Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Die 1. Änderung der Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege im Landkreis Havelland (Anlage 1) wird beschlossen.
Sachverhalt:
Mit Beschluss BV-0343/13 verabschiedete der Jugendhilfeausschuss am 13.03.2013 die Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege. Bestandteil dieser Richtlinie war auch die Festlegung der Aufwandsentschädigung für die Kindertagespflegepersonen ab dem 01.04.2013.
Seit dieser Festlegung gab es folgende Entwicklungen:
Zwar sind die Tagespflegepersonen selbstständig tätig und nicht beim Landkreis Havelland angestellt, dennoch sollten sie in ihrem Einkommen nicht schlechter gestellt werden als Arbeitnehmer mit Mindestlohn. Die o.g. Entwicklungsfaktoren sollten zu einer Erhöhung der Aufwandsentschädigung führen. Mit der vorgeschlagenen Erhöhung der Aufwandsentschädigung wird erreicht, dass sich bei einer Betreuung von 5 Kindern die Förderleistung auf 8,50 Euro/Stunde beläuft. Die vorgeschlagene Aufwandentschädigung stellt gegenüber den bisherigen Beträgen eine Erhöhung von 8,2 % (bei bis zu 3-stündiger Betreuung) bis zu 9,6 % bei über 10 Stunden Betreuung dar.
Im Entwurf der Neufassung der Richtlinie wird keine separate Regelung zu Geldleistungen gem. Ziff. 6.2.1 mehr getroffen. Einige wenige Tagespflegepersonen, die gem. Ziff. 7 der Richtlinie lediglich ein Kind betreuen oder Randzeitenbetreuung gewährleisten, erhalten künftig Geldleistungen nach Ziff. 6.2.2.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 Erste Änderung der Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege im Landkreis Havelland
Anlage 2 Synopse der alten und neuen Fassung der Richtlinie zu Ziff. 6.2.1 bis 6.2.3
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