Landkreis Havelland
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Vorlage - BV-0322/12  

 
 
Betreff: Umsetzung von Schulerweiterungen im Bereich der weiterführenden allgemein bildenden Schulen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:40 02 04
Federführend:Dezernat I Bearbeiter/-in: Toschner, Heidi
Beratungsfolge:
Ausschuss Soziales/Bildung/Gesundheit Vorberatung
19.11.2012 
Sitzung des Ausschusses für Soziales/Bildung/Gesundheit ungeändert beschlossen   
Ausschuss Finanzen/Beteiligungen/Vergaben/Rechnungsprüfung Vorberatung
22.11.2012 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen/Rechnungsprüfung/Petitionen zur Kenntnis genommen   
Kreisausschuss Vorberatung
26.11.2012 
Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
10.12.2012 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Zur Stabilisierung bzw. Erweiterung der Kapazitäten an den weiterführenden allgemein bildenden Schulen sollen folgende Maßnahmen durch den Landkreis Havelland umgesetzt bzw. finanziell unterstützt werden:

 

1. Erweiterung des Oberstufenzentrums Havelland, Standort Nauen, Zu den

    Luchbergen

 

Der notwendige Auszug aus dem Schulkomplex der Grund- und Oberschule „Dr. Georg Graf von Arco“ Kreuztaler Straße in Nauen und die damit verbundene Erweiterung des Oberstufenzentrums am Standort Zu den Luchbergen in Nauen werden bis August 2014 (Beginn des Schuljahres 2014/2015) umgesetzt. Der Erweiterungsbau erfolgt in monolithischer Bauweise und die hierfür notwendigen finanziellen Mittel in Höhe von ca. 1.790.000 Euro werden bereit gestellt. Die Bereitstellung der Mittel steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses über den Haushalt 2013. Entsprechende Verpflichtungsermächtigungen sollen im Haushalt vorgesehen werden. Zur Sicherung des notwendigen Fertigstellungstermins werden die Planungskosten in Höhe von ca. 90.000,00 Euro noch im Jahr 2012 zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug wird die Verwaltung beauftragt, mit der Stadt Nauen bis zum I. Quartal 2013 eine Vereinbarung zu schließen, nach der sich die Stadt Nauen verpflichtet, spätestens nach dem Auszug des OSZ die Zügigkeit der Oberschule dauerhaft auf 3 parallele Klassen zu erhöhen.

 

2. Erweiterung des Goethe-Gymnasiums in Nauen

 

Für die erforderliche Erhöhung der Zügigkeit des Goethe-Gymnasiums ist eine Erweiterung der Kapazitäten unvermeidbar. Die Herstellungskosten der für eine Vierzügigkeit notwendigen zusätzlichen Räume belaufen sich nach Berechnungen der Stadt insgesamt auf ca. 2.700.000,00 Euro. Der Landkreis bezuschusst diese Maßnahme in den Haushaltsjahren 2013 bis 2015 mit insgesamt maximal 2.116.300,00 Euro. Die Bereitstellung der Mittel steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses über den Haushalt 2013. Entsprechende Verpflichtungsermächtigungen sollen im Haushalt vorgesehen werden. Im Gegenzug verpflichtet sich die Stadt Nauen, beim MBJS eine Änderung der Errichtungsgenehmigung zu einem vierzügigen Gymnasium zu erwirken. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Stadt Nauen eine entsprechende Vereinbarung zu schließen.

 

3. Erweiterung des Vicco-von-Bülow-Gymnasiums in Falkensee

 

Für die erforderliche Erhöhung der Zügigkeit des Vicco-von-Bülow-Gymnasiums ist die Erweiterung der schulischen Sporthallenkapazitäten zwingend notwendig. Die Herstellungskosten für die Erweiterung der schulischen Sporthallenkapazitäten belaufen sich nach Berechnungen der Stadt insgesamt auf ca. 4.300.000 Euro. Der Landkreis bezuschusst diese Maßnahme in den Haushaltsjahren 2014 bis 2016 mit insgesamt maximal 2.150.000,00 Euro. Die Bereitstellung der Mittel steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses über den Haushalt 2013. Entsprechende Verpflichtungsermächtigungen sollen im Haushalt vorgesehen werden. Im Gegenzug verpflichtet sich die Stadt Falkensee, beim MBJS eine Änderung der Errichtungsgenehmigung zu einem vierzügigen Gymnasium zu erwirken. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Stadt Falkensee eine entsprechende Vereinbarung zu schließen.

