Landkreis Havelland
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag möge beschließen:
Der Landkreis Havelland erwirbt das derzeit als „Überbetriebliches Aus-bildungszentrum“ genutzte Grundstück in 14662 Friesack, Berliner Allee 30 (Gemarkung Friesack: Flur 11, Flurstücke 957 – Größe: 31.872 m² und 523 – Größe: 7.908 m²) zum Kaufpreis von 620.000,00 € zwecks Errichtung eines zentralen Feuerwehrtechnischen Zentrums, einer Rettungswache sowie einer Unterkunft für Asylsuchende und ausländische Flüchtlinge.
Sachverhalt:
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben im überörtlichen Brandschutz, in der überörtlichen Hilfeleistung und im Katastrophenschutz haben die Landkreise gemäß § 4 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes vom 24. Mai 2004 u. a. die amtsfreien Gemeinden und die Ämter durch Einrichtungen für die Feuerwehren und die Durchführung von Maßnahmen zur Beseitigung öffentlicher Notstände zu unterstützen, für spezielle Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen zu sorgen und Maßnahmen zur Vorbereitung der Bekämpfung von Großschadensereignissen und Katastrophen zu treffen.
Unterstützend hat das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg Empfehlungen zur Aufgabenbewältigung, hier für den Neubau bzw. die Rekonstruktion/den Umbau von Feuerwehrtechnischen Zentren (FTZ) im Land Brandenburg, gegeben.
Die Aufgabenbereiche eines FTZ werden wie folgt benannt:
Mitte der 90er Jahre errichtete der Landkreis ein Atemschutzzentrum (ATZ) in Falkensee und richtete einen Schlauchpflegestützpunkt in der Feuerwehr Rathenow ein. Im Vertragsverhältnis erfüllen die Stadt Falkensee mit zurzeit zwei Beschäftigten (ab 2014 mit 2,5 VK) und die Stadt Rathenow mit einem Beschäftigten die übertragenen Aufgaben und erhalten zu 100 % die hierfür notwendigen Personal- und Betriebskosten erstattet. Die Investitionen werden vom Landkreis getätigt.
Im ATZ Falkensee werden Atemschutzgrundlehrgänge für die Kreisausbildung sowie Wiederholungsläufe für die Feuerwehren des Landkreises Havelland durchgeführt. Ebenfalls sichert das ATZ die Wartung, Überprüfung der Atemschutzgeräte, Chemiekalienschutzanzüge inkl. der Atemschutzmasken sowie das Befüllen der Pressluftflaschen von Atemschutzgeräten nach Einsätzen und Übungen und vor Ort (in den Feuerwehrgerätehäusern der Träger des Brandschutzes) ab.
Im Schlauchpflegestützpunkt werden die Schläuche der Feuerwehren des Landkreises nach Einsätzen und Übungen entsprechend den Vorschriften überprüft, gewaschen, getrocknet, einer Druckprüfung unterzogen und bei Erfordernis neu gebunden.
Ein kleines Katastrophenschutzlager wurde in der Geschwister-Scholl-Straße 7 in Rathenow eingerichtet, welches sich auf die Vorhaltung von Ölbindemittel, Liegen, Decken, Notstromaggregaten, Schippen, Spaten usw. beschränkt. Ein Abrollbehälter Hochwasser ist auf einer befestigten Freifläche abgestellt. Weiterhin sind in Garagen drei Einsatzfahrzeuge des Katastrophenschutzes untergebracht, darunter der ELW II für die Technische Einsatzleitung. Die Garage des ELW II dient gleichzeitig als Umkleideraum für die Besatzung.
Der größte Teil der Kreisreserve (Fahrzeuge, Technik und Zelte) befindet sich bei den Feuerwehren, bei im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen aber auch auf der Deponie in Schwanebeck und in privaten Objekten sowie dezentral verteilt auch in unterschiedlichen Objekten in der Kreisverwaltung.
Die Kreisausbildung (außer Atemschutz) findet an unterschiedlichen Standorten, vorrangig in den Feuerwehrgerätehäusern statt, wobei Unterrichtsmittel, Ausrüstungsgegenstände und technische Hilfsmittel bei jeder Ausbildung mitgenommen werden müssen.
Mit der Erweiterung des Fahrzeug- und Technikbestandes des Brand- und Katastrophenschutzes durch bundes- und kreiseigene Fahrzeuge sind momentan die Unterstellmöglichkeiten für Fahrzeuge in den Feuerwehrgerätehäusern sowie in den Rettungswachen unseres Landkreises erschöpft.
