Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Die Verordnung über die Beförderungsentgelte und –bedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Havelland (Anlage 1) tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2014 in Kraft. Sachverhalt:
I. Problem
Die Innung des Taxigewerbes Landkreis Nauen e. V., der Taxiverband Nauen e. V. sowie die Innung des Rathenower Taxigewerbes e. V. beantragten Anfang des Jahres 2013 als Dachverbände der Taxiunternehmer im Landkreis Havelland folgende Änderungen der Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Havelland (Anlage 2):
alt neu
- Grundbetrag 2,00 € 2,50 €
- Beförderungspreis (Besetztfahrten je km):
a) werktags 06:00 – 22:00 Uhr bis 3 km 1,70 € bis 7 km 1,70 € jeder weitere km: 1,30 € 1,40 €
b) werktags 22:00 – 06:00 Uhr sowie sonn- und feiertags bis 3 km 1,70 € bis 7 km 1,70 € jeder weitere km: 1,50 € 1,60 €
- Wartezeit je Stunde / je Minute 20,00 € / 0,33 € 24,00 € / 0,40€
Die sonstigen, in der Taxitarifverordnung bestimmten Entgelte, wie z. B. für über die Betriebssitzgemeinde[1] hinausführende Leeranfahrten, bleiben unverändert bestehen. (Anlage 3)
Mit den beantragten Erhöhungen der Entgelte sollen die in den vergangenen Jahren gestiegenen Kosten für die Unternehmer kompensiert werden.
II. Lösung
Gemäß § 51 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. § 6 Zust-VO PBefG wird der Landkreis Havelland ermächtigt, durch Rechtsverordnungen Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Taxenverkehr festzusetzen.
2012 ließ der Landkreis Havelland ein Gutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes gemäß § 13 Absatz 4 PBefG erstellen. Dem Gutachten ist zu entnehmen, dass seit 2011 die Verbraucherpreise insgesamt, vor allem die Kraftstoff- und Energiepreise, stark ansteigen. Vor diesem Hintergrund schlug der Gutachter im Ergebnis der getroffenen Feststellungen vor, für das Jahr 2013 eine moderate Tarifanhebung einzuplanen.
Derzeit gilt die am 23. März 2009 vom Kreistag beschlossene Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Havelland.
Unter Berücksichtigung der deutlich gestiegenen Kraftstoff- und Energiekosten, des Preisanstiegs bei den Lebenshaltungskosten, der Werkstatt- und Reparaturkosten, der Versicherungen und Hauptuntersuchungen hält das Fachamt die beantragte Tarifveränderung für angemessen.
Eine etwaige Übersicht der Preisentwicklung spiegelt sich auf Seite 16 ff. des Gutachtens über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes im Landkreis Havelland wider. (Anlage 4)
Ein Vergleich der Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen der umliegenden Landkreise ist der Anlage 5 zu entnehmen.
III. Alternativen
Beibehaltung des derzeit gültigen Tarifs oder Umgestaltungen im Rahmen der beantragten Tarifänderung.
IV. Bereits vorliegende Festlegungen des Landrates, Vorlagen
BV 0046/09 vom 23.03.2009, Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Havelland
[1] laut Kommentar zum Personenbeförderungsrecht Fielitz/Grätz (§ 47 Rd. Nr. 46): Die Betriebssitzgemeinde ist die nach der Gemeindeordnung des Bundeslandes bestimmte kleinste Gebietskörperschaft, in deren Gemarkung der Taxenunternehmer seinen Betriebssitz eingerichtet hat, wobei dieser kein Einwohner sein muss.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: Anlage 1: Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Havelland Anlage 2: Antrag auf Preisanpassung der Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr im Landkreis Havelland Anlage 3: Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Havelland – Synopse Anlage 4: Auszug aus Taxigutachten 2012 Anlage 5: Übersicht Beförderungsentgelte und -bedingungen
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