Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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I. Sachverhalt
Gem. § 3 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz, in Kraft getreten am 01.01.2012) sind die örtlichen Träger der Jugendhilfe verpflichtet, insbesondere im Bereich früher Hilfen verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit der zuständigen Leistungsträger und Leistungsträger und Institutionen im Kinderschutz mit dem Ziel aufzubauen und weiter zu entwickeln, sich gegenseitig über das jeweilige Angebots- und Aufgabenspektrum zu informieren, strukturelle Fragen der Angebotsgestaltung und –entwicklung zu klären sowie Verfahren im Kinderschutz aufeinander abzustimmen. Dieses Netzwerk soll durch den Einsatz von Familienhebammen verstärkt werden.
Der Bund unterstützt den Aus- und Aufbau dieser Netzwerke sowie den Einsatz von Familienhebammen finanziell. Im Jahr 2012 werden dafür vom Bund 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, im Jahr 2013 sind es 45 Millionen Euro und danach werden es jährlich 51 Millionen Euro sein. Grundlage für die Ausreichung der Mittel ist die zwischen Bund und Länder geschlossene Verwaltungsvereinbarung. Aufbauend auf dieser Verwaltungsvereinbarung hat das Land Brandenburg Förderrichtlinien zur Weiterreichung der Mittel an den die Landkreise erarbeitet. Danach werden Fördermittel ausgereicht für
a) Personal- und Sachkosten für den Einsatz von Netzwerkkoordinatoren sowie sonstige Sachkosten für die Netzwerke (z.B. Evaluation, Öffentlichkeitsarbeit etc.) b) Einsatz von Familienhebammen einschließlich deren Kosten für die Teilnahme am Netzwerk c) Ehrenamtsstrukturen.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Maßnahmen a und b nicht schon am 01.01.2012 bestanden haben.
Bei Beantragung der Mittel für das Jahr 2013 muss dem Antrag eine Konzeption zur Umsetzung der in § 3 KKG genannten Aufgaben vorgelegt werden.
Für den Landkreis Havelland steht im Jahr 2013 ein Betrag in Höhe von 73.803,94 € zur Verfügung.
Im Landkreis Havelland gibt es bereits ein überwiegend mit Ehrenamtlichen arbeitendes Netzwerk gesunde Kinder. Dieses Netzwerk ist inzwischen ein fest etabliertes und fachlich gut aufgestelltes Angebot der frühen Hilfen im Landkreis Havelland. Ein Ausbaubedarf im Landkreis Havelland wird allerdings gesehen in der Vernetzung der verschiedensten Angebote der frühen Hilfen sowie im Bereich des Kinderschutzes. Ebenso gibt es derzeit keine Angebote von Familienhebammen über das Jugendamt. Die Bundesmittel sollen deshalb vor allem für den Ausbau und die Qualitätsentwicklung eines Netzwerkes Frühe Hilfen/Kinderschutz genutzt werden. Weiterhin soll hieraus der Einsatz von Familienhebammen als Angebot der Jugendhilfe finanziert werden, wobei das erste Jahr auch dazu genutzt werden soll, eine konzeptionelle Untersetzung zu erarbeiten und erste Erfahrungen zu sammeln.
II. Lösung
Beschließen der anliegenden Konzeption zur Umsetzung der in § 3 KKG genannten Aufgaben einschließlich der Geschäftsordnung des Netzwerkes für Kinderschutz und frühe Hilfen im Landkreis Havelland.
III. Alternativen
Keine, es handelt sich um eine dem örtlichen Träger nach dem Gesetz obliegende Aufgabe
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Jugendhilfeausschuss gem. § 5 Abs. 2 Ziff. 1 Satzung für das Jugendamt
V. Bereits dazu vorliegende Entscheidungen
Keine
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