So stehen wegen fehlender Stellplätze z. B. zwei Gerätewagen Sanität (GW-San) in der Feuerwehr in Groß Behnitz bzw. in der Feuerwehr Falkensee. Die Wälzung der Medikamente auf den GW-San ist nur erschwert möglich. Einige Fahrzeuge des medizinischen Katastrophenschutzes sind sogar auf einem nicht frei zugänglichen Privatgrundstück unter Überdachungen in der Rathenower Bahnhofstraße untergestellt.
Die Dekontaminationsstrecken für LKW und PKW sind auf der Deponie Schwanebeck eingelagert.
Entsprechend der Gefahrenanalyse des Landkreises ist die weitere Beschaffung von gefahrenspezifischen Abrollbehältern vorgesehen. Mangels Unterstellmöglichkeiten müssen diese dann auf befestigten Freiflächen abgestellt werden. Aufgrund der Witterungseinflüsse sind regelmäßige Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten notwendig.
Die Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden und ausländischen Flüchtlingen ist gemäß § 1 Landesaufnahmegesetz (LAufnG) den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden. In § 4 LAufnG wird es den Landkreisen und kreisfreien Städten überantwortet, die erforderlichen Einrichtungen zur vorläufigen Unterbringung zu errichten und zu unterhalten sowie die Asylsuchenden und ausländischen Flüchtlinge zu betreuen.
Aufgrund der bundesweit steigenden Zugangszahlen hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) die Aufnahmeverpflichtung für den Landkreis in 2013 aktuell von ursprünglich 152 auf 236 Personen erhöht. Bis zum Jahresende sind nach dem gegenwärtigen Stand noch rd. 109 Personen aufzunehmen. Nach einer aktuellen Information aus dem MASF wird sich der Aufnahmedruck noch weiter erhöhen, weil die Zahlen – nicht zuletzt aufgrund der internationalen Krisensituationen – weiter steigen werden.
Der Landkreis Havelland verfügt über eine Gemeinschaftsunterkunft mit einer genehmigten Kapazität von 165 Plätzen in der Kreisstadt Rathenow, die kurzfristig um weitere 60 Plätze intern erweitert werden konnte. Darüber hinaus hat der Landkreis Wohnungen für Asylsuchende und ausländische Flüchtlinge angemietet. Durch den Umbau der ehemaligen Förderschule Premnitz werden ab April 2014 weitere 83 Plätze zur Verfügung stehen. Angesichts des anhaltend starken Aufnahmedrucks ist es erforderlich, kurzfristig ab November 2013 das Internat im Oberstufenzentrum in Friesack für die Unterbringung von Asylsuchenden vorübergehend zu nutzen.
Die TLG Immobilien GmbH ist u. a. Eigentümerin des Grundstücks in Friesack, Berliner Allee 30 (Gemarkung (Gemarkung Friesack: Flur 11, Flurstücke 957 – Größe: 31.872 m² und 523 – Größe: 7.908 m²). Dieses Grundstück wird derzeit auf der Grundlage eines Pachtvertrages zwischen der TLG Immobilien GmbH als Verpächterin und dem Berufsförderwerk e. V. als Pächter als „Überbetriebliches Ausbildungszentrum“ genutzt. Dieses Pachtverhältnis ist seitens des Pächters fristgemäß zum 31.08.2014 gekündigt worden.
Daher hat der Eigentümer das Grundstück zum Verkauf angeboten und ist bereit, selbiges zum Kaufpreis von 620.000,00 € an den Landkreis Havelland zu veräußern.
Lösung:
Um den heutigen Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes zu entsprechen und feuerwehrtechnisches Personal effektiv einsetzen zu können, ist ein zentrales FTZ einzurichten. Dies ist auch im Strategiepapier „Strategien und Handlungsempfehlungen für die Entwicklung des Landkreises bis 2010“ als Ziel formuliert.
Zu diesem Zwecke erwirbt der Landkreis Havelland das Grundstück in Friesack, Berliner Allee 30 (Gemarkung Friesack: Flur 11, Flurstücke 957 – Größe: 31.872 m² und 523 – Größe: 7.908 m²) zum Kaufpreis von 620.000,00 € zuzüglich der entstehenden Grunderwerbsnebenkosten (ca. 34.500,00 €).
