Landkreis Havelland
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Beschlussvorschlag:
Der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Rettungsdienst des Landkreises Havelland, die zum 1. Januar 2014 in Kraft treten soll, wird zugestimmt. Sachverhalt:
I Problem
Die Finanzierung des Rettungsdienstes erfolgt durch die Erhebung von Benutzungsgebühren. Grundlage für die Ermittlung der Benutzungsgebühren ist eine mit den Verbänden der Krankenkassen abgestimmte, an einer sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsführung ausgerichtete Kosten- und Leistungsrechnung (KLR). Das erwartete Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten decken. Kostenüberdeckungen müssen, Kostenunterdeckungen können spätestens im übernächsten Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden. Vor Erlass von Satzungen sind die Kostenträger anzuhören.
Auch wenn der Landkreis in 2012 einen Erlösüberschuss von 780.060 € erzielte und die erwarteten Kostensteigerungen der Durchführung des Rettungsdienstes in 2014 damit gedeckt sind, sollte eine neue Gebührensatzung verabschiedet werden. Ziel ist, eine zeitnahe Verrechnung vorzunehmen und die jährliche Kostentransparenz zu erhalten. Mithin ist der Landkreis verpflichtet, jährlich eine KLR zu erarbeiten, in der sich das Jahresergebnis des Haushaltes widerspiegelt. Zudem wirken sich die erzielten überplanmäßigen Erlöse 2012 und auch die wiederum in 2014 erwarteten steigenden Einsatzzahlen in der Notfallrettung Gebühren senkend aus. Hiervon profitiert der Gebührenschuldner, der die Notfallrettung in Anspruch nimmt.
II Lösung
Eine Satzung mit neuen Gebührensätzen (Anlage 1) ist zu erlassen. Grundlage hierfür ist die für 2014 erarbeitete KLR (Gesamtnachweis - Anlage 2).
Die vorliegende KLR wurde im Rahmen eines Anhörungsverfahrens am 14. Oktober 2013 mit den Krankenkassen erörtert. Die Fragen zu Personal-, Betriebs- und auch Verwaltungskosten wurden in Zusammenarbeit mit der Verwaltungsleiterin der Rettungsdienst Havelland GmbH (RHG) sehr ausführlich erläutert. Besonders bei den Verwaltungskosten wurde aufgezeigt, dass ein nicht unerheblicher Sachkostenanteil (z. B. für Hygiene- und Qualitätsmanagement) in den Verwaltungskosten der RHG enthalten ist und der Landkreis mit dem geplanten Einsatz des Systems „Mobile Datenerfassung und Einsatznachbearbeitung“ einen wesentlich höheren Arbeitsaufwand im IT-Bereich erwartet. Im Ergebnis der Anhörung wurden keine Kostenansätze in der KLR verändert.
Durch den Landkreis wurde deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Einvernehmen zur KLR, insbesondere zu den Verwaltungskosten, angestrebt wird. Die Krankenkassen hatten zugesagt, sich bis Mitte November 2013 zu positionieren und dem Landkreis ihre Entscheidung schriftlich mitzuteilen. Mit Schreiben vom 31. Oktober 2013 teilten sie dann mit, dass sie an ihrer Auffassung, dass die in die KLR 2014 eingestellten Verwaltungs- und Querschnittsamtskosten mit 85.000 € über einem wirtschaftlichen Kostenansatz liegen, festhalten und ihres Erachtens dem im § 17 Abs. 2 des Brandenburgischen Rettungsdienstgesetzes festgeschriebenen Gebot der sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsführung somit nicht Rechnung getragen wird.
Darstellung der Kosten
Da die KLR 2014 sich auf das abgeschlossene Haushaltsjahr 2012 bezieht und hier die Kosten der KLR 2013 (Grundlage der derzeitig gültigen Satzung) nicht dargestellt sind, wurde zur Vergleichbarkeit eine Kostenübersicht (Anlage 3) erarbeitet. Wesentliche Veränderungen 2014 zu 2013 sind mit Kurzbegründungen versehen.
Die Havelland Kliniken GmbH hat keine Erhöhung des Notarztbudgets angezeigt, da in Kürze kein Tarifabschluss mit dem Marburger Bund erwartet wird.
Entwicklung gebührenrelevanter Einsatzzahlen
Gebührenentwicklung
III Alternativen
Die am 10.12.2012 durch den Kreistag beschlossene Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Rettungsdienst des Landkreises Havelland bleibt weiterhin in Kraft.
IV Bereits vorliegende Festlegungen des Landrates, Vorlagen
BV-315/12 in KT-Sitzung vom 10.12.2012, Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Rettungsdienst des Landkreises Havelland Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: Anlage 1: Gebührensatzung Anlage 2: KLR-Gesamtnachweis Anlage 3: Kostenübersicht
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