Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Den in Anlage 1 unter lfd. Nummer 1 und 2 dargestellten überplanmäßigen Mehraufwendungen und Auszahlungen im Finanzhaushalt wird zugestimmt.
I. Sachverhalt:
Die Haushaltssatzung für das Jahr 2012 wurde am 26.03.2012 im Kreistag beschlossen.
Die Haushaltssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Teile und wurde der Kommunalaufsichtsbehörde und dem Ministerium des Innern zur Anzeige vorgelegt.
Während der Haushaltsumsetzung für 2012 sind bei der Kämmerin Anträge von Fachämtern auf überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen eingegangen, die die Wesentlichkeitsgrenze nach § 5 der Haushaltssatzung 2012 übersteigen und somit der Zustimmung des Kreistages bedürfen.
Bei den Anträgen handelt es sich überwiegend um Vorhaben wie
- Raumbedarf zur Unterbringung der Abt. 1 des Oberstufenzentrums am Standort Nauen - Erneuerung Bahnübergang Kreisstraße K 6304 – KT-Beschluss Eisenbahnkreuzungsvereinbarung aus 04/2008
II. Der Kreistag stimmt den Mehraufwendung/Auszahlungen im Finanzhaushalt aus der Anlage 1, lfd. Nr. 1 und 2 nach § 5 Pkt. 2 und 3 der Haushaltssatzung 2012 i.V.m. § 70 Abs. 1 KVerf zu.
III: Änderung der Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung.
IV: Kreistag gem. § 70 Abs. 1 KVerf i.V.m. § 65 KVerf. Haushaltssatzung 2012.
Begründungen:
lfd. Nr. 1 Erweiterung des Oberstufenzentrums Havelland, Standort Nauen
Im Jahr 2000 entschloss sich die Stadt Nauen, aufgrund der vorhandenen und selbst prognostizierten Schülerzahlen, die Grundschule an diesem Standort zu schließen. Damit standen große Teile des Gebäudes leer und die Stadt bot dem Landkreis Havelland diese Kapazitäten zur Nutzung für die Abteilung 1 des Oberstufenzentrums Havelland an. Im Ergebnis wurde beginnend mit dem Schuljahr 2001/2002 ein entsprechender Mietvertrag geschlossen und der Landkreis verzichtete auf eigene Investitionen für diese Abteilung am Standort in Nauen. Ein entsprechendes Gebäude für die Abteilung 1 wurde zwar im Rahmen der Gesamtsanierung des Komplexes Zu den Luchbergen geplant, wegen der dauerhaft zugesicherten Unterbringung im städtischen Schulkomplex jedoch nicht umgesetzt.
Nunmehr hat die Stadt Nauen ein Schülerzahlanwachsen im Grundschulbereich festgestellt und zum Schuljahr 2009/2010 im Schulkomplex einen Grundschulteil der Oberschule errichtet, der jährlich anwächst und seitdem zu einer Raumabtretung durch das OSZ führte und auch weiter führen soll. Diese Situation im Grundschulteil und die in der Schulentwicklungsplanung dargestellte notwendige Erweiterung der Zügigkeiten der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen im Berlin nahen Raum, hier an der Dr. Georg Graf von Arco Oberschule, führt insgesamt dazu, dass die Stadt das Schulgebäude in der Kreuztaler Straße zukünftig allein beansprucht. Sie hat daher den Mietvertrag mit dem Landkreis Havelland für die Abteilung 1 des Oberstufenzentrums Havelland zum kommenden Schuljahr 2012/2013 bereits teilweise gekündigt, mit der Maßgabe , dass nach Auffassung der Stadt jährlich wie nachfolgend dargestellt, weitere Schulräume für die Nutzung durch die Grund- und Oberschule zur Verfügung gestellt werden müssen.
Zum Beginn des Schuljahres 2012/2013 fallen drei Räume für die Nutzung durch das Oberstufenzentrum weg, was zur Folge hat, dass die Schülerinnen und Schüler der Fachoberschule ab diesem Zeitpunkt überwiegend im Gebäude in den Luchbergen unterrichtet werden müssen und lediglich zum Fachunterricht Naturwissenschaften in das Objekt in der Kreuztaler Straße wechseln. Nach den Plänen der Stadt sollen zum Schuljahr 2013/2014 dann weitere 3 Räume, die jetzt durch das Oberstufenzentrum genutzt werden, an die Grund- und Obeschule abgegeben werden und spätestens zum Schuljahr 2014/2015 wird der Komplettauszug erwartet.
Aufgrund dieser Willenserklärung der Stadt Nauen war durch das Schulverwaltungsamt gemeinsam mit der Schulleitung des Oberstufenzentrums zu klären, wie der ordnungsgemäße Schulbetrieb für die Abteilung 1 am Standort Nauen gewährleistet bleiben kann. Der Standort Zu den Luchbergen wurde auf der Grundlage der aktuellen Schülerzahlen nochmals betrachtet und ein Raumprogramm für die Beschulung der bereits dort befindlichen Abteilung 4 und der noch im Gebäude der Oberschule untergebrachten Abteilung 1 an diesem Standort erarbeitet. Grundlage hierfür waren die geltenden Raumprogrammempfehlungen des MBJS.
Im Ergebnis war festzustellen, dass die Unterrichtsorganisation für das Schuljahr 2012/2013 mit Einschränkungen und zusätzlichen schulorganisatorischen Maßnahmen an den Standorten Zu den Luchbergen und unter Nutzung der am Standort Kreuztaler Straße noch verfügbaren Räume übergangsweise möglich ist. Mit dem Wegfall weiterer 3 Räume zum Schuljahr 2013/2014 ist der ordnungsgemäße Schulbetrieb in den dann verfügbaren Räumen an beiden Standorten nicht mehr zu gewährleisten.
Eine vollständige Unterbringung aller Schülerinnen und Schüler der Abteilung 1 am Standort Zu den Luchbergen wird nur möglich, wenn der mit Hilfe des Raumprogramms ermittelte Fehlbedarf an Räumen zusätzlich geschaffen wird. Eine entsprechende Vorplanung wurde durch den Dezernenten IV beauftragt und erstellt. Für die Vorplanung sind 90.000 € bereitzustellen.
lfd. Nr. 2
Der vorhandene Bahnübergang in Priort entsprach in seinem äußeren Erscheinungsbild nicht den gesetzlichen Bestimmungen der Eisenbahn Betriebsordnung (EBO).
Der Bahnübergang musste daher neu gestaltet und die derzeitige Schrankenanlage durch den Neubau einer modernen rechnergesteuerten Lichtzeichenanlage mit Halbschranke ersetzt werden. Die geplante Maßnahme erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes.
Das Bundesministerium für Verkehr hat die Umrüstung der nicht EBO-gerechten Blinklichtanlagen bestätigt.
Dem entsprechend war durch den Landkreis, als Straßenbaulastträger der benannten Kreisstraße eine Kreuzungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn abzuschließen.
Von den Gesamtkosten hat der Straßenbaulastträger bis zu einem Drittel selbst zu tragen. Die Vereinbarung wurde bereits im Juni 2008 geschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: Anlage 1 – Überplanmäßige Mehrauszahlungen im Finanzhaushalt für das Haushaltsjahr 2012
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