Landkreis Havelland
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss und der Kreistag mögen beschließen:
Sachverhalt:
Die zurzeit geltende Elternbeitragssatzung für die Kindertagespflege ist seit dem 01.01.2005 in Kraft. Ihr Inhalt, insbesondere die Fassung des Einkommensbegriffes und die Beschreibung des Verfahrens zur Einkommensermittlung und Erhebung der Gebühren, war dringend zu überarbeiten.
Lösung:
Die Kindertagespflegebeitragssatzung wurde grundlegend überarbeitet. Der Einkommensbegriff wurde neu definiert, die Verfahren wurden klar strukturiert. Mit der neuen Satzung können die Elternbeiträge auf der Grundlage der aktuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Familie erhoben werden. Das Kindergeld bleibt bei der Einkommensermittlung unberücksichtigt. Das Verfahren wurde vereinfacht. Gemäß § 6 Abs. 14 können Beitragspflichtige, die Grundsicherung, ALG II, BaföG oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz erhalten, ohne Einkommensberechnung zu Elternbeiträgen in Höhe der häuslichen Ersparnis (Mindestbeiträge) herangezogen werden. Bei der Gebührentabelle ist zu berücksichtigen, dass sich die Familien durch die geänderte Einkommensberechnung – insbesondere ohne das Kindergeld – ein bis drei Einkommensgruppen tiefer einordnen werden. Bisher war die Gebührentabelle so gestaltet, dass die niedrigen Einkommensgruppen sehr geringe Elternbeiträge zu zahlen hatten. Das Kita-Gesetz verlangt gem. § 17, dass sich Eltern in angemessenem Umfang an den Kosten beteiligen. Hier wurden die Gebühren moderat angehoben. In den mittleren Einkommensgruppen war die Belastung bereits nach der bisher geltenden Satzung relativ hoch. Hier wurde keine relevanten Erhöhungen vorgenommen. Die Höchstsätze für die Elternbeiträge ergeben sich aus der Platzkostenkalkulation. Nach der vorliegenden Kostenkalkulation auf der Datenbasis des Jahres 2012 wurden die Höchstsätze angehoben, ohne die Möglichkeiten der Erhöhung voll auszunutzen.
Die Satzung soll zum 01.01.2014 in Kraft treten.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
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