Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 690.262,61 € für die Neuzuordnung der Kreisstraße K6328 zur Landesstraße L17 (ab Ortsausgang Strodehne bis Landesgrenze Sachsen-Anhalt) in 2011.
Sachverhalt:
Zum 01.01.2011 wurde die Kreisstraße K6328 zur Landesstraße L17 aufgestuft, Träger der Straßenbaulast ist somit das Land Brandenburg.
Die Umstufung dieser Straße hat für den Landkreis die Konsequenz, dass der Restbuchwert aufwandswirksam in der Ergebnisrechnung unter dem Posten „außerordentliche Aufwendungen“ zu erfassen ist. Den Sonderposten, den der Landkreis für die Zuwendung für die Herstellung der auf der Straße befindlichen Brücke gebildet hat, ist ertragswirksam aufzulösen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Genehmigungsantrag
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