 

 

I

I. Sachverhalt:

 

Die am 13. Februar 2012 vom Kreistag beschlossene Schulentwicklungsplanung 2011/2012 bis 2015/2016 kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass die bestehenden Kapazitäten an den Schulen in öffentlicher Trägerschaft überwiegend ausgelastet sind und z. T. im Planungszeitraum über der Zügigkeit (= Anzahl paralleler Klassen einer Jahrgangsstufe) lt. Errichtungsgenehmigung liegen müssen, um den Bedarf zu decken.

Dies betrifft insbesondere die weiterführenden allgemein bildenden Schulen. Ursache sind die hohen Schülerzahlen im Bereich der Sekundarstufe I. Zum Schuljahr 2005/2006 sind 944 Schülerinnen und Schüler in die 7. Jahrgangsstufe gewechselt, zum Schuljahr 2012/2013 waren es 1.395. Darüber hinaus spielt die notwendige Absenkung der Klassenfrequenzen in kreisweit bis zu 17 Klassen je Jahrgangsstufe in weiterführenden allgemein bildenden Schulen von 28 auf maximal 23 Schülerinnen und Schüler zugunsten der Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarfen eine wesentliche Rolle für die hohe Auslastung der Kapazitäten. Im laufenden Schuljahr 2012/2013 bedeutet dies, dass kreisweit 7 Klassen über den lt. Errichtungsgenehmigungen der Schulen bestehenden Kapazitäten eingerichtet werden mussten. Im weiteren Planungszeitraum der Schulentwicklungsplanung vermindert sich diese Anzahl auf 3 Züge. Voraussetzung hierbei ist, dass die notwendige Absenkung von Klassenfrequenzen für die integrative Beschulung nicht weiter ansteigt und die Schülerzahlentwicklung entsprechend der Schulentwicklungsplanung eintritt.

Aufgrund dieser beschriebenen Situation waren insbesondere hinsichtlich der weiterführenden allgemein bildenden Schulen Gespräche mit verschiedenen Schulträgern zur Stabilisierung der bestehenden Kapazitäten und wenn unvermeidbar zur Erweiterung der Kapazitäten zur Verbesserung der Lehr- und Lernbedingungen zu führen.

 

Der Landkreis ist entsprechend den Regelungen des Brandenburgischen Schulgesetzes grundsätzlich Träger der weiterführenden allgemein bildenden Schulen, woraus man eine Verpflichtung ableiten kann, dass er bei der Lösung bestehender Kapazitätsprobleme grundsätzlich mit in der Verantwortung steht. Gleichwohl ist jede Kommune, sofern sie die Schulträgerschaft ausübt, auch verpflichtet, alle damit verbunden Aufgaben in eigener Verantwortung zu lösen.

 

In diesem Zusammenhang wurden mit den Städten Nauen und Falkensee entsprechende Gespräche mit folgenden Ergebnissen geführt:

 

Mit der Stadt Nauen ist ein einvernehmliches Ergebnis zu den notwendigen Kapazitäten an den Schulstandorten in der Stadt Nauen erzielt worden.

 

Die Stadt Nauen hat aktuell und auch mindestens im Planungszeitraum der kreislichen Schulentwicklungsplanung bis zum Schuljahr 2015/2016 Kapazitätsprobleme im Grundschulbereich, in der Oberschule sowie im Gymnasium.

Die Kapazitätsprobleme im Grundschulbereich sind vom Schulträger Stadt Nauen insbesondere an reinen Grundschulstandorten grundsätzlich in eigener Verantwortung zu lösen.

Am Schulstandort in der Kreuztaler Straße in Nauen stellt sich die Situation in der Historie und aktuell wie folgt dar:

Bis zum Schuljahr 2000/2001 waren im Gebäudekomplex in der Kreuztaler Straße die Oberschule und eine Grundschule untergebracht. Das Gebäude wurde für diesen Zweck unter anderem mit nicht unerheblichen Landesmitteln saniert und modernisiert. Im Jahr 2000 entschloss sich die Stadt Nauen, aufgrund der vorhandenen und selbst prognostizierten Schülerzahlen, die Grundschule an diesem Standort zu schließen. Damit standen große Teile des Gebäudes leer und die Stadt bot dem Landkreis Havelland diese Kapazitäten zur Nutzung für die Abteilung 1 des Oberstufenzentrums Havelland an. Im Ergebnis wurde beginnend mit dem Schuljahr 2001/2002 ein entsprechender Mietvertrag geschlossen und der Landkreis verzichtete auf eigene Investitionen für diese Abteilung am Standort Nauen.

Ein entsprechendes Gebäude für die Abteilung 1 wurde zwar im Rahmen der Gesamtsanierung des Komplexes Zu den Luchbergen geplant, wegen der dauerhaft zugesicherten Unterbringung im städtischen Schulkomplex jedoch nicht umgesetzt.

