Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt den „Festlegungen über die Vergabe von Zuwendungen an Träger von Kindertagesstätten im Landkreis Havelland für externe Beratungsprozesse zur weiteren Qualitätsentwicklung der Bildung, Erziehung und Betreuung“ zu.
Sachverhalt:
Die Kita-Praxisberaterin des Landkreises Havelland steht den 115 Kindertageseinrichtungen mit Rat und Tat zur Seite. Sie organisiert vielfältige Workshops und Arbeitsgruppen, Erfahrungsaustausche, Fortbildungen und Vernetzungstreffen. Sie vermittelt zwischen verschiedenen Interessen und Kooperationspartnern, regt immer wieder Veränderungsprozesse an und motiviert Träger und Einrichtungen zur Qualitätsentwicklung der Kindertagesbetreuung. Anregende Materialien und Literatur werden angeschafft und ausgeliehen. Die Kita-Praxisberatung wird in ihrem Wirken von den Fachberaterinnen Kindertagespflege und Sprachberatung unterstützt, dennoch sind die Ressourcen begrenzt. Insbesondere für die intensive Beratung und Begleitung einzelner Teams in Krisensituationen und bei Problemen der Qualitätsentwicklung fehlt Zeit. Die Praxisberaterin kann in diesen Fällen Honorarvereinbarungen mit externen Beratern/Dozenten schließen, die dann zusätzliche Beratungen oder Fortbildungen anbieten.
Für die Qualitätsentwicklung in den Kindertagesstätten übernehmen die Träger die unmittelbare Verantwortung. Daher ist es richtig, dass sich diese im Bedarfsfall auch selbst um passgenaue Beratungen für ihre Einrichtungen bemühen und diese finanzieren.
Der Landkreis Havelland will diese Prozesse künftig fördern und einen Zuschuss zu den Honorarkosten gewähren. Die Förderung durch den Landkreis Havelland soll 50 % bzw. 1.000 € nicht überschreiten.
Die Fördervoraussetzungen und das Verfahren werden in den Festlegungen in der Anlage beschrieben.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 Festlegungen über die Vergabe von Zuwendungen an Träger von Kindertagesstätten
Anlage 2 Antragsformular
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