auch A IV-Holz (Abfallschlüssel-Nr.: 170204*) und Teerpappen (Abfallschlüssel-Nr.: 170303*), die gefährliche Stoffe enthalten, angeliefert. Die Mengen sind im Vorhinein nicht immer exakt auf das Einhalten der Ausschlussgrenze von 2.000 kg pro Jahr abschätzbar. Um einen rechtskonformen Service anbieten zu können und den Handwerksbetrieben weite, zeitaufwändige Fahrwege zu den speziellen Entsorgungsanlagen zu ersparen, sollen deshalb auch etwas größere Mengen im Geltungsbereich der Satzung unter Einhaltung der Regelungen der Nachweisverordnung angenommen werden können.
Lösung: Beschluss der Ersten Änderungssatzung zur Abfallsatzung für den Landkreis Havelland vom 08.12.2014 (Beschluss-Nr.: BV-0052/14)
Alternativen: Keine Änderung; die Satzung bleibt so wie sie ist.
Bereits vorliegende Festlegungen des Landrates, Vorlagen: Abfallsatzung für den Landkreis Havelland vom 08.12.2014 (Beschluss-Nr.: BV-0052/14)
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage: Erste Änderungssatzung zur Abfallsatzung für den Landkreis Havelland vom 08.12.2014 (Beschluss-Nr.: BV-0052/14)
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