Landkreis Havelland
- Ratsinfo -

Vorlage - A-0096/13  

 
 
Betreff: Finanzierung der Schul-Bildungssozialarbeit durch die Kommunen ab 2014 (Fraktion DIE LINKE.)
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:Fraktion DIE LINKE.
Federführend:Dezernat II Bearbeiter/-in: Lieck, Kerstin
Beratungsfolge:
Kreistag Anhörung
09.12.2013 
Sitzung des Kreistages zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Vorbemerkungen:

Die (teilweise) Finanzierung der Schulsozialarbeit und der Mittagsverpflegung in Horten durch den Bund ist Ergebnis des Vermittlungsverfahrens zur Hartz IV Neuermittlung des Regelsatzes (2011). Der Bund hat einen höheren Anteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung zugesagt, damit diese Aufgaben vor Ort finanziert werden können. Der Finanzierungsanteil des Bundes – veranschlagt mit 400 Mio. Euro pro Jahr) ist befristet bis Ende 2013.

Der Bund argumentiert, dass die Kommunen die Aufgabe wegen der Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (für 2014 gegenüber Status quo Ante veranschlagt mit 4 Mrd. Euro) selber finanzieren können.

 

Aus diesem Grund stelle ich im Namen der Fraktion DIE LINKE folgende Anfrage:

 

  1. Wie hoch war die Bundesbeteiligung für den Landkreis Havelland an den Kosten der Unterkunft und Heizung in den Jahren seit 2011 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)?

 

  1. Wie hoch waren rechnerisch die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel für die Mittagsverpflegung in Horten sowie für Schulsozialarbeit und in welchem Umfang wurden diese Gelder für die jeweiligen Zwecke in den Haushaltsjahren seit 2011 verausgabt, einschließlich der Verteilung an die Kommunen?

 

a)              In welchem Umfang (absolute Höhe sowie Anteil zu Haushaltsansatz) sind diese Mittel in den einzelnen Haushaltsjahren seit 2011 nicht verausgabt worden

b)              Welcher Verwendung wurden diese Mittel zugeführt?

 

  1. Wie hoch waren die jährlichen Gesamtausgaben seit 2011 für die Schulsozialarbeit und die Verpflegung in Horten?

 

  1. Wie hoch waren seit 2011 die jährlichen Ausgaben des Landkreises für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und wie verteilt sich dies auf die einzelnen Kommunen?

 

  1. In welcher Höhe wurden diese Ausgaben seit 2011 in den einzelnen Jahren durch den Bund refinanziert bzw. erstattet (ggf. welche Außenstände bestehen hier noch)?

 

  1. Für welche Zwecke hat der Landkreis die hierdurch entstandene finanzielle Entlastung genutzt (Einsparungen / Haushaltskonsolidierung; Umwidmung für welche anderen Aufgaben)?

 

 

 

Anlagen:

Anlagen: