Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, dass der Landrat die Verordnung zur Neu-Festsetzung des Wasserschutzgebietes Rhinow in der Fassung vom Dezember 2013 unterzeichnet und veröffentlicht. Sachverhalt:
I. Problem
Gemäß § 15 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) ist es erforderlich, ein neues Trinkwasserschutzgebiet für das Wasserwerk Rhinow festzusetzen. Die Zuständigkeit dafür ergibt sich aus § 15 Abs. 1 BbgWG. Das Erfordernis resultiert daraus, dass das bestehende Wasserschutzgebiet zwar mit Beschluss Nummer 0004 des Rates des Kreises Rathenow am 19.01.1977 festgesetzt wurde, dass aber die mit diesem Beschluss geltenden Schutzbestimmungen gegenwärtig und zukünftig einen ausreichenden Schutz des Wasservorkommens nicht gewährleisten können. Viele Schutzbestimmungen bleiben hinter den heute im Bundesgebiet flächendeckend (auch außerhalb von Wasserschutzgebieten) geltenden Anforderungen zum Grundwasserschutz zurück. Die Abgrenzung des ehemaligen Trinkwasserschutzgebietes ist nicht entsprechend der tatsächlichen hydrogeologischen Erkenntnisse vorgenommen worden. Der Wasser- und Abwasserverband Rathenow hat ein Fachgutachten erstellen lassen und dieses der unteren Wasserbehörde mit der Aufforderung übergeben, das Verfahren zur Neu-Festsetzung durchzuführen.
II. Lösung
Die untere Wasserbehörde hat auf der Grundlage des Fachgutachtens, unter Beachtung der Muster-Wasserschutzgebietsverordnung des Landes Brandenburg, die Verordnung mit allen dafür erforderlichen Anlagen und Karten als Entwurf erarbeitet. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs hat vom 02.09.2013 bis zum 02.10.2013 im Landkreis Havelland, untere Wasserbehörde und im Amt Rhinow stattgefunden. Das öffentliche Anhörungsverfahren konnte am 04.11.2013 erfolgreich abgeschlossen werden. Einwände, Hinweise oder Bedenken von betroffenen Bürgern sind nicht eingegangen. Alle Einwände und Hinweise der TÖB wurden einer Abwägung unterzogen und entsprechend in die Verordnung eingearbeitet. Der vorliegende Entwurf der Verordnung mit den Begriffsbestimmungen, der Abgrenzung der Schutzzonen, der Topografischen Karte, den Liegenschaftskarten Blatt 1 bis 4 und der Begründung kann nun festgesetzt werden. Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: Entwurf der VO zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Rhinow (11 Seiten) Begründung zum Entwurf der VO zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Rhinow (33 Seiten) Begriffsbestimmungen (1 Seite) Abgrenzung der Schutzzonen (3 Seiten) Topografische Karte (1 Seite) Liegenschaftskarte Blatt 1 von 4 (1 Seite) Liegenschaftskarte Blatt 2 von 4 (1 Seite) Liegenschaftskarte Blatt 3 von 4 (1 Seite) Liegenschaftskarte Blatt 4 von 4 (1 Seite)
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