Landkreis Havelland
- Ratsinfo -

Vorlage - A-0099/13  

 
 
Betreff: Managementpläne des MUGV für NATURA 2000 Gebiete (SPD-Fraktion)
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:SPD-Fraktion
Federführend:Büro des Kreistages Bearbeiter/-in: Lieck, Kerstin
Beratungsfolge:
Kreistag Anhörung
09.12.2013 
Sitzung des Kreistages zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Zurzeit werden durch das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV) Managementpläne für NATURA 2000 Gebiete aufgestellt. Dies betrifft auch den Landkreis Havelland. Beispielhaft möchten wir den „Managementplan für das Gebiet Leitsakgraben" (Landesinterne Melde Nr. 446, EU-Nr. DE 3343-301) benennen.

Viele NATURA 2000 Gebiete im Landkreis Havelland liegen in Niederungsgebieten. Die Schutzziele betreffen hier beinahe immer auch an Feuchtgebiete bzw. an Wasser gebundene Arten und Lebensraumtypen. Dies hat in der Regel zur Folge, dass in den Plänen auch Maßnahmenvorschläge aufgeführt werden, die z. T. erhebliche Veränderungen des regionalen Wasserhaushaltes zur Folge haben können. Diese Maßnahmen werden häufig aus den diesbezüglichen EU-Richtlinien abgeleitet. Leider wird im Rahmen der Planerstellung offensichtlich keine begleitende wasserwirtschaftliche Machbarkeitsanalyse erstellt. Dies lässt völlig offen, ob und wie die hier vorgeschlagenen Maßnahmen künftig umgesetzt werden sollen. Insbesondere kann somit auch nicht geklärt werden, welche unerwünschten Nebenwirkungen künftig von Anliegern hingenommen werden müssen bzw. welche konkreten Betroffenheiten eine Umsetzung nach sich ziehen wird und wie mit diesen umgegangen werden soll.

Eine ambitionierte Zieldefinition, wie etwa: „Herstellung der ursprünglichen Wasserstände" (Quelle: Managementplan für das Gebiet Leitsakgraben, Kapitel 4.3.3 auf Seite 94, Kapitel 4.6 auf Seite 100 oder Kapitel 5.1.3 auf Seite 103) bietet unter diesen Bedingungen erheblichen Raum für Spekulationen und führt zu Verunsicherungen. Zwar wird in der Regel an anderer Stelle auch darauf hingewiesen, dass solche Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Genehmigung in gesonderten Genehmigungsverfahren stehen, dieser Vorbehalt ist aber nicht immer deutlich genug zu erkennen, insbesondere von Laien.

Es bleibt eine erhebliche Verunsicherung bei den Anliegern, auch bezüglich der Verbindlichkeit der in diesen Plänen dargestellten Zielaussagen, auch für die Fachbehörden des Naturschutzes.

Naturschutz ist Bestandteil der Daseinsvorsorge und die Herstellung eines günstigen Erhaltungszustandes in NATURA 2000 Gebieten ist eine Pflichtaufgabe des Landes Brandenburg. Der Umsetzung von erforderlichen Maßnahmen muss allerdings jeweils ein öffentlich rechtliches Genehmigungsverfahren voraus gehen.

Es ist demnach aus unserer Sicht nicht hilfreich, in einem Managementplan weitreichende Entwicklungsziele und Maßnahmenvorschläge zu definieren, ohne dass deren Umsetzungsfähigkeit vorher geprüft wird.

Wir bitten deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1.     Wie wird der Landkreis Havelland bei der Erstellung der Managementpläne für NATURA 2000 Gebiete durch das MUGV beteiligt und welche Möglichkeiten der Einflussnahme gibt es?

2.     Ist es dem Landkreis Havelland möglich, Aussagen zur Machbarkeit und zu möglichen Beeinträchtigungen von geplanten Maßnahmen zu fordern, insbesondere dann, wenn erhebliche Veränderungen im regionalen Wasserhaushalt angenommen werden müssen?

3.     Ist es seitens des Landkreises Havelland möglich, darauf Einfluss zu nehmen, dass in den Managementplänen wenigstens ein deutlicher Umsetzungsvorbehalt definiert wird, wenn diese Maßnahmenvorschläge enthalten, zu deren Auswirkungen derzeit noch keine Angaben gemacht werden können?

4.     Wie verbindlich sind die in den Managementplänen gemachten Maßnahmenvorschläge für die Verwaltung, insbesondere für die Unteren Behörden des Landkreises Havelland?

 

Der Landrat wird außerdem gebeten, mit dem MUGV Kontakt aufzunehmen und auf die oben geschilderten Probleme hinzuweisen. Über die Antwort seitens des MUGV möchten wir informiert werden.

Anlagen:

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