Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Von der Ausschreibung der ab 01.04.2013 vakanten Stellen des Ersten und Zweiten Beigeordneten des Landkreises wird gemäß § 60 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf abgesehen. Sachverhalt:
Problem
Die 8-jährigen Wahlperioden des Ersten Beigeordneten Herrn Roger Lewandowski und des Zweiten Beigeordneten Herrn Dr. Henning Kellner enden jeweils am 31.03.2013. Beide Stellen sind ab dem 01.04.2013 wieder zu besetzen.
Herr Roger Lewandowski erklärte mit Schreiben vom 31.08.2012 und Herr Dr. Henning Kellner mit Schreiben vom 01.09.2012 gegenüber dem Landrat für eine Wiederwahl zur Verfügung zu stehen.
In Wertung der bisherigen Tätigkeit der beiden Amtsinhaber schlägt der Landrat vor, diese wieder zu wählen.
Lösung
Bei der Wiederwahl von Beigeordneten kann die Vertretung durch Beschluss von der Ausschreibung der Stellen absehen. Der Beschluss bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl (29) ihrer Mitglieder. Die Vertretung darf frühestens sechs Monate vor Freiwerden der Stelle(n) Beigeordnete wählen oder wiederwählen.
Das MI stellte mit Rundschreiben vom 20.04.2009 (AZ: III/1.22-704-41) klar, der Beschluss über den Verzicht auf Ausschreibung(en) und die Wiederwahl(en) können in ein und derselben Sitzung erfolgen, sofern die Sechsmonatefrist des § 60 Abs. 2 Satz 3 BbgKverf erreicht ist.
Alternativen
Die Alternative wäre die öffentliche Ausschreibung der vakant werdenden Stellen.
Einem Verzicht auf die Wiederbesetzung der beiden Stellen mit Beigeordneten steht die Regelung des § 19 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises entgegen. Diese beinhaltet: „Der Kreistag wählt auf Vorschlag der/des Landrätin/Landrates jeweils für eine Amtszeit von acht Jahren drei Beigeordnete, denen jeweils die Leitung eines Dezernats übertragen wird.“
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Die Personalkosten sind im Kostenträger 1110202 eingestellt.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Kreistag gemäß § 60 Abs. 2 Satz 2 und 3 BbgKVerf
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
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