Landkreis Havelland
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Beschlussvorschlag:
1) Zu Kapitel „Den demografischen Wandel thematisieren“, Seite 7 „Chancen Begreifen ...“: Antrag: Im 3.Spiegelstrich Streichung der redaktionellen Einfügung „und der Anpassung der technischen Infrastruktur im ländlichen Raum“. Begründung: Die Einfügung ist völlig nichtssagend, da nirgends erläutert ist, was mit „technischer Infrastruktur“ und was mit „Anpassung“ tatsächlich gemeint ist.
2) Zu Kapitel „Den demographischen Wandel thematisieren“, Seite 9/10 „Chancen Begreifen ...“,: Antrag: Im 3.Spiegelstrich Beibehaltung des gestrichenen Satzteils „und gleichzeitig attraktiver zu gestalten“. Begründung: Es geht in der Tat darum, nicht nur zu „bewahren“, sondern positiv „zu gestalten“. Nur zu bewahren, ist zu wenig. Gegen den demografischen Wandel – d.h. gegen den Bevölkerungsschwund – hilft nur, weiterhin „die Gemeinden ... als Wohn- und Wirtschaftsstandorte ... attraktiver zu gestalten“.
3) Zu Kapitel „Den ländlichen Raum als Wirtschaftsstandort profilieren“ S. 14, 7.Absatz: Antrag: Hinter „Mit dem Anbau von Biomasse“ Einfügung „- überwiegend Mais -“. Begründung: Es ist Fakt, dass es sich überwiegend um Mais handelt, darum sollte es der Klarheit wegen auch gesagt werden. Es sind auch nicht nur 15% im Havelland, sondern nach Auskunft des Großtrappenschutzvereins in Buckow mindestens 18%,
4) Zu Kapitel „Den ländlichen Raum als Wirtschaftsstandort profilieren“, „Chancen Begreifen ...“, 4. Spiegelstrich S. 15: Antrag: Den Satz zum ökologischen Landbau ersetzen durch: „Der Ausbau des ökologischen Landbaus auf 20% der landwirtschaftlich genutzten Fläche – verbunden mit einer Verstärkung der Direktvermarktung – wird gefördert.“ Begründung: Die Flächenerweiterung nur „anzustreben“, ist zu wenig, es geht um aktive Förderung im Rahmen der Möglichkeiten, die der Landkreis hat. Die Umstellung auf ökologischen Landbau ist nicht einfach. Deshalb: fördern.
5) Zu Kapitel „Der Landkreis – ein verantwortungsvoller Unternehmer“, „Chancen Begreifen ...“, 6. Spiegelstrich S. 18 zu Schloss Ribbeck und Kulturzen-trum Rathenow: Antrag: Hinter dem ersten Satz „Das Schloss Ribbeck ... zu entwickeln“ folgenden Satz hinzufügen: „Dazu gehört eine gute Erreichbarkeit mit allen Verkehrsmitteln und eine verkehrsmäßige Vernetzung mit den anderen touristisch interessanten Orten in der Region“. Begründung: Wenn das Schloss Ribbeck als kulturtouristisches Zentrum wirken soll und die touristischen Aktivitäten und Potenziale bündeln soll – mit vielfältigen touristischen Informationen – dann muss es auch zum und vom Schloss Ribbeck gute Verkehrsmittel geben, auch für die, die ohne Pkw unterwegs sind, und zwar an allen Wochentagen.
6) Zu Kapitel „Energieumbau im Landkreis Havelland vollziehen“, 2. Absatz, S. 19: Antrag: Einfügung eines zusätzlichen Satzes am Ende des Absatzes: „Zudem gefährdet der zunehmende Anbau von Mais – der überwiegend genutzten Biomasse – die Artenvielfalt und bedroht im Trappenschutzgebiet im Havelländischen Luch den Schutz der Großtrappen.“ Begründung: Der Mais bietet für die Großtrappen keine Ernährung. Er ist auch für viele andere Lebewesen kein Lebensraum. Das sollte in der Darstellung der Problematik der Biomasse als erneuerbarer Energieträger nicht fehlen.
