Landkreis Havelland
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Vorlage - BV-0016/14  

 
 
Betreff: Wahl der Mitglieder der Regionalversammlung für die Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:2101-5/14
Federführend:Büro des Kreistages Bearbeiter/-in: Hönicke, Nadine
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
29.09.2014 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag wählt folgende drei Mitglieder sowie deren Stellvertreter in die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft:

 

1.              Stefan Schneider (ZG)                                          Udo Folgart (ZG)

 

2.              Bodo Oehme (ZG)                                                        Roland Mende (ZG)

 

3.              Dr. Harry Rackwitz (DIE LINKE)                            Tobias Bank (DIE LINKE)

 

 

 


Begründung:

 

I. Sachverhalt

 

Gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPIG) besteht die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming aus Regionalräten und weiteren Vertretern. Regionalräte sind als geborene Mitglieder die Landräte, die Oberbürgermeister und die Bürgermeister der Gemeinden ab einer Größe von 10.000 Einwohnern. Das sind im Landkreis die Städte Falkensee, Rathenow und Nauen sowie die Gemeinde Brieselang. Die Größe der Regionalversammlung richtet sich nach der Größe der Region und soll 40 nicht überschreiten. Die Regionalräte, die der Regionalversammlung nicht bereits als geborene Mitglieder angehören, werden von den Kreistagen und Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte auf Vorschlag der Fraktionen für die Dauer der kommunalen Wahlperiode gewählt. Wählbar ist, wer die Wählbarkeit für den Kreistag besitzt. Mit Schreiben vom 13.08.2014 teilte der Vorsitzende der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming mit, dass die Anzahl der für den Landkreis Havelland neu zu wählenden Regionalräte (wie bisher) drei beträgt. Die Regionalräte sollen so gewählt werden, dass städtische Verdichtungsgebiete und ländliche Räume angemessen vertreten sind.

 

 

II. Lösung

 

Wahl der Vorschläge der Fraktionen durch offenen Beschluss gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf. Die Vertretung ist an die Vorschläge der Fraktionen gebunden.

 

 

III. Alternative

 

Aus Sicht der Verwaltung keine.

 

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Der Kreistag gemäß § 28 Abs. 2 Ziff. 6 BbgKVerf. i. V. m. § 41 BbgKVerf.

 

 

V. bereits dazu vorliegende Entscheidung

 

Keine.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

0,00 €

0,00

Erläuterung/Deckungsvorschlag

keine

 


Anlagen:

 

ohne Anlagen