Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag nimmt die gemäß § 55 Abs. 6 BbgKWahlG durch den Kreiswahlleiter mit seiner Stellungnahme vorgelegten, bei ihm bis zum Ablauf der Wahleinspruchsfrist am 24.06.2014 eingegangenen zwei Wahleinsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl des Kreistages Havelland am 25.05.2014 zur Kenntnis. Dem Kreisausschuss des Kreistages Havelland wird gemäß § 56 Abs. 1 Satz 3 BbgKWahlG die Aufgabe der Vorprüfung der vorliegenden Wahleinsprüche übertragen. Das Ergebnis der Vorprüfung ist dem Kreistag als Beschlussvorlage für die durch ihn zu treffende Wahlprüfungsentscheidung vorzulegen.
Sachverhalt:
I. Gemäß § 56 Abs. 1 BbgKWahlG obliegt die Wahlprüfung der neugewählten Vertretung. Sie entscheidet über die beim Wahlleiter eingegangenen Wahleinsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen. Gemäß § 57 Abs. 1 BbgKWahlG trifft die neugewählte Vertretung nach Ablauf der Wahleinspruchsfrist gemäß § 55 Abs. 2 Satz 1 BbgKWahlG (zwei Wochen nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses) durch Beschluss entsprechend dem Ergebnis der Wahlprüfung eine von den in § 57 Abs. 1 Nr. 1. bis 4 BbgKWahlG vorgegebenen möglichen Wahlprüfungsentscheidungen. Liegen keine Einwendungen gegen die Wahl vor, ist die Gültigkeit der Wahl gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 BbgKWahlG festzustellen. Beim Kreiswahlleiter wurden bis zum Ablauf der Wahleinspruchsfrist zwei Wahleinsprüche gemäß § 55 Abs. 1 BbgKWahlG eingereicht, zu denen der Kreiswahlleiter jeweils eine Stellungnahme abgibt (s. Anlage 1 und 2).
II. Übertragung der Aufgabe der Vorprüfung der beiden vorliegenden Wahleinsprüche sowie Vorbereitung der Wahlprüfungsentscheidung auf den Kreisausschuss entsprechend Beschlusstext.
III. Vorprüfung der Wahleinsprüche durch den Kreistag
IV. Keine
V. Kreistag gemäß § 56 Abs. 1 BbgKWahlG, § 131 Abs. 1 i.V.m. § 28 Abs. 2 Nr. 2 BbgKWahlG
VI. Keine
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Zwei Wahleinsprüche mit Stellungnahme des Kreiswahlleiters.
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