Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag möge beschließen:
Den in Anlage 1 unter lfd. Nummer 1 bis 5 dargestellten über- und außerplanmäßigen Mehraufwendungen und Auszahlungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt wird zugestimmt.
Den in Anlage 2 dargestellten Korrekturen/Umsetzungen von Aufwendungen/Auszahlungen vom Finanzhaushalt in den Ergebnishaushalt 2011 wird zugestimmt.
I. Sachverhalt:
Die Haushaltssatzung für das Jahr 2011 wurde am 21.03.2011 im Kreistag beschlossen.
Die Haushaltssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Teile und wurde der Kommunalaufsichtsbehörde und dem Ministerium des Inneren zur Anzeige vorgelegt.
Nach Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2011, geändert durch über- und außerplanmäßige Mehraufwendungen/Auszahlungen – Beschlussfassung am 20.06.2011, Beschluss-Nr. 0209/11, wurden in Vorbereitung der Jahresabschlussarbeiten von den Fachämtern bei der Kämmerin weitere Anträge auf über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen mit einem Volumen von 1.158.484,82 € gestellt.
Bei den Anträgen gem. Anlage 1 laufende Nummer 1 bis 5 handelt es sich hierbei um Mehraufwendungen/Auszahlungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt, die die Wesentlichkeitsgrenze nach § 5 der Haushaltssatzung 2011 übersteigen und somit der Zustimmung des Kreistages bedürfen.
Bei den in der Anlage 2 dargestellten Korrekturen handelt es sich um Umsetzungen von Aufwendungen aus dem Finanzhaushalt in den Ergebnishaushalt.
Der Beschluss der Mehraufwendungen/Auszahlungen im Finanzhaushalt wurde am 20.06.2011, Beschluss-Nr. 0209/11 im Kreistag gefasst.
II. Lösung Der Kreistag stimmt den Mehraufwendungen und Auszahlungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt aus der Anlage 1, lfd. Nr. 1 bis 5 nach § 5 Pkt. 2 und 3 der Haushaltssatzung 2011 i.V.m. § 70 Abs. 1 Kverf. zu.
Weiterhin stimmt der Kreistag die Änderung des Beschlusses vom 20.06.2011/BV 0209/11 über die Umsetzung von Aufwendungen/Auszahlungen vom Finanzhaushalt in den Ergebnishaushalt 2011 (Anlage 2) zu.
III. Alternativen Änderung der Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung Kreistag gem. § 70 Abs. 1 Kverf. i.V.m. § 65 Kverf. Haushaltssatzung 2011
V. bereits dazu vorliegende Entscheidungen BV 0209/11 vom 20.06.2011 über- und außerplanmäßige Mehraufwendungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt.
Begründungen: - zu Anlage 1 -
lfd. Nr. 1 Forderungen und Investitionen an Dritte Die Havelländische Verkehrsgesellschaft hat einen Fördermittelantrag von 480.100 € für 4 Busse nach der Richtlinie zur Förderung von Investitionen/ÖPNV Finanzierungsverordnung gestellt. Der bisher veranschlagte Haushaltsansatz von 297.100 € ist Bestandteil der Busförderung. Die Mehrausgaben von 183.000 € sollen aus dem Kostenträger 5470101 (ÖPNV) aus den geleisteten Zuwendungen des Landes gedeckt werden. (Zweckbindung)
lfd. Nr. 2 Außenanlage OSZ/HVL Standort Rathenow Im Haushaltsjahr 2011 standen für die Baumaßnahme „Energetische Sanierung des Gebäudes OSZ, VHS und MKS“ in der Bammer Landstr. 10 in Rathenow im Kostenträger 2310101, Sachkonto 033201 insgesamt 300.000 € zur Verfügung. Im Zuge der Umsetzung der Gesamtmaßnahme wurde aus schulorganisatorischen Gründen notwendig, auch den ersten Teil der Außenanlage (hinterer Pausenhof) herzustellen.