7) Zu Kapitel „Energieumbau im Landkreis Havelland vollziehen“, „Chancen Begreifen ...“, 2. Spiegelstrich S. 20: Antrag: Hinter „... insbesondere zu Nahrungsmittelkulturen zu vermeiden“ Einfügung von: „Auch ist der Erhalt der Artenvielfalt und der Schutz der Großtrappen zu berücksichtigen.“ Begründung: Siehe Antrag unter Punkt 6.
8) Zu Kapitel „Die infrastrukturellen Rahmenbedingungen optimieren“, „Chancen Begreifen ...“, 1. Spiegelstrich S. 21: Antrag: Streichung im ersten Spiegelstrich: „sowie in Falkensee (Nordumfahrung L 20)“ Begründung: Die Planung der Nordumfahrung ist ein Relikt aus den 90iger Jahren und hat für Falkensee in eine verkehrspolitische Sackgasse geführt. Das durch das Land Brandenburg geführte Planfeststellungsverfahren tritt seit 2008 auf der Stelle und verdeutlicht einen faktischen Planungsstopp. Die rechtlichen, ökologischen und finanziellen Hindernisse sollten anerkannt werden, die die Nordumfahrung schon planungsrechtlich scheitern lassen. In Falkensee wurden gleichzeitig wichtige neue verkehrspolitische Entwicklungsansätze blockiert und notwendige Maßnahmen verschoben mit dem Argument, vor weiteren Verkehrsplanungen müsse man erst den Bau der Nordumfahrung abwarten. Der Landkreis Havelland sollte die Situation realistisch anerkennen und in seinen strategischen Handlungsempfehlungen mit dem Titel „Wir gestalten die Zukunft“ das Festhalten an der Nordumfahrung aufgeben und damit Kräfte für eine neue Verkehrsplanung freisetzen. Im Übrigen: Das Straßenverkehrsprojekt Zubringer zur Autobahn A 2 im Raum Premnitz/ Rathenow existiert nicht mehr. Es geht noch um eine Umgehungsstraße für Premnitz und den südlichen Teil Rathenows. So sollte der ganze 1.Spiegelstrich entfallen.
9) Zu Kapitel „Die infrastrukturellen Rahmenbedingungen optimieren“, „Chancen Begreifen ...“, 3. Spiegelstrich, 2. Teil S. 21: Antrag: Streichung des Satzteils „sowie für den Lückenschluss ... an die A 24“. Begründung: Der Bau des besagten Lückenschlusses würde in Verbindung mit dem Straßenbauprojekt Zubringer zur A 2 eine wunderbare Maut-Umgehungsstrecke für LKW sein. Das kann doch niemand wollen. Außerdem würde dieser Lückenschluss einen jetzt noch ruhigen Naturraum durchschneiden und schwer schädigen.
10) Zu Kapitel „Die infrastrukturellen Rahmenbedingungen optimieren“ S. 20/21: Antrag: Einfügung eines Satzes hinter dem 1.Absatz von „Standort bestimmen“ S. 22 unten: „Mit der Einführung der LKW-Maut auf Bundesstraßen im Landkreis Havelland haben die Belastungen durch den „Maut flüchtenden“ Schwerlastverkehr in den anliegenden Gemeinden und damit der Verkehrslärm in den Ortschaften stark zugenommen.“ Begründung: siehe folgenden Punkt 11
11) Zu Kapitel „Die infrastrukturellen Rahmenbedingungen optimieren“, „Chancen ergreifen ...“ S. 21: Antrag: Einfügung folgender Ergänzung: Der Landkreis Havelland unterstützt im Rahmen seiner Zuständigkeiten die mit der Einführung der LKW-Maut auf Bundesstraßen betroffenen Gemeinden, durch verkehrslenkende, -beruhigende und -beschränkende Maßnahmen die Zahl der durchfahrenden LKW zu reduzieren. Kurzfristig, kostengünstig und effektiv soll Lärmschutz und Schulwegsicherung betrieben und eine sofortige Entlastung der betroffenen Einwohner begünstigt werden. Zusammen mit den Gemeinden und Straßenverkehrsbehörden beteiligt sich der Landkreis daran, Gegenstrategien und -maßnahmen zu entwickeln, um die Situation langfristig zu entschärfen. Begründung: Mit der Einführung der LKW-Maut auf Bundesstraßen im Landkreis Havelland haben die Belastungen durch den „Maut-flüchtenden“ Schwerlastverkehr in den anliegenden Gemeinden und damit der Verkehrslärm in den Ortschaften stark zugenommen. In Falkensee zum Beispiel ergaben die Verkehrsmessungen der Stadtverwaltung einen hohen Zuwachs. Diese negativen Auswirkungen widersprechen den Zielsetzungen der Mauteinführung und belasten Landes-, Kreis- und kommunale Straßen sowie deren Anwohner.
