Landkreis Havelland
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Vorlage - BV-0402/13  

 
 
Betreff: Änderung der Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Havelland
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Dr. KellnerAktenzeichen:320003
Federführend:Dezernat III Bearbeiter/-in: Grosch, Cornelia
Beratungsfolge:
Ausschuss Landwirtschaftsförderung/Umwelt/Öffentliche Sicherheit Vorberatung
20.11.2013 
Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaftsförderung/Umwelt/Öffentliche Sicherheit    
Kreisausschuss Vorberatung
25.11.2013 
Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
09.12.2013 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 Verordnung Tarifänderung Taxi
Anlage 2 Antrag auf Preisanpassung
Anlage 3 Verordnung Tarifänderung Taxi - Synopse
Anlage 4 Auszug aus Taxigutachten 2012
Anlage 5 Übersicht Beförderungsentgelte und -bedingungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Verordnung  über die Beförderungsentgelte und –bedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Havelland (Anlage 1) tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2014 in Kraft.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

I. Problem

 

Die Innung des Taxigewerbes Landkreis Nauen e. V., der Taxiverband Nauen e. V. sowie die Innung des Rathenower Taxigewerbes e. V. beantragten Anfang des Jahres 2013 als Dachverbände der Taxiunternehmer im Landkreis Havelland folgende Änderungen der Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Havelland (Anlage 2):

 

              alt              neu

 

- Grundbetrag              2,00 €              2,50 €

 

- Beförderungspreis (Besetztfahrten je km):

 

a) werktags 06:00 – 22:00 Uhr             

                                                                  bis 3 km              1,70 €                 bis 7 km              1,70 €

                            jeder weitere km:              1,30 €                            1,40 €

 

 

 

b) werktags 22:00 – 06:00 Uhr

                sowie sonn- und feiertags

                                                                  bis 3 km              1,70 €                 bis 7 km              1,70 €

                            jeder weitere km:              1,50 €                            1,60 €

 

- Wartezeit

   je Stunde / je Minute              20,00 € / 0,33 €              24,00 € / 0,40

 

 

Die sonstigen, in der Taxitarifverordnung bestimmten Entgelte, wie z. B. für über die Betriebssitzgemeinde[1] hinausführende Leeranfahrten, bleiben unverändert bestehen. (Anlage 3)

 

Mit den beantragten Erhöhungen der Entgelte sollen die in den vergangenen Jahren gestiegenen Kosten für die Unternehmer kompensiert werden.

 

 

II. Lösung

 

Gemäß § 51 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. § 6 Zust-VO PBefG wird der Landkreis  Havelland  ermächtigt, durch  Rechtsverordnungen Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Taxenverkehr festzusetzen.

 

2012 ließ der Landkreis Havelland ein Gutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes gemäß § 13 Absatz 4 PBefG erstellen. Dem Gutachten ist zu entnehmen, dass seit 2011 die Verbraucherpreise insgesamt, vor allem die Kraftstoff- und Energiepreise, stark ansteigen. Vor diesem Hintergrund schlug der Gutachter im Ergebnis der getroffenen Feststellungen vor, für das Jahr 2013 eine moderate Tarifanhebung einzuplanen.

 

Derzeit gilt die am 23. März 2009 vom Kreistag beschlossene Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Havelland.

 

Unter Berücksichtigung der deutlich gestiegenen Kraftstoff- und Energiekosten, des Preisanstiegs bei den Lebenshaltungskosten, der Werkstatt- und Reparaturkosten, der Versicherungen und Hauptuntersuchungen hält das Fachamt die beantragte Tarifveränderung für angemessen.

 

Eine etwaige Übersicht der Preisentwicklung spiegelt sich auf Seite 16 ff. des Gutachtens über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes im Landkreis Havelland wider. (Anlage 4)

 

Ein Vergleich der Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen der umliegenden Landkreise ist der Anlage 5 zu entnehmen.

 

 

 

III. Alternativen

 

Beibehaltung des derzeit gültigen Tarifs oder Umgestaltungen im Rahmen der beantragten Tarifänderung.

 

 

IV. Bereits vorliegende Festlegungen des Landrates, Vorlagen

 

BV 0046/09 vom 23.03.2009, Verordnung über die Beförderungsentgelte und                 

-bedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Havelland

 


[1] laut Kommentar zum Personenbeförderungsrecht Fielitz/Grätz (§ 47 Rd. Nr. 46):

Die Betriebssitzgemeinde ist die nach der Gemeindeordnung des Bundeslandes bestimmte kleinste Gebietskörperschaft, in deren Gemarkung der Taxenunternehmer seinen Betriebssitz eingerichtet hat, wobei dieser kein Einwohner sein muss.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

 

 

Erläuterung/Deckungsvorschlag

Für den Landkreis Havelland entstehen keine Kosten.

 

Anlagen:

Anlagen:

Anlage 1:               Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen für den 

Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Havelland

Anlage 2:              Antrag auf Preisanpassung der Beförderungsentgelte für den

Gelegenheitsverkehr im Landkreis Havelland

Anlage 3:              Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen für den 

Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Havelland – Synopse

Anlage 4:              Auszug aus Taxigutachten 2012

Anlage 5:              Übersicht Beförderungsentgelte und -bedingungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Verordnung Tarifänderung Taxi (62 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Antrag auf Preisanpassung (737 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 Verordnung Tarifänderung Taxi - Synopse (90 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 Auszug aus Taxigutachten 2012 (1506 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 5 Übersicht Beförderungsentgelte und -bedingungen (422 KB)