Landkreis Havelland
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Beschlussvorschlag: Der Kreisausschuss beschließt die Ergänzende Vereinbarung zwischen dem Landkreis Havelland und der Abfallbehandlungsgesellschaft Havelland mbH (abh) zum Vertrag über die Unterhaltung sowie Sauberhaltung von Flächen für die Aufstellung von systemeigenen oder mitbenutzten Sammelgroßbehältnissen der DSD GmbH über einen Zeitraum von einem Jahr.
Sachverhalt:
I. Problem Im Rahmen der Abstimmungsvereinbarung vom 28.11./16.12.2003 zwischen dem Landkreis Havelland (örE) und der Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH (Systembetreiber) ist der Systembetreiber verpflichtet, Ablagerungen und Verunreinigungen durch gebrauchte Verpackungen, die durch den Betrieb des Systems direkt oder indirekt verursacht werden, unverzüglich unter Berücksichtigung betrieblicher Belange zu beseitigen (§ 4 Abs. 1 Buchstabe c Abstimmungsvereinbarung). Diese Leistung wurde durch den Systembetreiber an den örE übertragen (Vereinbarung über die Kostenbeteiligung an Abfallberatung und Stellflächen von Sammelgroßbehältnissen). Der örE erhält dafür eine entsprechende Vergütung und ist befugt, Teilleistungen an beauftragte Dritte zu übertragen. Der Vertrag mit dem bisher mit dieser Leistung beauftragten Unternehmen soll fortgesetzt werden.
II. Lösung Die Vergabe dieser Leistung erfolgt an die abh mbH. Der Landrat unterzeichnet die anhängende ergänzende Vereinbarung zum Vertrag zwischen dem Landkreis Havelland und der abh. Diese Vergabe stellt sich besonders unter dem Aspekt der Nutzung von Synergie-Effekten als vorteilhaft dar, weil die abh auch die Entsorgung herrenloser Abfälle im Kreisgebiet durchführt und die Tätigkeiten kombinieren kann.
III. Alternativen Aufgrund des Leistungsumfangs käme nur eine Ausschreibung oder die Fortsetzung des Vertrages mit dem bisherigen beauftragten Unternehmen in Frage. In erstgenanntem Fall würde möglicherweise ein landkreisfernes Unternehmen den Zuschlag erhalten, aber der Synergie-Effekt aus dem Bereich der herrenlosen Abfälle wäre verloren. Bei Verlängerung des bestehenden Vertrages mit der abh bleiben die Synergieeffekte für den Landkreis erhalten.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung Kreisausschuss gemäß § 11 Abs. 4 Buchstabe a Hauptsatzung des Landkreises Havelland vom 7. April 2009
V. Bereits dazu vorliegende Beschlüsse Vertrag über die Unterhaltung sowie Sauberhaltung von Flächen für die Aufstellung von systemeigenen oder mitbenutzten Sammelgroßbehältnissen der DSD-GmbH vom 21./30.12.2009
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage: Ergänzende Vereinbarung zum Vertrag über die Errichtung und das Bereithalten sowie die Unterhaltung und die Sauberhaltung von DSD-Containerstandplätzen vom 30.12.2009/21.12.2009
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