12) Zu Kapitel „Die infrastrukturellen Rahmenbedingungen optimieren“ S. 20/21: Antrag: Einfügung als 3. Absatz in „Standort bestimmen“ S.21: „Eine aktive Lärmaktionsplanung ist nötig. Durch sie können eine hohe Umwelt- und Lebensqualität, Zufriedenheit mit den Lebensumständen und die Identifikation der Einwohner mit ihrem Heimatort gefördert werden. Dies ist nicht nur sozial bedeutsam. Es handelt sich auch um Standortvorteile, die über die einzelne Stadt und Gemeinde hinausgehend positive ökonomische Wirkungen haben können. Die Chancen, die sich durch die Pflicht zur Lärm-Aktionsplanung bieten, sollten in diesem Sinne genutzt werden.“ Begründung: siehe folgenden Punkt 13
13) Zu Kapitel „Die infrastrukturellen Rahmenbedingungen optimieren“, Chancen ergreifen ...“ S. 21: Antrag: Einfügung eines neuen Spiegelstrichs: „Der Landkreis Havelland beteiligt sich im Rahmen seiner Zuständigkeiten an den Anstrengungen im Land Brandenburg zur Lärmminderung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Er unterstützt dabei aktiv die Gemeinden im Landkreis an der Aufstellung und Umsetzung von Lärmaktionsplänen. Begründung: Am 18. Juli 2002 trat die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm” in Kraft. Damit hat die Europäische Gemeinschaft den Weg in Richtung rechtlicher Regelungen auch im Bereich der Geräuschimmissionen in der Umwelt beschritten. Eines der Ziele ist der Lärmschutz, „schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.” Die Umgebungslärmrichtlinie ging mit einer Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in deutsches Recht über, BImSchG „Lärmminderungsplanung” Paragrafen 47a bis 47f. Auf der Grundlage der aktuellen Lärmkarten (ggf. aufbauend auf den Ergebnissen einer bereits bestehenden Lärmaktionsplanung) sind zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz durch die Kommunen bis zum 18. Juli 2013 Aktionspläne aufzustellen, soweit relevante Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden müssen. Hierzu gibt auch die Strategie des Landes Brandenburg zur Lärmaktionsplanung Hinweise. Die Anforderung zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen wird als Chance verstanden, die Aktionsplanung als Instrument zur Minderung der Umgebungslärmbelastung und damit zur Verbesserung der Lebensqualität insgesamt zu nutzen. In Form eines gesamtstädtischen Planungsansatzes, verzahnt mit anderen kommunalen Planungen und unter breiter Mitwirkung der Öffentlichkeit, lassen sich erfahrungsgemäß die besten Wirkungen erzielen. Eine hohe Umwelt- und Lebensqualität, Zufriedenheit mit den Lebensumständen und die Identifikation der Einwohner mit ihrem Heimatort können durch eine aktive Lärmaktionsplanung gefördert werden. Dies ist nicht nur sozial bedeutsam. Es handelt sich auch um Standortvorteile, die über die einzelne Stadt und Gemeinde hinausgehend positive ökonomische Wirkungen haben können. Die Chancen, die sich durch die Pflicht zur Lärm-Aktionsplanung bieten, sollten in diesem Sinne genutzt werden. Auch im Havelland haben Gemeinden die Initiativen zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen ergriffen, u.a. Falkensee, Dallgow-Döberitz, Nauen. Premnitz, Rathenow, Friesack. Der Landkreis sollte die Gemeinden in ihren Bemühungen fördern und im Rahmen seiner Zuständigkeiten und Handlungsmöglichkeiten unterstützen.
