Landkreis Havelland
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt das von der B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH (Saarbrücker Straße 38 A, 10405 Berlin), unter Einbeziehung vieler Akteure, erstellte Klimaschutzkonzept für den Landkreis Havelland.
Sachverhalt:
Ereignisse, wie der Atomausstieg im Jahr 2011 und die ambitionierten globalen CO2-Minderungsziele leiteten die nationale Energiewende ein. So wurde beispielsweise im Energiekonzept 2010 der Bundesregierung festgelegt, dass der Energieverbrauch bis 2020 um 20 % (zu 2008) sinken soll. Das Land Brandenburg gibt in seiner Energiestrategie 2030 ähnliche Ziele vor. So soll beispielsweise der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch bis 2030 40 % betragen. Sowohl Bund als auch Land machen deutlich, dass die kommunale Ebene bei der Umsetzung dieser Ziele eine tragende Rolle spielen soll. Das Erreichen dieser ambitionierten Energie- und Klimaschutzziele ist jedoch mit spürbaren Folgen für die Bevölkerung verbunden. So stiegen die Energiepreise in den letzten Jahren deutlich an, was gerade einkommensschwache Haushalte stark belastete. Auch der Ausbau der erneuerbaren Energien und die damit einhergehende Veränderung des Landschaftsbildes stellt für viele Bürger/-innen – besonders im ländlichen Raum – eine Einschränkung dar. Es wird deutlich, dass die Energiewende nur behutsam und im Einklang mit den Bedürfnissen der Bevölkerung stattfinden kann.
Um sich diesen Herausforderungen zu stellen, hat der Landkreis beschlossen, ein Energie- und Klimaschutzkonzept erstellen zu lassen. Aus diesem sollen adäquate an den Landkreis angepasste Energie- und Klimaschutzmaßnahmen herausgearbeitet werden, die den Fokus auf Energieeinsparung und die Erhöhung der Energieeffizienz legen. Dazu hat der Landkreis 2011 im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative einen Förderantrag zur Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes beim Bundesumweltministerium gestellt. Nach Bewilligung der Fördergelder im September 2011 und Ausschreibung im März 2012 wurde am 1. Juni 2012 mit der Konzepterstellung begonnen. Das 223-seitige Konzept wurde am 31. Mai 2013 vom Auftragnehmer (Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH) fertig gestellt und dem Landkreis als gedruckte Version übergeben (Anhang). Das Kernstück des Konzeptes bildet der Maßnahmenkatalog. In diesem sind alle Energie- und Klimaschutzmaßnahmen dargestellt, die der Landkreis in den nächsten Jahren umzusetzen plant. So wurden für den Aktionsplan 2013 bis 2015 insgesamt 19 Klimaschutzmaßnahmen herausgearbeitet. Die Maßnahmen sind in intensiver Zusammenarbeit mit den verschiedenen Akteuren im Landkreis vorgenommen worden. So wurden die Maßnahmen im Januar 2013 auf einem ganztägigen Workshop mit 60 Teilnehmern aus Wirtschaft, Politik, Verwaltung und Verbänden in fünf Arbeitsgruppen analysiert, diskutiert und modifiziert. Die Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen sind im Maßnahmenkatalog eingearbeitet. Auf Kreisebene wurde die Konzeptentwicklung regelmäßig durch die Arbeitsgruppe Klimaschutz begleitet. Zwischenergebnisse des Konzeptes wurden außerdem auf jeder Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaftsförderung, Umwelt und Öffentliche Sicherheit präsentiert. Durch die intensive Einbeziehung der Akteure bei der Konzepterstellung ist eine hohe Anerkennung der umzusetzenden Maßnahmen gewährleistet. Das finale Konzept und der Maßnahmenkatalog wurden am 29. Mai 2013 einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt. Um das Klimaschutzkonzept und die Maßnahmen zeitnah umzusetzen, ist der Beschluss des Konzeptes in den Gremien des Landkreises notwendig (Dienstbesprechung des Landrates, Ausschuss für Landwirtschaftsförderung/Umwelt/Öffentliche Sicherheit). Das ist laut kommunaler Förderrichtlinie[1] eine grundlegende Vorraussetzung um einen geförderten Klimaschutzmanager und die Förderung einzelner Energie- und Klimaschutzmaßnahmen beantragen zu können (Kommunalrichtlinie Punkt II 2 „Umsetzung von Klimaschutzkonzepten und Teilkonzepten“).
Ein Beschluss im Kreistag wird für den 9. September 2013 angestrebt. Durch einen zeitnahen Beschluss könnten noch in diesem Jahr Mittel für Energie- und Klimaschutzmaßnahmen aus dem nationalen Klimaschutzfond abgerufen werden.
Die Alternative besteht darin, keine gezielten und gesteuerten Maßnahmen im Bereich Energieeinsparung und Erhöhung der Energieeffizienz vorzunehmen. Die Folge wären steigende Energiekosten. Dies würde unter anderem dazu führen, dass aufgrund aktueller politischer Entwicklungen zur Förderung der Energiewende und zur Minderung des Klimawandels Einzelanträge ohne adäquate Voranalyse von Kreistagsfraktionen gestellt würden.
[1] Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen Finanzielle Auswirkungen:
Das Klimaschutzkonzept wurde aus Fördermitteln des Bundesumweltministeriums (65 %) und Eigenanteilen des Landkreises (35 %) finanziert.
Als direkte Folge des Beschlusses in der Dienstberatung und im Kreistag entstehen keine Kosten.
Die Kosten, die bei der Umsetzung der Maßnahmen entstehen, werden pro Einzelmaßnahme dargestellt und beantragt. Es stehen zum Teil Mittel im Haushalt Klimaschutz zur Verfügung.
Ein Großteil der Klimaschutzmaßnahmen wird über Bundes- und Landesmittel gefördert.
So stehen dem Landkreis nach Beschluss des Konzeptes und der Einstellung eines geförderten Klimaschutzmanagers Mittel bis zu 250.000,00 EUR zur Umsetzung einer umfassenden Einzelmaßnahme aus dem Klimaschutzkonzept zur Verfügung (Eigenanteil 20 %).
Des Weiteren ist die Förderung von konzeptionellen und investiven Maßnahmen möglich. Hierzu müssen Einzelbeschlüsse in den Folgejahren gefasst werden.
Anlagen:
Integriertes Klimaschutzkonzept für den Landkreis Havelland (Mai 2013) Einzelübersicht zu Klimaschutzmaßnahmen
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