 

Nunmehr hat die Stadt Nauen ein Schülerzahlanwachsen im Grundschulbereich festgestellt und zum Schuljahr 2009/2010 im Schulkomplex einen Grundschulteil der Oberschule errichtet, der jährlich anwächst und seitdem zu einer Raumabtretung durch das OSZ führte und auch weiter führen soll.

 

Diese Situation im Grundschulteil und die in der Schulentwicklungsplanung dargestellte notwendige Erweiterung der Zügigkeiten der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen im Berlin nahen Raum, hier an der Oberschule „Dr. Georg Graf von Arco“, führt insgesamt dazu, dass die Stadt das Schulgebäude in der Kreuztaler Straße zukünftig allein beansprucht.

 

Sie hat daher den Mietvertrag mit dem Landkreis Havelland für die Abteilung 1 des Oberstufenzentrums Havelland zum Schuljahr 2012/2013 bereits teilweise angepasst, mit der Maßgabe, dass nach Auffassung der Stadt jährlich wie nachfolgend dargestellt, weitere Schulräume für die Nutzung durch die Grund- und Oberschule zur Verfügung gestellt werden müssen.

 

Zum Beginn des Schuljahres 2012/2013 sind drei Räume für die Nutzung durch das Oberstufenzentrum weggefallen, was zur Folge hat, dass die Schülerinnen und Schüler der Fachoberschule ab diesem Zeitpunkt überwiegend im Gebäude in den Luchbergen unterrichtet werden müssen und lediglich zum Fachunterricht Naturwissenschaften in das Objekt in der Kreuztaler Straße wechseln.

Nach den Plänen der Stadt sollen zum Schuljahr 2013/2014 dann weitere 3 Räume, die jetzt durch das Oberstufenzentrum genutzt werden, an die Grund- und Oberschule abgegeben werden und spätestens zum Schuljahr 2014/2015 wird der Komplettauszug erwartet.

 

Aufgrund dieser Willenserklärung der Stadt Nauen war durch das Schulverwaltungsamt gemeinsam mit der Schulleitung des Oberstufenzentrums zu klären, wie der ordnungsgemäße Schulbetrieb für die Abteilung 1 am Standort Nauen gewährleistet bleiben kann. Der Standort Zu den Luchbergen wurde auf der Grundlage der aktuellen Schülerzahlen nochmals betrachtet und ein Raumprogramm für die Beschulung der bereits dort befindlichen Abteilung 4 und der noch im Gebäude der Oberschule untergebrachten Abteilung 1 an diesem Standort erarbeitet. Grundlage hierfür waren die geltenden Raumprogrammempfehlungen des MBJS.

 

Im Ergebnis war festzustellen, dass die Unterrichtsorganisation für die Schuljahre 2012/2013 und 2013/14 mit Einschränkungen und zusätzlichen schulorganisatorischen Maßnahmen an den Standorten Zu den Luchbergen und unter Nutzung der am Standort Kreuztaler Straße noch verfügbaren Räume übergangsweise möglich ist. Voraussetzung ist hierfür, dass es keinen Schülerzahlanstieg in diesen Jahren am Standort Nauen gibt. Sollte diese Situation eintreten, entsteht die Notwendigkeit, übergangsweise Räume z.B. beim benachbarten Jugendaufbauwerk Nauen anzumieten.

 

Eine vollständige Unterbringung aller Schülerinnen und Schüler der Abteilung 1 am Standort Zu den Luchbergen wird nur möglich, wenn der mit Hilfe des Raumprogramms ermittelte Fehlbedarf an Räumen in einem Erweiterungsbau zusätzlich geschaffen wird.

 

Die darüber hinaus bestehenden Kapazitätsprobleme am Goethe-Gymnasium in Nauen können ebenfalls nur durch einen Erweiterungsbau gelöst werden. Das Goethe-Gymnasium ist mindestens im Planungszeitraum der Schulentwicklungsplanung bis zum Schuljahr 2015/2016 durchgängig 4-zügig zu führen. Die vorhandenen Räumlichkeiten entsprechen jedoch nicht den notwendigen Räumen nach Raumprogrammempfehlung des MBJS für ein 4-zügiges Gymnasium. Die notwendige Erweiterung der Unterrichtsräume soll nach den Vorstellungen der Stadt Nauen mit der ohnehin auch bei einer 3-Zügigkeit erforderlichen Erweiterung der Sporthallenkapazitäten verknüpft werden, um städtebaulich sinnvoll am Standort zu investieren.