14) Zu Kapitel „Der wachsenden Rolle des Personennahverkehrs gerecht werden“, „Standort bestimmen“ S.23 Antrag: Im 3. Absatz nach dem 4. Satz ergänzen: „Allerdings beschränkt sich das Fahrangebot im Wesentlichen auf die Zeit von Montag bis Freitag.“ Begründung: In dem ganzen Kapitel zum Personennahverkehr wird nirgends erwähnt, dass sich das Angebot im Wesentlichen auf die Tage Montag bis Freitag beschränkt. Es entsteht durch diese Nicht-Erwähnung ein nicht zutreffender Eindruck von der Reichweite des Fahrangebots. Deshalb diese Ergänzung zur Klarstellung in der Standortbestimmung.
15) Zu Kapitel „Der wachsenden Rolle des Personennahverkehrs gerecht werden“, „Standort bestimmen“ S.23 Antrag: Am Ende des 3. Absatzes nach „qualitative Lücken“ ergänzen: „Das gilt wegen des eingeschränkten Fahrangebots besonders für die Wochenenden und Feiertage, und hier besonders für den ländlichen Raum.“ Begründung: Die qualitativen Lücken bestehen in den Lücken des Fahrangebots.
16) Zu Kapitel „Der wachsenden Rolle des Personennahverkehrs gerecht werden“, „Chancen ergreifen ...“ S.23 Antrag: Den 1. Spiegelstrich ergänzen mit dem Satz: „Deshalb ist auch ein gutes Fahrangebot für die Wochenenden und die Feiertage erforderlich.“ Begründung: Nicht nur, aber auch zur Förderung des Tourismus, der gerade an Wochenenden und Feiertagen stattfindet, ist ein gutes Angebot im Öffentlichen Personennahverkehr nötig.
17) Zu Kapitel „Der wachsenden Rolle des Personennahverkehrs gerecht werden“, „Chancen ergreifen ...“ S.24 Antrag: Im letzten Spiegelstrich vor dem letzten Satz einfügen des folgenden Satzes: „Es wird angestrebt, dass überall im Landkreis der Öffentliche Straßenpersonenverkehr barrierefrei stattfindet.“ Begründung: Barrierefreiheit versteht sich von selbst, will man nicht einige Personengruppen von der Nutzung ausschließen.
18) Zu Kapitel „Der wachsenden Rolle des Personennahverkehrs gerecht werden“, „Chancen ergreifen ...“ S.24 Antrag: Im letzten Spiegelstrich im letzten Satz ändern: statt „auszubauen“ muss es heißen „zu schaffen“. Begründung: Nach unserer Kenntnis gibt es im Landkreis im Öffentlichen Personenstraßenverkehr noch keine Möglichkeit, Fahrräder mit zu nehmen. Leider! Aber diese Möglichkeit ist nötig. Sie soll so schnell wie möglich geschaffen werden.
19) Zu Kapitel „Der wachsenden Rolle des Personennahverkehrs gerecht werden“, „Zukunft gestalten“ S.24 Antrag: In dem Satz ist hinter „flächendeckend“ einzufügen: „und an allen Tagen der Woche“ Begründung: siehe Begründung zu Punkt 15 und 16
20) Zu Kapitel „Ver- und Entsorgungsaufgaben erfüllen“ - Seite 25: Antrag: In der letzten Zeile auf der Seite ist die Zahl „ca. 160.000“ zu ersetzen durch „ca. 152.300“. Begründung: siehe Seite 4, letzter Absatz, wo die korrigierte Einwohnerzahl für das Jahr 2020 angegeben wird.
21) Zu Kapitel „Kinder und Familien stärken – Jugend aktiv begleiten“ – Seite 27, vorletzter Absatz: Antrag: Den Begriff „Ausrichtung“ in der 2.Zeile durch den Begriff „Qualität“ ersetzen. Begründung: Wir nehmen an, dass die pädagogische Qualität in der Kindertagesbetreuung gemeint ist.
Sachverhalt:
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
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