Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
An den Standorten des ASD in Nauen und Rathenow wird jeweils in unmittelbarer Nähe zu den Räumlichkeiten des Amtes 51 eine spezielle Servicestelle eingerichtet, welche ab dem 1. Juli 2015 als erste Anlauf- bzw. Ansprechstelle für die Bürgerinnen und Bürger dient. Das Bürgerservicebüro in Falkensee übernimmt wegen der räumlichen Nähe zum ASD diesen Service für den ASD.
Diese Servicestellen sollen in erster Linie die kompletten Öffnungszeiten der Landkreisverwaltung abdecken. Damit soll vor allem die telefonische Erreichbarkeit aber auch die Besucherlenkung vor Ort abgesichert werden. Inhaltlich sollen die Servicestellen für den ASD folgende Aufgaben übernehmen:
- Erste örtliche und sachliche Zuständigkeitsklärung, - Herausgabe von Formularen und Anträgen, - Aktenanlage und –pflege sowohl in der „Papierakte“ als auch im Softwaresystem, - Versand von Standardschreiben, - Erstellung und Weitergabe über niedrigschwellige Angebote für die Betroffenen und - Einpflege von Daten des ASD zur Evaluation von Freien Trägern.
Unter Berücksichtigung der Entlastung von Beschäftigten des ASD von diesen Aufgaben hat die Gebit Münster hierfür einen Mehrbedarf von zwei Planstellen á jeweils 0,75 VZÄ an den Standorten Rathenow und Nauen sowie von einer Planstelle im Bürgerservicebüro mit 0,5 VZÄ am Standort Falkensee ermittelt. Nach den Vorschlägen der Gebit Münster sind in den Servicestellen insgesamt drei Büroarbeitsplätze einzurichten, die neben der üblichen Büroausstattung (Schreibtisch, Aktenschrank, PC) entsprechende Softwarelizenzen, je ein Headset für die telefonische Beratung und jeweils zwei Monitore benötigen. Die Telefonanlage soll eine Reihenschaltung ermöglichen sowie das Verbinden zwischen den einzelnen Standorten. Am Empfangstresen des Bürgerservicebüros in Falkensee ist ein zusätzlicher Arbeitsplatz einzurichten.
2 a) Im Sozialamt wird eine Planstelle mit 1,0 VZÄ „Sachbearbeiter/-in Leistungsgewährung“ eingerichtet, um entsprechend der neuen Zuweisungsquote des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen (MASGF) vom 08.05.2015 den über die bisherige Planung hinaus zugewiesenen Flüchtlingen und Asylsuchenden im Landkreis Havelland die ihnen zustehenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz berechnen und gewähren zu können.
2 b) Im Sozialamt wird eine Planstelle mit 1,0 VZÄ „Sachbearbeiter/-in Einrichtungen“ gem. dem Landesaufnahmegesetz eingerichtet. Mit dieser Stelle wird schwerpunktmäßig die Kooperation mit Wohnungsunternehmen zur Beschaffung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylsuchende, die Prüfung der Angemessenheit von Wohnraum, der Abschluss von Kooperationsverträgen mit Trägern, die Sozialberatung und die Nutzung der Möbelbörse sowie die Mitarbeit an Sicherheitskonzeptionen, an Einwohnerkontakten und an der jeweiligen Standortentwicklung abgesichert.
2 c) Im Sozialamt werden für die kurzfristig in Schönwalde zu errichtende Aufnahmeeinrichtung in Containerbauweise mit einer Kapazität von 400 Personen sowie eine weitere Aufnahmeeinrichtung in Dallgow-Döberitz mit einer Kapazität von 200 Personen eingerichtet
1 Planstelle mit 1,0 VZÄ „Heimleiter/-in Schönwalde“ 1 Planstelle mit 1,0 VZÄ „Stellvertretende/-r Heimleiter/-in Schönwalde und 4 Planstellen mit insgesamt 3,5 VZÄ „Sachbearbeiter/-in Sozialbetreuung“ 1 Planstelle mit 1,0 VZÄ „Heimleiter/-in Dallgow-Döberitz“ 2 Planstellen mit 2,0 VZÄ „Sachbearbeiter/-in Sozialbetreuung“.
3. Im Amt für Gebäude- und Immobilienmanagement werden insgesamt
3 Planstellen „Hausmeister“ sowie 1 Planstelle „Sachbearbeiter/-in Technische Gebäudeausrüstung“
eingerichtet
. Sachverhalt:
Zu Pkt. 1.)
