Landkreis Havelland
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Vorlage - BV-0032/14  

 
 
Betreff: Zuwendungen an Träger von Kindertagesstätten im Landkreis Havelland im Rahmen der Praxisberatung und Qualitätsentwicklung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:II 51 Wol
Federführend:Dezernat II, Amt 51 - Jugendamt Bearbeiter/-in: Graber, Liane
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
17.09.2014 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
1. Anlage BV-0032_14 Festlegungen über die Vergabe von Zuwendungen an Träger von Kindertagesstätten
2. Anlage BV-0032_14 Antragsformular

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt den „Festlegungen über die Vergabe von Zuwendungen an Träger von Kindertagesstätten im Landkreis Havelland für externe Beratungsprozesse zur weiteren Qualitätsentwicklung der Bildung, Erziehung und Betreuung“ zu.

 


Sachverhalt:

 

Die Kita-Praxisberaterin des Landkreises Havelland steht den 115 Kindertageseinrichtungen mit Rat und Tat zur Seite. Sie organisiert vielfältige Workshops und Arbeitsgruppen, Erfahrungsaustausche, Fortbildungen und Vernetzungstreffen. Sie vermittelt zwischen verschiedenen Interessen und Kooperationspartnern, regt immer wieder Veränderungsprozesse an und motiviert Träger und Einrichtungen zur Qualitätsentwicklung der Kindertagesbetreuung. Anregende Materialien und Literatur werden angeschafft und ausgeliehen. Die Kita-Praxisberatung wird in ihrem Wirken von den Fachberaterinnen Kindertagespflege und Sprachberatung unterstützt, dennoch sind die Ressourcen begrenzt. Insbesondere für die intensive Beratung und Begleitung einzelner Teams in Krisensituationen und bei Problemen der Qualitätsentwicklung fehlt Zeit. Die Praxisberaterin kann in diesen Fällen Honorarvereinbarungen mit externen Beratern/Dozenten schließen, die dann zusätzliche Beratungen oder Fortbildungen anbieten.

 

Für die Qualitätsentwicklung in den Kindertagesstätten übernehmen die Träger die unmittelbare Verantwortung. Daher ist es richtig, dass sich diese im Bedarfsfall auch selbst um passgenaue Beratungen für ihre Einrichtungen bemühen und diese finanzieren.

 

Der Landkreis Havelland will diese Prozesse künftig fördern und einen Zuschuss zu den Honorarkosten gewähren. Die Förderung durch den Landkreis Havelland soll    50 % bzw. 1.000 € nicht überschreiten.

 

Die Fördervoraussetzungen und das Verfahren werden in den Festlegungen in der Anlage beschrieben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

4.000 €

51000 / 3650101 / 501900 und 527102

Erläuterung/Deckungsvorschlag

Für die Praxisberatung stehen dem Team Kindertagesbetreuung im Kalenderjahr 2014 16.000 € aus Kreismitteln und 9.580 € aus Landesmitteln (davon 3.000 € für die Arbeitsgemeinschaft der Horte) zur Verfügung.

 

Der Haushaltsansatz wird nicht überschritten.

 


Anlagen:

 

Anlage 1               Festlegungen über die Vergabe von Zuwendungen an Träger von Kindertagesstätten

 

Anlage 2               Antragsformular

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Anlage BV-0032_14 Festlegungen über die Vergabe von Zuwendungen an Träger von Kindertagesstätten (82 KB)    
Anlage 2 2 2. Anlage BV-0032_14 Antragsformular (57 KB)