Landkreis Havelland
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Vorlage - BV-0320/12  

 
 
Betreff: Erste Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung für den Landkreis Havelland
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat III, Amt 66 - Umweltamt Bearbeiter/-in: Wilke, Daniela
Beratungsfolge:
Ausschuss Landwirtschaftsförderung/Umwelt/Öffentliche Sicherheit Vorberatung
21.11.2012 
Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaftsförderung/Umwelt/Öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
26.11.2012 
Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
10.12.2012 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Erste Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung
Anlage 1 - Abfallgebührensatzung 2013_2014
Anlage 2 - Abfallgebührensatzung 2013_2014
Anlage 3 - Abfallgebührensatzung 2013_2014

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Erste Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung für den Landkreis Havelland.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

I.              Problem

Der Landkreis Havelland ist gemäß § 6 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) verpflichtet, die Abfallgebühren spätestens alle zwei Jahre zu kalkulieren. Aufgrund dessen wird eine neue Gebührenkalkulation für die Jahre 2013/2014 angefertigt. Die Kalkulation erfolgt auf Basis der dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger vorliegenden Daten bis einschließlich September 2012 sowie von diesem Zeitpunkt aus berechneten Prognosewerten. Die Kalkulation der Basis-, Leerungs- und Anliefergebühren berücksichtigt alle ansatzfähigen Kosten und Erträge. Die Basisgebühr für die Haushalte konnte gesenkt werden. Auch für Gewerbetreibende wurde die Basisgebühr, die sich nach der Größe der genutzten Behälter richtet, bis auf wenige Ausnahmen, ebenfalls gesenkt. Die Leerungsgebühren für die haushaltsüblichen Behälter sind stabil geblieben. Bei den Großbehältern, die hauptsächlich von gewerblichen Einrichtungen genutzt werden, ist deshalb sogar eine Senkung der Gebühren zu verzeichnen. Gründe dafür sind geringere Kosten beim Einsammeln und Befördern, der Wegfall von Abschreibungen in der MBA Schwanebeck sowie höhere Erlösaussichten bei der PPK-Verwertung und die Auflösung von Gebührenüberschüssen. Festzustellen ist eine Gebührenerhöhung der Anliefergebühren zu den Wertstoffhöfen Schwanebeck, Bölkershof, Falkensee und der Deponie Schwanebeck. Aufgrund der personalintensiven Betreuung der Anlieferer von Kleinmengen (Haushalte, Kleingewerbe) auf den Wertstoffhöfen und den Anforderungen an die Ausstattung mussten diese Anliefergebühren angehoben werden. Zur Verbesserung der Struktur der Anliefertatbestände wurde die Anlage 2 „Gebühren für Anlieferer“ gestrafft. So wurden beispielsweise die unterschiedlichen Arten der Kunststoffabfälle von 6 auf 2 reduziert. Im Textteil der Satzung gibt es einige Änderungen. Die zur öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung gehörenden Anlagen und Anlagenteile wurden präzisiert. Die Gebührenanteile der jeweiligen Basisgebühr wurden überarbeitet.

 

II.              Lösung

Änderung des Satzungstextes und der Gebührenhöhe sowie der Gebührenbestandteile

 

III.              Alternativen

Keine, da nach § 6 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes spätestens alle 2 Jahre die Benutzungsgebühren neu zu kalkulieren sind.

 

IV.              Bereits vorliegende Festlegungen des Landrates, Vorlagen

-              Abfallgebührensatzung für den Landkreis Havelland vom 29. November 2010

              (Beschluss-Nr.: BV 00170/10)

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

 

 

Erläuterung/Deckungsvorschlag

Die Finanzierung aller Leistungen, die dem Landkreis als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger auferlegt sind, erfolgt über die kalkulierten neuen Gebühren unter Einbeziehung der Haushaltsüberschüsse aus dem Gebührenaufkommen der Vorjahre.

 

Anlagen:

Anlagen:

Erste Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung für den Landkreis Havelland vom 29. November 2010

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 7 1 Erste Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung (8 KB)    
Anlage 1 2 Anlage 1 - Abfallgebührensatzung 2013_2014 (11 KB)    
Anlage 2 3 Anlage 2 - Abfallgebührensatzung 2013_2014 (9 KB)    
Anlage 3 4 Anlage 3 - Abfallgebührensatzung 2013_2014 (7 KB)