Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Sachverhalt:
Unter anderem über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein soll es gelingen, Arbeitslosigkeit zu beenden. Dazu können durch erwerbsfähige Leistungsbezieher, auch im Leistungsbezug von Hartz IV, Dienste Dritter in Anspruch genommen werden, die über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein vergütet werden. Zur Praxis des Umgangs mit diesem Instrument bitten wir um die schriftliche Beantwortung nachfolgender Fragen:
1. Wie viele Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher aus dem Bereich des SGB II hat das Jobcenter Havelland per Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein über private Arbeitsarbeitsvermittler in den Jahren 2012, 2013 sowie im ersten Halbjahr 2014 in Beschäftigungsverhältnisse vermittelt? 2. Wie viele dieser vermittelten Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher sind durch das über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein angebahnte Beschäftigungsverhältnis vollkommen aus dem Leistungsbezug herausgekommen? 3. Wie lange dauerten die durch private Arbeitsvermittler vermittelten Beschäftigungsverhältnisse an (bitte um Staffelung bis 6 Monate, bis 9 Monate, bis 12 Monate, bis 18 Monate, länger als 18 Monate)? 4. In welchem Kostenumfang vergab das Jobcenter Havelland Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine in den Jahren 2012, 2013 und im ersten Halbjahr 2014? 5. Wie bewertet das Jobcenter Havelland das Instrument der Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine, um Leistungsbezieher mit Hilfe von privaten Arbeitsvermittlern in Beschäftigung zu bringen?
Anlagen: Keine
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