Landkreis Havelland
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Beschlussvorschlag:
Der Landrat wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Havelland Kliniken GmbH folgende Beschlüsse zu fassen:
OBER-HAVEL-LAND Kliniken Vorbereitungsgesellschaft mbH
führen. Das Stammkapital der Gesellschaft soll 25.000,00 Euro betragen und der Sitz in der Stadt Hennigsdorf liegen. Die Aufnahme des Geschäfts-betriebes wird zum 01.01.2014 angestrebt.
Die Gesellschafterversammlung beschließt den in der Anlage dokumentierten Gesellschaftsvertrag der OBER-HAVEL-LAND Kliniken Vorbereitungs-gesellschaft mbH in der Fassung vom 06.11.2013.
Die Gesellschafterversammlung beruft
Herrn Jörg Grigoleit geboren am 08.01.1961 in Berlin, wohnhaft Märkischer Ring 30 in 14641 Nauen
und
Herrn Dr. Detlef Troppens geboren am 26.09.1958 in Halle wohnhaft Kiebitzweg 36 in 16515 Oranienburg
zu gemeinschaftlich vertretungsberechtigten Geschäftsführern der Gesellschaft.
Sachverhalt:
Auf Basis der Absichtserklärung der Landkreise Havelland und Oberhavel sowie der Geschäftsführungen der Havelland Kliniken GmbH und der Oberhavel Kliniken GmbH vom 25.09.2013 soll die Vorbereitungsgesellschaft gegründet werden. Sie dient dem Zweck, Konzepte für die Kooperation der Kliniken bis hin zu einer Fusion zu erarbeiten. Dabei soll der Ausbau der Kooperationsbeziehungen systematisch im Rahmen von periodischen Arbeitsplänen, die die konkreten Kooperationsvorhaben mit Zielsetzung beschreiben, vorangetrieben werden. Schwerpunkte der Entwicklung sollen die Abstimmung bzw. die Ergänzung von Leistungsangeboten sowie der Aufbau von gemeinsamen Kooperationsprojekten werden. Weiterhin sollen insbesondere rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Besonderheiten bei Gründung einer Holdinggesellschaft bzw. einer Fusion beleuchtet und geprüft werden, um die Grundlage für eine sachliche und zukunftsweisende Entscheidung zu schaffen. In seiner Sitzung am 06.11.2013 befasste sich der Aufsichtrat der Havelland Kliniken GmbH mit der Gründung der OBER-HAVEL-LAND Kliniken Vorbereitungsgesellschaft mbH und der Bestellung von Herrn Jörg Grigoleit und Herrn Dr. Detlef Troppens zu gemeinschaftlich vertretungsberechtigten Geschäfts-führern der Gesellschaft und hat empfohlen, in der Gesellschafterversammlung der Havelland Kliniken GmbH die o. g. Beschlüsse zu fassen. Der Aufsichtsrat der Oberhavel Kliniken GmbH hat inhaltlich gleiche Beschlussempfehlungen an die Gesellschafterversammlung abgegeben. Die Gründung der Gesellschaft basiert auf § 92 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf). Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus §§ 28 Absatz 2 Ziffer 22 i. V. m. 131 Absatz 1 BbgKVerf.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: Anlage 1: Absichtserklärung vom 25.09.2013 Anlage 2: Entwurf des Gesellschaftsvertrages vom 06.11.2013
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