Landkreis Havelland
- Ratsinfo -

Vorlage - BV-0004/14  

 
 
Betreff: Bildung des Jugendhilfeausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:51
Federführend:Dezernat II Bearbeiter/-in: Graber, Liane
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
07.07.2014 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   
Anlagen:
20140618_Liste stimmberechtigte_Mitglieder_JHA 20140618135954
20140613_Liste beratende_Mitglieder_JHA 20140618103616

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag möge wählen:

 

  1. Folgende Abgeordnete des Kreistages in den Jugendhilfeausschuss:

 

 

Lfd. Nr.

Mitglieder

Stellvertreter

1

Ingo Wellmann (ZG)

Manuela Vollbrecht (ZG)

2

Udo Appenzeller (ZG)

Aileen Baumann (ZG)

3

Michael Koch (ZG)

Mike Krüger (ZG)

4

Sven Richter (ZG)

Jörg Vahl (ZG)

5

Diana Golze (LINKE)

Renate Tschiersch (LINKE)

6

Ursula Lindner (Grüne/B 90)

Günter Chodzinski (Grüne/B 90)

 

 

 

  1. Folgende Mitglieder auf Vorschlag der im Landkreis Havelland wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe:

 

 

Lfd. Nr.

Mitglieder

Stellvertreter

1

n.n.

n.n.

2

n.n.

n.n.

3

n.n.

n.n.

4

n.n.

n.n.

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 4 der Satzung des Jugendamtes des Landkreises Havelland vom 10.06.2013 gehören dem Jugendhilfeausschuss insgesamt 10 stimmberechtigte Mitglieder an. Stimmberechtigte Mitglieder sind 6 Mitglieder des Kreistages oder von ihm gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind.

Weitere stimmberechtigte Mitglieder sind im Landkreis Havelland wirkende und anerkannte Träger der freien Jugendhilfe.

 

Gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung des Jugendamtes werden der oder die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und sein/e Stellvertreter/in aus dem Kreis der stimmberechtigten Mitglieder gewählt.

 

Weiterhin gehören dem Jugendhilfeausschuss beratende Mitglieder an. Dies sind die im § 6 Abs. 1 der Satzung des Jugendamtes Genannten und die nach § 6 Abs. 2 AG KJHG Entsandten (Information, vgl. Anlage 2)

 

Der Kreistag wählt entsprechend den Vorschriften des § 70 SGB  VIII   i. V. m. §§ 43, 131 BbgKVerf. und § 4 AG KJHG die stimmberechtigten Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss.

 

Die Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter aus dem Kreistag erfolgt entsprechend dem Zugriffsverfahren.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

 

 

Erläuterung/Deckungsvorschlag

Durch die Wahl entstehen keine Kosten.

 


Anlagen:

 

  1. Übersicht zu den Trägervorschlägen betreffend die stimmberechtigten Mitglieder Jugendhilfeausschuss.
  2. Informationen zu den beratenden Mitgliedern im Jugendhilfeausschuss.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20140618_Liste stimmberechtigte_Mitglieder_JHA 20140618135954 (80 KB)    
Anlage 2 2 20140613_Liste beratende_Mitglieder_JHA 20140618103616 (51 KB)