 

Eine notwendige Erweiterung des Vicco-von-Bülow-Gymnasiums in Falkensee um zukünftig eine 4-Zügigkeit sicher zu stellen hat sich ausweislich der von der Stadt Falkensee eingereichten Unterlagen nicht bestätigt. Das Gymnasium verfügt bereits jetzt nach Zahl und Art über ausreichende Räume für eine Vierzügigkeit.

Die Notwendigkeit der Erweiterung der Sporthallenkapazitäten am Standort des Vicco-von-Bülow-Gymnasiums ist der Stadt Falkensee seit der Errichtung des Gymnasiums bekannt, da die notwendigen Sporthallenkapazitäten bei einer Drei- und Vierzügigkeit identisch sind. Bisher konnte man sich jedoch mit einer Notvariante behelfen. Dies ist bei einer durchgängigen Vierzügigkeit nicht mehr möglich. Eine Erweiterung zur Erhöhung der Aufnahmekapazitäten ist demnach erforderlich.

 

 

II. Lösung

 

Der Standort des Oberstufenzentrums Havelland in Nauen, Zu den Luchbergen, wird kurzfristig um die fehlenden Klassen- und Fachunterrichtsräume erweitert. Damit wird der Standortbestimmung Nauen für das Berufliche Gymnasium durch die Errichtungsgenehmigung des Oberstufenzentrums Havelland vom 1. September 1995 auch weiterhin Rechnung getragen. Die notwendigen Mittel in Höhe von ca. 1.790.000 Euro sollen bereit gestellt werden. Zur Sicherstellung des Fertigstellungstermins sollen noch im Jahr 2012 notwendige Planungskosten in Höhe von 90.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.

Gleichzeitig werden mit dem Auszug des Oberstufenzentrums aus dem Schulgebäude in der Kreuztaler Straße die Kapazitäten der Oberschule am Standort stabilisiert. Die Schulentwicklungsplanung geht für diesen Standort zukünftig überwiegend von einer 3-Zügigkeit aus, bisher wurde die Schule überwiegend 2-zügig geführt.

 

An der schulisch notwendigen Erweiterung des Goethe-Gymnasiums Nauen beteiligt sich der Landkreis Havelland anteilig, um die auch in der Schulentwicklungsplanung für notwendig erachtete 4-Zügigkeit der Schule zukünftig zu gewährleisten. Der Zuschuss des Landkreises für diese Erweiterung umfasst Ausgaben für die Erweiterung der Unterrichtsräume und Ausgaben für die Erweiterung der schulisch notwendigen Sporthallenkapazitäten und soll maximal 2.116.300 Euro betragen.

 

An der schulisch notwendigen Erweiterung der Sporthallenkapazitäten des Vicco-von-Bülow-Gymnasiums in Falkensee beteiligt sich der Landkreis Havelland anteilig, um die auch in der Schulentwicklungsplanung für notwendig erachtete 4-Zügigkeit der Schule zukünftig zu gewährleisten. Der Zuschuss des Landkreises für diese Erweiterung der schulisch notwendigen Sporthallenkapazitäten soll maximal 2.150.000 Euro betragen.

 

 

III. Alternativen

 

Der Bedarf an schulischen Plätzen im Bereich der weiterführenden allgemein bildenden Schulen im Berlin nahen Raum, die Bestimmung des Beschulungsortes Nauen für das Berufliche Gymnasium im Rahmen der Errichtungsgenehmigung des OSZ sowie die Notwendigkeit der schnellstmöglichen Bereitstellung zusätzlicher Räume ermöglichen keine finanziell vertretbaren Alternativen zu notwendigen Erweiterungen der Kapazitäten in der vorgeschlagenen Form.

 

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Zuständig für die Entscheidung ist gemäß §131 i. V. mit den § 28 Abs. 1 BbgKVerf der Kreistag.

V. bereits dazu vorliegende Entscheidungen

 

BV-0250/11 Schulentwicklungsplanung 2011/2012 bis 2015/2016 vom 13.02.2012

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

1.790.000 Euro

 

 

 

 

2.116.300 Euro

 

 

 

 

 

2.150.000 Euro

2310101/65000/033201

davon 2012:      90.000 Euro

           2013: 1.200.000 Euro

           2014:    500.000 Euro

 

2170102/40000

Auszahlung an die Stadt Nauen

davon 2013:     217.200 Euro

           2014:  1.042.500 Euro

           2015:     856.600 Euro

 

2170102/40000

Auszahlung an die Stadt Falkensee

davon 2014:     350.000 Euro

           2015:  1.075.000 Euro

           2016:     725.000 Euro

Erläuterung/Deckungsvorschlag

siehe Erläuterung unter Lösung

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

keine