Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
In den Wahlausschuss am Amtsgericht Nauen werden die Vertrauenspersonen (Anlage 1) und in den Wahlausschuss am Amtsgericht Rathenow die Vertrauenspersonen (Anlage 2) gewählt.
Sachverhalt:
I. Problem
Durch die Gemeinsame Allgemeine Verfügung der Ministerin der Justiz, des Ministers des Innern, des Ministers für Bildung, Jugend und Sport, des Ministers für Infrastruktur und Verbraucherschutz vom 04.09.2012 (Amtsblatt Nr. 40 vom 10.10.12) sind die Landkreise angehalten, die Wahl der Vertrauensleute bis zum 31.05.2013 zu veranlassen. Die gewählten Vertrauenspersonen sind den jeweiligen Amtsgerichten bis zum 30.06.2013 zu benennen.
Der Landkreis umfasst zwei Amtsgerichtsbezirke. Daher sind sowohl für das Amtsgericht in Nauen als auch für das in Rathenow gemäß o. g. Verfügung sieben Vertrauensleute zu wählen. Diese haben die Aufgabe in max. zwei Sitzungen aufgrund der Vorschlagslisten der Städte und Gemeinden, die Schöffen für die beiden ordentlichen Gerichte in Nauen und Rathenow zu wählen, deren Wahlperiode in 2013 endet.
Das Amt ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden. Die Vertrauenspersonen müssen Einwohner des jeweiligen Amtsgerichtsbezirks sein.
II. Lösung
Beschlussfassung, wie vorgeschlagen.
III. Alternativen
Keine. Der Landkreis wäre angehalten, Einwohner/-innen zu verpflichten.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß § 40 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) ist der Kreistag zuständig. Die Wahl bedarf der Mehrheit von mindestens zwei Dritteln (38) der gesetzlichen Mitgliederzahl des Kreistages.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Vorschlagslisten
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