Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Ergänzung der Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Infrastruktur des ÖPNV in den Städten und Gemeinden des Landkreises Havelland mit Wirkung zum 01.01.2016. Sachverhalt:
Mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes im Jahr 2013 wurde im § 8 Abs. 3 die Berücksichtigung der Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkter Menschen dahingehend konkretisiert, dass bis zum 01.01.2022 für die Nutzung des ÖPNV die vollständige Barrierefreiheit zu erreichen ist.
Die gegenwärtig gültige Richtlinie zur Förderung von Infrastrukturmaßnahmen des ÖPNV enthält keine Vorgaben im Hinblick auf die Barrierefreiheit sowie Möglichkeiten der Versagung der Förderung bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben. Mit der Ergänzung der Richtlinie um die Anforderungen zur Barrierefreiheit sollen künftig nur noch investive Maßnahmen des ÖPNV gefördert werden, die den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Infrastruktur des Öffentlichen Personen-nahverkehrs (ÖPNV) in den Städten und Gemeinden des Landkreises Havelland mit den Anlagen 1 – 5
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