Landkreis Havelland
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Beschlussvorschlag:
Der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Rettungsdienst für das Jahr 2013 wird zugestimmt.
Sachverhalt:
I Problem
Die Finanzierung des Rettungsdienstes erfolgt durch die Erhebung von Benutzungsgebühren. Grundlage für die Ermittlung der Benutzungsgebühren ist eine mit den Verbänden der Krankenkassen abgestimmte, an einer sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsführung ausgerichtete Kosten- und Leistungsrechnung (KLR). Das erwartete Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten decken. Kostenüberdeckungen müssen, Kostenunterdeckungen können spätestens im übernächsten Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden. Vor Erlass von Satzungen sind die Kostenträger anzuhören.
Zum einen sind überplanmäßige Mehreinnahmen in Höhe von 302.587 € zu verrechnen, die besonders in der Steigerung der Einsatzzahlen der Notfallrettung begründet sind, zum anderen werden mit den derzeitigen Gebühreneinnahmen bzw. Gebührensätzen die in 2013 erwarteten Mehrkosten nicht gedeckt.
Der Gesamtaufwand für den Rettungsdienst (ausgewiesen in „A 3“ der Gesamtkostenermittlung der KLR) erhöht sich in 2013 gegenüber 2012 um 509.554 €. Kostensteigerungen werden besonders in den Personalkosten, den Sachkosten und den kalkulatorischen Kosten zu verzeichnen sein.
Für die Kosten- und Leistungsrechnung 2013 wurde eine neue Softwareversion verwendet, in der zur Berechnung der Notarztgebühr nunmehr auch die Kosten des Ärztlichen Leiters des Rettungsdienstes und der Bereitschaftsdienst der Leitenden Notärzte herangezogen werden. Zudem führt eine von den Havelland Kliniken angezeigte Tariferhöhung für das ärztliche Personal zur Notarztgebührenerhöhung.
Trotz der Gesamtkostensteigerung werden die Gebührensätze für den RTW/NAW und das NEF aufgrund der erwarteten Steigerung der Notfalleinsatzzahlen in 2013 und der Verrechnung der überplanmäßigen Einnahmen des Jahres 2011 sinken.
Der gestiegene Aufwand zur Kfz-Unterhaltung begründet die Steigerung der Kilometerpauschale.
II Lösung
Es ist zwingend erforderlich, eine Satzung mit neuen Gebührensätzen (Anlage 1) zu erlassen, um Kostendeckung zu erzielen. Grundlage hierfür ist die für 2013 erarbeitete KLR (Gesamtnachweis - Anlage 2).
Die vorliegende KLR wurde im Rahmen des Anhörungsverfahrens am 25. Oktober 2012 mit den Kostenträgern erörtert. Die Fragen der Kostenträger zu den Personalkosten/Arbeitszeitmodell der Rettungswachen, ausgewählten Sachkosten der Rettungswachen, dem Beschaffungs- und Finanzierungskonzept der Rettungsmittel und den Abschreibungen wurden beantwortet. Geringe Korrekturen in Kostenzuordnungen und eine Senkung des Ansatzes für Fachliteratur wurden vorgenommen.
Zu den Verwaltungskosten, zu denen auch 2012 kein Einvernehmen erzielt werden konnte, wurde im Vorfeld Schriftverkehr mit den Kostenträgern geführt, um die Kosten transparent darzustellen sowie deren Notwendigkeit zu begründen.
Nach Ausweisung von Sachkosten in der Managementumlage der RHG und unter Berücksichtigung, dass voraussichtlich der Planansatz 2012 nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen wird, liegen die Verwaltungskosten für 2012 mit ca. 60.000 € über dem nach Auffassung der Krankenkassen wirtschaftlichen Ansatz.
Generell nehmen die Vertreter der Krankenkassen Bezug auf ihr favorisiertes Geldmengenmodell, welches Wirtschaftsunternehmen als kostengünstig und wirtschaftlich erachten. Darin werden hauptsächlich funktionsbezogene Personalkosten zur Verwaltungskostenberechnung herangezogen und Querschnittsamtskosten abzüglich einem Sachkostenanteil von 20 % zum Ansatz gebracht.
Um einen Vergleich zwischen dem Geldmengenmodell der Kassen und den ausgewiesenen Verwaltungskosten durchführen zu können, wurde um die mit Aufgaben bzw. Tätigkeiten untersetzte Berechnungsgrundlage für das Geldmengenmodell gebeten. Diese konnte bzw. kann von den Krankenkassen nicht vorgelegt werden.
Die Kostenentwicklung und Entwicklung der gebührenrelevanten Einsatzzahlen sowie die Gebührenentwicklung stellen sich wie folgt dar:
Gesamtkostenentwicklung
Entwicklung gebührenrelevanter Einsatzzahlen
Gebührenentwicklung
III Alternativen
Keine
IV Finanzierung
Die Ausgaben für den Rettungsdienst werden zu 100 % aus Gebühreneinnahmen finanziert.
V Bereits vorliegende Festlegungen des Landrates, Vorlagen
BV-0243/11
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Rettungsdienst des Landkreises Havelland
Anlage 2 KLR - Gesamtnachweis
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