Hierzu eignet sich das vorgesehene Objekt in Friesack besonders aufgrund der Größe und der Bebauung. Die vorhandenen Ausbildungshallen wurden zum Teil aus Stahl- sowie aus Mauerwerkskonstruktionen errichtet. Diese Hallen eignen sich hervorragend als Fahrzeughallen für die Katastrophenschutzfahrzeuge und Unterbringung der Technik, wie Anhänger, Börgerpumpe, Tieflader des Wechselladers. Ebenso bieten sie Platz für die Einrichtung der Weiter- und Ausbildungsstätte und einer Pumpenreparaturwerkstatt mit Prüfstand. Durch den hohen Anteil an Schulungsräumen in den Ausbildungshallen ist gewährleistet, dass die gesamte theoretische und praktische Kreisausbildung wie Truppführerausbildung, Maschinisten für Löschfahrzeuge, Maschinisten für Motorkettensägen, Funkausbildung sowie die Grundlehrgänge für die technische Hilfeleistung und für Atemschutzgeräteträger zukünftig zentral durchgeführt werden können. Auch die jährlich notwendige Prüfung der Einsatzfahrzeuge muss dann nicht mehr in der Technischen Einrichtung des Landes in Borkheide stattfinden. Der Vorteil der zentralen Kreisausbildung ist, dass die Kameraden der Feuerwehren an der vom Landkreis vorgehaltenen Technik und an den Ausrüstungsgegenständen ausgebildet und unterwiesen werden können.
Ein weiterer Vorteil eines zentralen FTZ ist die zentrale Unterbringung der Katastrophenschutzreserve nach Gefährdung u. a. für folgende Materialien:
- für den Hochwasserschutz - Sandsäcke, Folie, Vlies usw. - für die Brandbekämpfung - Mehrbereichsschaum, Tragkraftspritzen, unterschied- liche Druck- und Saugschläuche - für die Bekämpfung von Ölunfällen auf dem Wasser und auf Straßen - Öl- wehrmaterial - für den Bevölkerungsschutz – Notstromaggregate, Zelte, Decken, Betten, Heizung usw.
Zudem liegt Friesack verkehrsgünstig im Landkreis, welches ein wesentlicher Vorteil für die Erreichbarkeit ist.
Die Größe des Objektes erschließt die Möglichkeit die Rettungswache Friesack hier unterzubringen. Der Mietvertrag mit dem Amt Friesack für die Rettungswache Friesack, welche im Objekt der Feuerwehr untergebracht ist, könnte perspektivisch gekündigt werden. Dies wirkt sich auf die Position Mietkosten im Rettungsdienst Kosten senkend aus.
Der Kreisfeuerwehrverband hat bereits Interesse an der Unterbringung von Wettkämpfgeräten (Wasserbehälter usw.) und Lagermöglichkeit für Technik (Anhänger, Pumpen), Ausbildungs- und Werbematerialien sowie Materialien für das Jugendfeuerwehr-Ausbildungslager (Zelte, Betten, Decken) bekundet.
Weitere Vorschläge des Ordnungs- und Verkehrsamtes zur möglichen Nutzung der Ausbildungshallen liegen ebenfalls vor.
Nach Auslaufen des Mietvertrages über das ÜAZ mit dem Berufsförderungswerk e.V., Potsdam zum 31. August 2014 kann das auf dem Gelände bestehende Internatsgebäude für die Unterbringung von Asylsuchenden und ausländischen Flüchtlingen - nach entsprechender Ertüchtigung - genutzt werden. Die Kapazität beträgt ca. 113 Plätze.
Alternativen:
Neubau eines Feuerwehrtechnischen Zentrums
Bei einem Neubau eines Feuerwehrtechnischen Zentrums sind Kosten des Neubaus sowie die Anschaffungskosten für ein Grundstückserwerb sowie die technische Ausstattung wesentlich höher als der Um-/Ausbau des Objektes in Friesack. Zudem verfügt der Landkreis momentan über kein vergleichbares Objekt mit dieser technischen Ausstattung sowie der vorhandenen Bebauung.
Der Neubau des FTZ des Landkreises Potsdam-Mittelmark kostete vor 10 Jahren rund 10 Mio. Euro und es wird aufgrund der erreichten Kapazitätsgrenze bereits eine Erweiterung geplant.
Beibehaltung des Ist-Zustandes
Die Durchführung der Kreisausbildung muss weiterhin dezentral in Feuerwehrgerätehäusern der Träger des Brandschutzes und ggf. an dessen technischer Ausrüstung durchgeführt bzw. das kreiseigene Ausbildungs- und Schulungsmaterial aufwendig transportiert werden. Perspektivisch wird auch dies und die dezentrale Unterbringung der Einsatzfahrzeuge des Katastrophenschutzes, der Brandschutzeinheit und der SEE-San nicht kostenfrei zu realisieren sein.
Garagen und Unterbringungsmöglichkeiten für die Reservevorhaltung des Katastrophenschutzes müssen gebaut werden.
Nicht-Nutzung des Internatsgebäudes für Asylsuchende und ausländische Flüchtlinge
Für die Unterbringung von Asylsuchenden und ausländischen Flüchtlingen müssen dann Neubauten realisiert werden.
Zuständigkeit für die Entscheidung:
Kreistag gemäß § 28 Abs. 2 Ziffer 17 BbgKVerf
Bereits vorliegende Entscheidungen:
keine
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Keine
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