Landkreis Havelland
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt:
Frau Claudia Olbrich
ab dem 1. Oktober 2014 zur Prüferin des Amtes für Kommunalaufsicht, Rechnungs- und Gemeindeprüfung, Innenrevision zu bestellen.
Sachverhalt:
Die Planstelle „Prüfer/in“ (Kennziffer 1 15 02 05) im Sachgebiet „Rechnungs- und Gemeindeprüfung“ des Amtes für Kommunalaufsicht, Rechnungs- und Gemeindeprüfung, Innenrevision, die ab dem 1. Juni 2008 unbesetzt war, wurde ab dem 1. Juli 2008 mit Frau Claudia Olbrich im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens besetzt, wobei Frau Olbrich weiterhin für die Personalratstätigkeit freigestellt wurde.
Frau Olbrich ist seit April 1991 in der Verwaltung des Landkreises Havelland tätig. Von 1991 bis 2005 war Frau Olbrich im Amt zur Regelung offener Vermögensfragen (ARoV) als Sachbearbeiterin bzw. Hauptsachbearbeiterin im Sachgebiet „EALG-Verfahren“ tätig. Bedingt durch den erforderlichen Personalabbau im ARoV wechselte die Beamtin ab Januar 2006 zum Sachgebiet „Schulverwaltung, Schulkosten, Schulentwicklungsplanung“ des Schulverwaltungsamtes, wo sie mit den Tätigkeiten einer Sachbearbeiterin bis Mai 2006 betraut war.
Ab Juni 2006 wurde Frau Olbrich von ihren dienstlichen Aufgaben freigestellt, um als freigestelltes Personalratsmitglied tätig sein zu können. Gleichzeitig war sie im Rahmen der Freistellung Vorsitzende des Personalrates. Während dieser Zeit absolvierte die Beamtin erfolgreich eine Ausbildung zur Bilanzbuchhalterin, die für die Aufgabenwahrnehmung im Amt 15 erforderlich ist.
Mit der Konstituierung der neu gewählten Personalvertretung im Frühjahr des Kalenderjahres 2014 endete die Freistellung für die Personalratstätigkeit von Frau Olbrich.
Seitens des Dienstherrn wurden Ihr aus diesem Grund ab Anfang Mai 2014 die Tätigkeit des Dienstpostens „Prüfer/in“ (Kennziffer 1 15 02 05) im Sachgebiet 15.2 „Rechnungs- und Gemeindeprüfung“ im Amt für Kommunalaufsicht, Rechnungs- und Gemeindeprüfung, Innenrevision übertragen.
In der zurückliegenden Zeit ihrer Tätigkeit als Prüferin hat die Beamtin unter Beweis gestellt, dass sie für die Aufgabenwahrnehmung geeignet ist.
Daraus resultierend soll nunmehr die Berufung zur Prüferin zum nächst möglichen Zeitpunkt erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
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