Landkreis Havelland
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Vorlage - BV-0446/14  

 
 
Betreff: Umsetzung der Klimaschutzmaßnahme KK 3 "Einführung von Energiesparmodellen an Schulen im Landkreis"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat III Bearbeiter/-in: Wilke, Daniela
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
07.07.2014 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2014-05-28Vorhabensbeschreibung (Kurzversion)
2013-09-12Finanzierungsplan
2013-09-12Zeitplan 01.09.2015 - 31.08.2016
2013-09-12Zeitplan 01.09.2016 - 31.08.2017
2013-09-12Zeitplan 01.09.2014 - 31.08.2015

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Umsetzung der Klimaschutzmaßnahme KK 3 „Einführung von Energiesparmodellen an Schulen im Landkreis“ aus dem Integrierten Klimaschutzkonzept für den Landkreis Havelland entsprechend der beigefügten Projektbeschreibung.

 

Hierzu wird der Landrat beauftragt, beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Projektträger Jülich, einen Förderantrag zu stellen.


Sachverhalt:

 

  1.            Problem

 

Die Einführung von Energiesparmodellen an Schulen im Landkreis Havelland ist eine Maßnahme des kreiseigenen Klimaschutzkonzeptes, die am 09.09.2013 vom Kreistag beschlossen wurde.

 

Laut Klimaschutzkonzept gilt es, die Maßnahme kurzfristig im Zeitraum 2013 bis 2015 umzusetzen. Mit der Maßnahme soll/sollen nachhaltig Energie eingespart und damit die Kosten für die Kreisverwaltung gesenkt werden.

 

Ein Großteil der kreiseigenen Schulgebäude wurde im Rahmen des Konjunkturpakets 2009 energetisch saniert bzw. in den letzten Jahren nach entsprechenden energetischen Standards neu gebaut. Laut Analysen im Rahmen der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes sind an den kreislichen Schulen jedoch immer noch hohe Energieeinsparpotentiale durch Verhaltensänderungen vorhanden.

 

 

Selbiges gilt für einen Großteil der kommunalen Schulen.

 

 

  1.          Lösung

 

Ziel ist es, die Energieeinsparungen an Schulen durch ein bildungsbasiertes Anreizinstrument zu erreichen. Dazu soll an sieben Schulen in Trägerschaft des Landkreises und drei Schulen in kommunaler Trägerschaft (vgl. Anhang I) das Prämienmodell eingeführt werden. Prämienmodell bedeutet, dass jede teilnehmende Schule, nach verbindlicher Zusage, eine Teilnahmeprämie von 1.000,00 EUR bekommt. Diese Zusage erfolgt über eine verbindliche Vereinbarung, in der die Verantwortung der Schulträger und Schulen genau definiert ist. Die Prämie steht den Schulen zur freien Verfügung.

 

Die sieben teilnehmenden kreiseigenen Schulen haben 2011 circa 893 MWh Strom und ca. 4.997 MWh Wärme verbraucht. Referenzprojekte (Märkisch-Oderland, Teltow-Fläming) zeigen, dass eine Energieeinsparung von mindestens 5 % möglich ist. Hieraus erstellte Analysen ermittelten Einsparmöglichkeiten von ca. 45 MWh Strom, ca. 250 MWh Wärme und ca. 80 t CO2 jährlich. Allein durch die Umsetzung des Modells an sieben Schulen kann der Landkreis, bei den aktuellen Energiepreisen, 24.500,00 EUR pro Jahr einsparen.

 

Die Maßnahme soll in einem Zeitraum von drei Schuljahren umgesetzt werden und zum Schuljahresbeginn 2014/15 starten. Die Durchführung der Maßnahme soll mittels einer Auftragsvergabe an einen externen Dienstleister ausgeführt werden. Im Rahmen der Auftragsvergabe werden unter anderem ein schulinternes Energieteam zusammengestellt, Messungen vorgenommen, Sparmaßnahmen entwickelt und Schüler als Multiplikatoren geschult (vergleiche Anhang).

 

Für die Finanzierung der Auftragsvergabe werden Fördermittel beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) beantragt. Die Förderquote beträgt mindestens 65 %, der Eigenanteil höchstens 35 %.

 

Zur Beantragung der Fördermittel ist eine Empfehlung zur „Einführung von Energiesparmodellen an kreiseigenen Schulen“ durch ein Gremium notwendig.

 

Laut Fördermittelgeber soll dazu im Landkreis Havelland ein Beschluss an die Verwaltung zur Umsetzung der Maßnahme im Kreistag herbeigeführt werden.

 

Die Federführung bei der Umsetzung der Maßnahme übernimmt das Umweltamt.

 

 

  1.        Alternativen

 

  1. Es findet keine Umsetzung der Maßnahme statt. Die Strom- und Wärmeverbräuche an den Schulen und die damit verbundenen Kosten werden nicht gesenkt.

 

  1. Es findet eine Umsetzung der Maßnahme ohne Fördermittel statt.

 

 

  1.       Bereits vorliegende Festlegungen des Landrates, Vorlagen

 

Beschluss zum Klimaschutzkonzept in der Sitzung des Kreistages am 09.09.2013


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

ca. 17.500,00 EUR

543101/66000/5610101

Erläuterung/Deckungsvorschlag

Die Kosten für die Umsetzung der Maßnahme im Rahmen einer Auftragsvergabe an einen externen Dienstleister betragen ca. 50.000,00 EUR (Haushaltsjahre 2014 bis 2017). Der zu leistende Eigenanteil von ca. 17.500,00 EUR (35 %) wird vom Kostenträger 5610101 (Umweltschutz/Klimaschutzmaßnahmen) getragen. Pro Haushaltsjahr würden für den Landkreis demnach Kosten von ca. 4.400,00 EUR entstehen.

 


Anlagen:

 

Vorhabensbeschreibung (Kurzversion)

Zeitplan 01.09.2014 - 31.08.2015

Zeitplan 01.09.2015 - 31.08.2016

Zeitplan 01.09.2016 - 31.08.2017

Finanzierungsplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2014-05-28Vorhabensbeschreibung (Kurzversion) (44 KB)    
Anlage 5 2 2013-09-12Finanzierungsplan (4 KB)    
Anlage 3 3 2013-09-12Zeitplan 01.09.2015 - 31.08.2016 (5 KB)    
Anlage 4 4 2013-09-12Zeitplan 01.09.2016 - 31.08.2017 (4 KB)    
Anlage 2 5 2013-09-12Zeitplan 01.09.2014 - 31.08.2015 (5 KB)