Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Sachverhalt:
Gemäß § 29 der kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) des Landes Brandenburg, ist der Kreistag mindestens halbjährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs sowie der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.
Der Bericht ist der Anlage beigefügt.
Im Ergebnis besteht kein Risiko im Rahmen des Haushaltsvollzugs 2014 für den Landkreis. Tendenziell wird zum Jahresende ein ausgeglichener Ergebnishaushalt erwartet. Die Erreichung der Finanz- und Leistungsziele ist damit nicht gefährdet.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
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