Landkreis Havelland
- Ratsinfo -

Vorlage - BV-0015/14  

 
 
Betreff: Entsendung bzw. Bestätigung von Mitgliedern der Aufsichtsorgane kreiseigener und kreisbeteiligter Gesellschaften
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:80.03.01.00
Federführend:Dezernat V Bearbeiter/-in: Witte, Antje
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
29.09.2014 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Die bisher in die jeweiligen Aufsichtsorgane (Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat) der folgenden kreiseigenen und kreisbeteiligten Gesellschaften entsandten Personen werden entsprechend der nachfolgenden Aufstellung bestätigt bzw. von ihrer Funktion abberufen und die genannten Personen an deren Stelle neu entsandt. Dieser Beschluss soll, sofern im Gesellschaftsvertrag keine anderen Regelungen enthalten sind, nach der nächsten Sitzung des jeweiligen Organs wirksam werden.

 

Die Entsendung gilt für die Dauer der Wahlperiode des Kreistages. Sollte durch den jeweiligen Gesellschaftsvertrag eine bestimmte Amtszeit vorgeschrieben sein und bei Ablauf dieses Zeitraumes keine abweichende Entscheidung durch den Kreistag getroffen werden, gilt die Entsendung auch für die folgende Amtszeit. Das Recht zur jederzeitigen Abberufung bleibt unberührt.

 

Soweit gesellschaftsrechtliche Bestimmungen eine Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsorgans durch die Gesellschafterversammlung vorschreiben, wird der Landrat bzw. der von ihm bevollmächtigte Vertreter des Gesellschafters angewiesen, das Stimmrecht bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen nach Maßgabe dieses Beschlusses auszuüben.

 

Kreiseigene oder -beteiligte               Bisher entsandte                            Neu entsandte bzw.

Gesellschaft:                                                        Mitglieder:                                          bestätigte Mitglieder:

 

1. Havelland Kliniken GmbH              Dr. Burkhard Schröder              Landrat/Beauftragte(r)[1]

                                                                      Jürgen Bigalke                              Rocco Buchta (ZG)

                                                                      Manuela Vollbrecht                            Michael Koch (ZG)

                                                                      Harald Petzold                            Harald Petzold (LINKE)

                                                                      Dr. H.-Hermann Schulze

                                                                      Dr. Eva Huntemann             

 

2. Wohn- und Pflegezentrum              Bärbel Brückner                            Landrat/Beauftragte(r)

    Havelland GmbH                                          Werner Appel                            Sascha Piur (ZG)

 

3. Rathenower Werkstätten               Andreas Ernst                            Landrat/Beauftragte(r)

    gGmbH                                                        Manfred Lendt                            Dr. Marion Grigoleit (ZG)

Dieter Dombrowski                            Dieter Dombrowski (ZG)

                                                                      Bernd Topp                                          Wolfgang Hundt (LINKE)

 

4. Kulturzentrum Rathenow               Dr. Burkhard Schröder              Landrat/Beauftragte(r)

    gGmbH                                                        Hans-Joachim Maaß              Peter Nowatschek (ZG)

                                                                      Prof. B. Jorges                            Corrado Gursch (ZG)

 

5. Arbeitsförderungsgesell-              Bärbel Brückner                            Landrat/Beauftragte(r)

    schaft Premnnitz mbH                            Dr. Eva Huntemann                            Alfred Mantau (ZG)

Heidemarie Hinkel                            Oliver Paulick (ZG)

 

6. Märkische Ausstellungs-               Dr. Burkhard Schröder              Landrat/Beauftragte(r)

    und Freizeitzentrum GmbH              Claudia Seeligmann              Ines Kias (ZG)

 

7. Havelländische Abfall-                            Hans-Jürgen Löwe                            Landrat/Beauftragte(r)

    wirtschaftsgesellschaft mbH              Rocco Buchta                            Rocco Buchta (ZG)

                                                                      Barbara Heidrich                            Holger Schiebold (ZG)

 

8. Havelbus Verkehrs-                            Heidrun Wobeser                            aufgrund der bevorste-

    gesellschaft mbH                                          Udo Appenzeller                            henden Teilung der Ge-

sellschaft (Abspaltung 

des Teilbetriebes PM)

9. Havelländische Verkehrs-              Heidrun Wobeser                            zum 01.01.2015 und

    gesellschaft mbH                                          Michael Koch                            Verschmelzung mit der

                                                                                                                                 HVG R sollte Neube-

                                                                                                                              stellung erst nach Ab-

                                                                                                                              schluss der Umstruk-

                                                                                                                              turierung erfolgen

 

10.  Havelländische                                          Andreas Ernst                            Ende der Amtszeit im

       Eisenbahn AG                                          Jürgen Tschirch                            Juni 2017 (z.Zt. kein

                                                                                                Handlungsbedarf)


[1] Der AR wird sich frühestens im Januar 2015 konstituieren, da die Zuwahl der Personalvertreter der Klinken erst im Oktober/November des Jahres 2014 erfolgt.


Sachverhalt:

 

Für die genannten kreiseigenen bzw. kreisbeteiligten Unternehmen in der Rechtsform der GmbH ist auf Grund der Bestimmungen des jeweiligen Gesellschaftsvertrages die Bildung eines Aufsichtsrates, eines Verwaltungsrates oder eines Beirates vorgeschrieben. Bei diesen Aufsichtsgremien handelt es sich um fakultative Organe der jeweiligen Gesellschaften, deren Zuständigkeiten und Verfahren zur Besetzung individuell geregelt sind. Für die Aktiengesellschaft gelten die gesetzlichen Regelungen des Aktiengesetzes.

 

 

Havelland Kliniken GmbH (Geschäftsanteil: 100%)

Aufsichtsrat, 6 Mitglieder, Landrat kraft Amtes Mitglied, 3 weitere Mitglieder sind vom Landkreis und 2 Mitglieder aus dem Kreis der Arbeitnehmer zu bestellen, Amtszeit ist eine Wahlperiode des Kreistages des Landkreises Havelland

 

Wohn- und Pflegezentrum Havelland GmbH (Geschäftsanteil: 10%)

Beirat, 6 Mitglieder, 2 Mitglieder sind von jedem Gesellschafter und 2 aus dem Kreis der Arbeitnehmer zu bestellen, Amtszeit entspricht der Wahlperiode der kommunalen Gebietskörperschaft (Wahl zum Kreistag), für den Gesellschafter Landkreis Havelland Landrat kraft Amtes und ein weiteres vom Kreistag zu bestellendes Mitglied

 

Rathenower Werkstätten gGmbH (Geschäftsanteil: 100%)

Verwaltungsrat, 4 Mitglieder, Entsendung durch Gesellschafter, Landrat kraft Amtes und drei weitere vom Kreistag zu bestellende Mitglieder, Amtszeit ist eine Wahlperiode des Kreistages des Landkreises Havelland

 

Kulturzentrum Rathenow gGmbH (Geschäftsanteil: 50%)

Aufsichtsrat, 6 Mitglieder, Bestellung von Gesellschaftern je zur Hälfte, Amtszeit entspricht Dauer einer Kommunalwahlperiode, für den Gesellschafter Landkreis Havelland Landrat kraft Amtes und zwei weitere vom Kreistag zu bestellende Mitglieder

 

Märkische Ausstellungs- und Freizeitzentrum GmbH - Erlebnispark Paaren (Geschäftsanteil: 64 %)

Aufsichtsrat, 4 Mitglieder, Landrat kraft Amtes Mitglied, weitere Entsendung 1 Mitglied durch Gesellschafterverbände, 1 Mitglied durch Landesbauernverband, 1 Mitglied durch Landkreis Havelland, Amtszeit ist eine Wahlperiode des Kreistages des Landkreises Havelland

 

Havelländische Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH (Geschäftsanteil: 51%)

Aufsichtsrat, 5 Mitglieder, Landrat kraft Amtes Mitglied, 2 Mitglieder entsendet der Landkreis Havelland, 2 Mitglieder die ALBA AG, darüber hinaus kann Betriebsrat 2 nicht stimmberechtigte Mitglieder entsenden, Amtszeit ist eine Wahlperiode des Kreistages des Landkreises Havelland

 

Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH (Geschäftsanteil: 50%)

Aufsichtsrat, 6 Mitglieder, Entsendung 2 Mitglieder je Gesellschafter und 2 Mitglieder nach BetrVG , Amtszeit bis zur Gesellschafterversammlung, die den Jahresabschluss des vierten Geschäftsjahres nach Beginn der Amtszeit feststellt, höchstens fünf Jahre Neubestellung erst nach Abschluss der Neustrukturierung

 

Havelländische Verkehrsgesellschaft mbH (Geschäftsanteil: 20%)

Aufsichtsrat, unbestimmte Mitgliederzahl, jeder Gesellschafter kann 2 Mitglieder entsenden, 1 Arbeitnehmervertreter, Amtszeit 4 Jahre - Neubestellung erst nach Abschluss der Neustrukturierung

 

Havelländische Eisenbahn AG (Geschäftsanteil: 50,47%)

Aufsichtsrat, 6 Mitglieder, 2 Mitglieder nach BetrVG, die übrigen werden von der Hauptversammlung gewählt, Amtszeit bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahres nach Beginn der Amtszeit beschließt (Neuwahl erst in Hauptversammlung in 2017)

 

Den gesellschaftsvertraglichen bzw. gesetzlichen Regelungen über die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien ist gemein, dass dem Landkreis Havelland jeweils das Recht zusteht, mehr als eine Person zu entsenden. Gemäß § 97 BbgKVerf vertritt der Landrat oder eine von ihm beauftragte Person den Landkreis in dem jeweiligen Gesellschaftsorgan. Soweit dem Landkreis mehrere Sitze zustehen, werden diese gemäß § 40 bzw. 41 BbGKVerf besetzt. Dabei können auch Beschäftigte des Landkreises ebenso wie sachkundige Dritte benannt werden. Soweit Beschäftigte des Landkreises benannt werden, soll der für das Finanzwesen oder der für den betroffenen Fachbereich zuständige Beschäftigte berücksichtigt werden. Dem Aufsichtsrat sollen jederzeit Mitglieder angehören, die über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und die fachliche Eignung verfügen.“

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

keine

 

Erläuterung/Deckungsvorschlag

 

 


Anlagen: