Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt die Erste Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung für den Landkreis Havelland.
Sachverhalt: I. Problem Der Landkreis Havelland ist gemäß § 6 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) verpflichtet, die Abfallgebühren spätestens alle zwei Jahre zu kalkulieren. Aufgrund dessen wird eine neue Gebührenkalkulation für die Jahre 2013/2014 angefertigt. Die Kalkulation erfolgt auf Basis der dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger vorliegenden Daten bis einschließlich September 2012 sowie von diesem Zeitpunkt aus berechneten Prognosewerten. Die Kalkulation der Basis-, Leerungs- und Anliefergebühren berücksichtigt alle ansatzfähigen Kosten und Erträge. Die Basisgebühr für die Haushalte konnte gesenkt werden. Auch für Gewerbetreibende wurde die Basisgebühr, die sich nach der Größe der genutzten Behälter richtet, bis auf wenige Ausnahmen, ebenfalls gesenkt. Die Leerungsgebühren für die haushaltsüblichen Behälter sind stabil geblieben. Bei den Großbehältern, die hauptsächlich von gewerblichen Einrichtungen genutzt werden, ist deshalb sogar eine Senkung der Gebühren zu verzeichnen. Gründe dafür sind geringere Kosten beim Einsammeln und Befördern, der Wegfall von Abschreibungen in der MBA Schwanebeck sowie höhere Erlösaussichten bei der PPK-Verwertung und die Auflösung von Gebührenüberschüssen. Festzustellen ist eine Gebührenerhöhung der Anliefergebühren zu den Wertstoffhöfen Schwanebeck, Bölkershof, Falkensee und der Deponie Schwanebeck. Aufgrund der personalintensiven Betreuung der Anlieferer von Kleinmengen (Haushalte, Kleingewerbe) auf den Wertstoffhöfen und den Anforderungen an die Ausstattung mussten diese Anliefergebühren angehoben werden. Zur Verbesserung der Struktur der Anliefertatbestände wurde die Anlage 2 „Gebühren für Anlieferer“ gestrafft. So wurden beispielsweise die unterschiedlichen Arten der Kunststoffabfälle von 6 auf 2 reduziert. Im Textteil der Satzung gibt es einige Änderungen. Die zur öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung gehörenden Anlagen und Anlagenteile wurden präzisiert. Die Gebührenanteile der jeweiligen Basisgebühr wurden überarbeitet.
II. Lösung Änderung des Satzungstextes und der Gebührenhöhe sowie der Gebührenbestandteile
III. Alternativen Keine, da nach § 6 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes spätestens alle 2 Jahre die Benutzungsgebühren neu zu kalkulieren sind.
IV. Bereits vorliegende Festlegungen des Landrates, Vorlagen - Abfallgebührensatzung für den Landkreis Havelland vom 29. November 2010 (Beschluss-Nr.: BV 00170/10)
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: Erste Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung für den Landkreis Havelland vom 29. November 2010
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