Im II. Halbjahr 2014 führte die Gesellschaft für Beratung sozialer Innovation und Informationstechnologie mbH & Co. KG (Gebit Münster) eine Organisationsuntersuchung einschließlich Personalbemessung im Bereich des ASD des Amtes 51 der Landkreisverwaltung durch.
Der Bericht über die Optimierung der fachlichen Standards, der Ablaufstruktur und der Auswirkungen auf den Personalbedarf wurde der Behördenleitung Ende Dezember 2014 vorgelegt.
Basierend auf diesem Bericht entschied die Behördenleitung, dass eine Projektlenkungsgruppe unter Leitung des Dezernenten II und Mitwirkung des Ersten Beigeordneten einzurichten ist, die sich mit der Umsetzung der im Bericht enthaltenen Verbesserungsvorschläge zu befassen hat. Ein hierfür durch den Dezernenten II vorgelegter Masterplan sieht vor, dass die Umsetzungsphase der nunmehr einzuleitenden Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität und Organisation im ASD bis Ende 2015 abzuschließen ist. Neben diversen weiteren Verbesserungsvorschlägen führt die Gebit Münster u. a. aus, dass der ASD dringend eine Sicherstellung der Erreichbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger benötigt. Hierzu empfiehlt die Gebit Münster die Einführung von Servicestellen an den ASD-Standorten Rathenow und Nauen sowie eine Unterstützung des Bürgerservicebüros in Falkensee für den ASD.
Zu Pkt. 2 a) bis 2 c)
Nach Mitteilung des MASGF vom 08.05.2015 wurde die Zuweisungsquote für die Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Asylsuchenden im Landkreis Havelland deutlich erhöht. Der Landkreis muss nunmehr 952 Personen aufnehmen. Das sind 372 Personen mehr als nach der ersten Prognose des Landes. Die Aufnahme erfordert zusätzliche Einrichtungsplätze sowie eine Personalanpassung in der Sozialverwaltung.
Unter Berücksichtigung dieser Zugangsprognose werden im Landkreis rd. 1.320 Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Der Fallzahlenschlüssel für die Leistungsgewährung liegt bei 1 : 300. Bisher stehen im Sozialamt dafür 3 Planstellen zur Verfügung, so dass hierfür eine weitere Planstelle „Sachbearbeiter/-in Leistungsgewährung“ (s. Pkt. 2 a) erforderlich ist.
Das gleiche gilt für die Aufstockung um eine Planstelle „Sachbearbeiter/-in Einrichtungen“ (s. Pkt. 2 b) nach dem Landesaufnahmegesetz.
Noch in diesem Jahr soll kurzfristig eine zusätzliche Aufnahmeeinrichtung in Containerbauweise mit einer Kapazität von 400 Personen sowie eine weitere mit einer Kapazität von 200 Personen errichtet werden. Hierfür sind die zusätzlichen Stellen „Heimleiter/-in“, „Stellvertretende/-r Heimleiter/-in“ sowie „Sozialarbeiter/-innen/Sozialbetreuungen“ (s. Pkt. 2 c) erforderlich. Diese Personalausstattung ist gegenüber dem Landesamt für Soziales und Versorgung abrechnungsfähig.
Zu Pkt. 3)
Aufgrund des deutlichen Anstiegs der Anzahl von Flüchtlingen und Asylsuchenden ist es erforderlich, zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten zu errichten und zu betreiben. Bisher war für die Übergangswohnheime in Premnitz und am Grünauer Weg in Rathenow nur ein Hausmeister zuständig. Es hat sich allerdings gezeigt, dass der erforderliche Arbeitsaufwand von einer Person nicht zu bewältigen ist. Vielmehr ist es notwendig, dass an beiden Standorten ständig ein Hausmeister verfügbar ist. Daraus resultiert der Bedarf an einer zusätzlichen Planstelle „Hausmeister“.
Für die neu einzurichtenden Aufnahmeeinrichtungen mit 400 bzw. 200 Plätzen werden zwei weitere Planstellen „Hausmeister“ benötigt. Die Bautätigkeiten und Betreuungstätigkeiten für die Aufnahmeeinrichtungen haben zu einer erheblichen Mehrbelastung im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung (Elektro, Heizung, Lüftung, Sanitär) geführt, der mit dem bisherigen Personalbestand (2 Planstellen) nicht mehr bewältigt werden kann. Daher ist kurzfristig die Einrichtung einer weiteren Planstelle „Sachbearbeiter/-in Technische Gebäudeausrüstung“ erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
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