Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Rettungsdienst des Landkreises Havelland, die zum 1. Januar 2015 in Kraft treten soll, wird zugestimmt. Sachverhalt:
I Problem
Die Finanzierung des Rettungsdienstes erfolgt durch die Erhebung von Benutzungsgebühren. Grundlage für die Ermittlung der Benutzungsgebühren ist eine mit den Verbänden der Krankenkassen abgestimmte, an einer sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsführung ausgerichtete Kosten- und Leistungs-rechnung (KLR). Das erwartete Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten decken. Kostenüberdeckungen müssen, Kostenunterdeckungen können spätestens im übernächsten Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden. Vor Erlass von Satzungen sind die Kostenträger anzuhören.
Mit den Kostensätzen der Satzung 2014 werden die in 2015 erwarteten Kosten für die Durchführung des Rettungsdienstes nicht gedeckt. Die Gesamtkosten des Rettungsdienstes steigen gegenüber der KLR 2014 um 428.887 €. Auch wenn für die Gebührensatzung 2015 ein Gewinnvortrag in Höhe von 231.191 € ausgewiesen wird und die Differenz zu den Gesamtkosten nicht erheblich erscheint, ist eine zeitnahe Verrechnung erforderlich, um die jährliche Kostentransparenz zu erhalten.
Zudem ist der Landkreis auch ohne Verabschiedung einer neuen Satzung verpflichtet, jährlich eine KLR zu erarbeiten, in der sich das Jahresergebnis des Haushaltes widerspiegelt.
II Lösung
Eine Satzung mit neuen Gebührensätzen (Anlage 1) ist zu erlassen. Grundlage hierfür ist die für 2015 erarbeitete KLR (Gesamtnachweis - Anlage 2).
Die vorliegende KLR wird im Rahmen eines Anhörungsverfahrens am 30. Oktober 2014 mit den Krankenkassen erörtert. Ziel ist es, das Einvernehmen zur KLR, insbesondere zu den Verwaltungskosten, herzustellen. Im Zuge der Planung erfolgte durch die Rettungsdienst Havelland GmbH (RHG) eine detaillierte Trennung zwischen Verwaltungs- und Dienstleistungskosten, welche durch die Havelland Kliniken GmbH bzw. deren Gesellschaften für den Rettungsdienst erbracht werden. Das mit dem Finanzamt abgestimmte Verfahren zur Ermittlung der Verwaltungskosten nach Umlageschlüsseln für die einzelnen Gesellschaften der Havelland Kliniken GmbH (Konzernumlage) wird auch für den Rettungsdienst beibehalten.
Kostenentwicklung
Die Personalkostensteigerung (Position A.3.1) ist hauptsächlich dem zusätzlichen Personalbedarf und einer 4,5%igen Vergütungssteigerung geschuldet. Zudem sollen 2015 zwei weitere Ausbildungsverträge mit dem Ausbildungsziel Notfallsanitäter geschlossen werden. Der zusätzliche Personalbedarf von 3,5 Vollzeitkräften basiert auf der Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes, das am 1. Januar 2014 in Kraft getreten ist.
Ab 2020 ist es Pflicht, die Rettungsfahrzeuge mit Notfallsanitätern anstatt wie bisher mit Rettungsassistenten zu besetzen. Dementsprechend hat die RHG ein Konzept für den Zeitraum 2014 bis 2020 erarbeitet und wird sukzessiv das Personal ausbilden lassen. Die Ausbildungskosten selbst schlagen hier ebenso zu Buche wie auch die Erhöhung des Notarztbudgets für die Krankenhausärzte.
Die Steigerung der Sachkosten (Position A 3.2) begründet sich insbesondere mit der Erneuerung der Betonflächen/Instandsetzung der Außenanlage der Rettungswache Nauen, der Erhöhung des Aufwandes für die Regionalleitstelle, der Vorbereitung auf die Rezertifizierung des Rettungsdienstes nach KTQ (Qualitätsmanagement) und der neuen Zuordnung der Dienstleistungsverträge. Die Senkung der Leasingkosten für Rettungsfahrzeuge (Beendigung zweier Rettungswagen-Leasingverträge) reduziert die Kostenerhöhung.
Wegen der sachgerechten Zuordnung der Dienstleistungsverträge werden die sonstigen Kosten (Position A 3.3), zu der auch die Konzernumlage gehört, gesenkt.
Die kalkulatorischen Kosten (Position A 3.4) steigen aufgrund der Ersatz-/Neu-beschaffung von Medizintechnik, vier Rettungswagen (Juli 2015), einem Ausbildungsphantom (Übungspuppe) und von Mobiliar für die Rettungswachen.
Entwicklung gebührenrelevanter Einsatzzahlen
Gebührenentwicklung
III Alternativen
Die am 9. Dezember 2013 durch den Kreistag beschlossene Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Rettungsdienst des Landkreises Havelland bleibt weiterhin in Kraft.
IV Bereits vorliegende Festlegungen des Landrates, Vorlagen
BV-410/13 in KT-Sitzung vom 09.12.2013, Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Rettungsdienst des Landkreises Havelland Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: Anlage 1: Gebührensatzung Anlage 2: KLR-Gesamtnachweis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |