Landkreis Havelland
- Ratsinfo -

Vorlage - BV-0010/14  

 
 
Betreff: Vorbereitung der Wahlprüfungsentscheidung zur Gültigkeit der Wahl des Kreistages des Landkreises Havelland am 25.05.2014

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:15.1.7.14
Federführend:Büro des Landrates, Amt 15 - Kommunalaufsicht, Rechnungs- und Gemeindeprüfung Bearbeiter/-in: Bajohr, Catrin
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
07.07.2014 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Wahleinspruch-PIRATEN
Stellungnahme KWL zum Wahleinspruch-PIRATEN
Wahleinspruch-Zanke
Stellungnahme KWL zum Wahleinspruch-Zanke

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag nimmt die gemäß § 55 Abs. 6 BbgKWahlG durch den Kreiswahlleiter mit seiner Stellungnahme vorgelegten, bei ihm bis zum Ablauf der Wahleinspruchsfrist am 24.06.2014  eingegangenen zwei Wahleinsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl des Kreistages Havelland am 25.05.2014 zur Kenntnis.

Dem Kreisausschuss des Kreistages Havelland wird gemäß § 56 Abs. 1 Satz 3 BbgKWahlG die Aufgabe der Vorprüfung der vorliegenden Wahleinsprüche übertragen. Das Ergebnis der Vorprüfung ist dem Kreistag als Beschlussvorlage für die durch ihn zu treffende Wahlprüfungsentscheidung vorzulegen.

 

 


Sachverhalt:

 

I.              Gemäß § 56 Abs. 1 BbgKWahlG obliegt die Wahlprüfung der neugewählten Vertretung. Sie entscheidet über die beim Wahlleiter eingegangenen Wahleinsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen. Gemäß § 57 Abs. 1 BbgKWahlG trifft die neugewählte Vertretung nach Ablauf der Wahleinspruchsfrist gemäß § 55 Abs. 2 Satz 1 BbgKWahlG (zwei Wochen nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses) durch Beschluss entsprechend dem Ergebnis der Wahlprüfung eine von den in § 57 Abs. 1 Nr. 1. bis 4 BbgKWahlG vorgegebenen möglichen Wahlprüfungsentscheidungen. Liegen keine Einwendungen gegen die Wahl vor, ist die Gültigkeit der Wahl gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 BbgKWahlG festzustellen. Beim Kreiswahlleiter wurden bis zum Ablauf der Wahleinspruchsfrist zwei Wahleinsprüche gemäß § 55 Abs. 1 BbgKWahlG eingereicht, zu denen der Kreiswahlleiter jeweils eine Stellungnahme abgibt (s. Anlage 1 und 2).

 

 

II.              Übertragung der Aufgabe der Vorprüfung der beiden vorliegenden Wahleinsprüche sowie Vorbereitung der Wahlprüfungsentscheidung auf den Kreisausschuss entsprechend Beschlusstext.

 

III.              Vorprüfung der Wahleinsprüche durch den Kreistag

 

 

IV.              Keine

 

 

V.              Kreistag gemäß § 56 Abs. 1 BbgKWahlG, § 131 Abs. 1 i.V.m. § 28 Abs. 2 Nr. 2        

              BbgKWahlG

 

 

VI.              Keine

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

 

 

Erläuterung/Deckungsvorschlag

 

 


Anlagen:

 

Zwei Wahleinsprüche mit Stellungnahme des Kreiswahlleiters.

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 Wahleinspruch-PIRATEN (1679 KB)    
Anlage 1 2 Stellungnahme KWL zum Wahleinspruch-PIRATEN (777 KB)    
Anlage 4 3 Wahleinspruch-Zanke (1264 KB)    
Anlage 2 4 Stellungnahme KWL zum Wahleinspruch-Zanke (770 KB)