Landkreis Havelland
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Vorlage - BV-0045/14  

 
 
Betreff: Erweiterung des schulischen Ausbildungsangebotes am Oberstufenzentrum Havelland - Sozialassistenten und Erzieher
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat I Bearbeiter/-in: Pietrus, Susan
Beratungsfolge:
Ausschuss Soziales/Bildung/Gesundheit Anhörung
17.11.2014 
Sitzung des Ausschusses für Soziales/Bildung/Gesundheit      
Kreisausschuss Anhörung
24.11.2014 
Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag Entscheidung
08.12.2014 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag möge beschließen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt:

 

  1. Die Errichtung des Bildungsganges der Berufsfachschule nach § 26 des Brandenburgischen Schulgesetzes zum Erwerb eines berufsqualifizierenden Abschlusses nach Landesrecht gemäß der Verordnung über den Bildungsgang der Berufsfachschule Soziales (Berufsfachschulverordnung Soziales) vom 20. Mai 2004 (GVBl.II/4, [Nr.18], S..466) und
  2. die Errichtung des Bildungsganges der Fachschule nach § 28 des Brandenburgischen Schulgesetzes zum Erwerb eines staatlichen Berufsabschlusses nach Landesrecht gemäß Verordnung über die Bildungsgänge für Sozialwesen in der Fachschule (Fachschulverordnung Sozialwesen) Fachrichtung Sozialpädagogik vom 24. April 2003 (GVBl.II/03, [Nr. 11], S.219, geändert durch Verordnung vom 18. Juli 2014 (GVBl.II/14, [Nr.49]) am Oberstufenzentrum Havelland  zum Schuljahr 2015/2016 bei dem  für Schule/Bildung zuständigen Ministerium des Landes Brandenburg zu beantragen.

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die Schulleitung des OSZ Havelland hat gemeinsam mit dem staatlichen Schulamt und dem Schulverwaltungsamt des Landkreises konzeptionelle Überlegungen zum Bedarf und der möglichen Ausbildung von Sozialassistenten und Erziehern am OSZ Havelland angestellt.

 

Nach diesen konzeptionellen Überlegungen besteht für den Landkreis Havelland ein Bedarf an Sozialassistenten und Erziehern, der in den kommenden Jahren noch steigen dürfte. Gegenwärtig wird für die Ausbildung in diesem Bereich im Landkreis Havelland lediglich ein Angebot durch eine freie Schule unterbreitet, für deren Besuch Schulgeld zu entrichten ist. Jugendliche und Erwachsene mit entsprechendem Berufswunsch können darüber hinaus lediglich Angebote in den umliegenden Landkreisen sowie in Potsdam und Berlin nutzen, die häufig dazu führen, dass die Absolventen nach ihrer Ausbildung auch dort ihre berufliche Laufbahn fortsetzen.

 

Der Landkreis Havelland sollte im Wege der Eigenversorgung auf den regionalen Fachkräftebedarf reagieren und am OSZ Havelland ein öffentliches und damit schulgeldfreies Angebot für die Ausbildung in den genannten Berufen unterbreiten.

 

Das Angebot soll am Standort Friesack unterbreitet werden, weil hier aufgrund der zu erwartenden Schülerzahlentwicklung in Verbindung mit schulorganisatorischen Maßnahmen der Schulbetrieb im Bestand sichergestellt werden kann und bei Bedarf entsprechende Wohnheimplätze zur Verfügung gestellt werden können.

 

Am Oberstufenzentrum Havelland sollen mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 jährlich 2 Klassen Sozialassistenten (Berufsfachschule) und spätestens mit Beginn des Schuljahres 2017/2018 jährlich 1 Klasse Erzieher (Fachschule) ausgebildet werden.

 

Die hierfür notwendige Änderung/Erweiterung der Errichtungsgenehmigung des Oberstufenzentrums Havelland soll noch im Jahr 2014 bei dem für Schule/Bildung zuständigen Ministerium des Landes Brandenburg beantragt werden.

 

Der Kreisschulbeirat für den Landkreis Havelland hat sich, im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Information und Anhörung, für die Änderung/Erweiterung ausgesprochen.

 

Lösung:

 

Das schulische Angebot des OSZ Havelland wird, wie im Entscheidungsvorschlag ausgeführt, beginnend mit dem Schuljahr 2015/2016 um die Ausbildung von Sozialassistenten und Erziehern erweitert.

Für die einmalige zusätzliche Ausstattung sind im investiven Bereich 130.000 € aufzuwenden. Die Kosten der laufenden Verwaltung, Lehr- und Lernmittel etc. belaufen sich jährlich bei maximal 90 Schülern auf ca. 4.000,00 Euro und werden nach Erhalt der Errichtungsgenehmigung im jährlichen Schulhaushalt des OSZ veranschlagt.

 

Alternativen:

 

Um ein öffentliches Angebot zur Ausbildung von Sozialassistenten und Erziehern im Landkreis Havelland unterbreiten zu können und ausgebildete Jugendliche dieser Berufe besser an den Landkreis zu binden, gibt es zum Lösungsvorschlag keine Alternativen.

 

Zuständigkeit für die Entscheidung:

 

Zuständig für die Entscheidung ist gemäß § 28 Abs. 2 Ziffer 19 BbgKVerf i. V. mit § 131 BbgKVerf sowie i.V. mit § 104 BbgSchulG der Kreistag.

 

Bereits dazu vorliegende Entscheidungen:

 

Keine

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

Ein-/Auszahlungen (Ansatz)

130.000 €

033301/40000/2310101

Auszahlung

4.000 € jährlich

div./40000/2310101

Auszahlung

Erläuterung/Deckungsvorschlag

 

siehe Erläuterung unter Lösung

 

 


Anlagen:

 

Keine