Diese Maßnahme war in Anbetracht des desolaten Zustandes der Außenanlage an diesem Standort unabweisbar. Die Deckung der Mehrauszahlungen erfolgt aus den investiven Schlüsselzuweisungen, die im Kostenträger 5730101 nicht mehr umfänglich benötigt werden.
lfd. Nr. 3 Besucherparkplatz Schloss Ribbeck Im Zuge der Haushaltsplanung für das Jahr 2011 wurden für den Bau des Besucherparkplatzes Schloss Ribbeck 365.000 € eingeordnet. Bestandteil der Kostenberechnung waren die Leistungen für den Straßenbau, die Einfriedung und die Installation der Parkplatzbeleuchtung. Nach der Submission der Straßenbauleistungen musste festgestellt werden, dass das zur Verfügung stehende Budget für den Parkplatzbau insgesamt nicht ausreichen wird.
Im Laufe der weiteren Projektentwicklung wurde auch eine Festlegung zur zukünftigen Betreibung und Bewirtschaftung des Parkplatzes getroffen. In diesem Zusammenhang wurde festgelegt, dass eine Parkautomatenanlage zu installieren ist.
Im Ergebnis der archäologischen Voruntersuchung auf dem Parkplatz wurden Anzeichen für einen größeren archäologischen Fund festgestellt. Aus diesem Grund wurde es notwendig, im Zeitraum Juni bis Juli 2011 eine umfassende Untersuchung des Geländes durchzuführen. Die zusätzlichen Aufwendungen belaufen sich auf ca. 46.467,65 €, diese sind bisher nicht im Gesamtbudget für die Maßnahem „Parkplatz Schloss Ribbeck“ enthalten.
Während der Baudurchführung der Maßnahme „Einrichtung eines Besucherparkplatzes an der B 5 „Schloss Ribbeck“ wurde es notwendig, auf Grund von Maßnahmeerweiterungen (z. B. vorgezogene Erschließungsleistungen für das Sanitärgebäude), unvorhergesehene Kosten für die archäologische Untersuchung und Massenmehrungen die ursprünglich geplanten Kostenansätze mehrfach zu erhöhen.
Zurzeit liegt die Schlussrechnung des Bauunternehmens zur Prüfung vor. Aus der Schlussabrechnung ergibt sich ein finanzieller Mehrbedarf von ca. 99.800 €. Die Bezahlung der Rechnung steht im sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Baumaßnahme Parkplatz Ribbeck.
lfd. Nr. 4 Grunderwerb und Grunderwerbsnebenkosten Im Zusammenhang mit dem begonnenen Ausbau der Kreisstraße in Görne (HVL 6316), in Klein Behnitz (HVL 6308), in Nennhausen (HVL 6315) und dem abgeschlossenen Bau des Radweges der Kreisstraße HVL 6304 ist Grunderwerb erforderlich. Weiterhin sind Zerlegungsmessungen zur Durchführung des Grunderwerbes notwendig.
Diese Vermessungs-, Grunderwerbs- und Grunderwerbsnebenkosten sind z. T. im Sachkonto 045101 mit eingestellt worden. Da Grunderwerbs- und Grunderwerbsnebenkosten, zu denen auch die Vermessungskosten gehören, jedoch aus dem Sachkonto 041101 zu zahlen sind, ist der zuvor beschriebene Mehrbedarf unabwendbar.
lfd. Nr. 5 Zuweisungen an verbundene Unternehmen (HVG) Die beiden Landkreise PM und HVL haben sich in der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die gemeinsame Erfüllung der Selbstverwaltungsaufgabe übriger ÖPNV und den Ausgleich von Verlusten im gemeinsamen Verkehrsunternehmen Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH Potsdam von 2001 dazu verpflichtet, die entstehenden Verluste anteilig zu tragen. Die Ermittlung dieser Höhe erfolgt entsprechend der dazugehörigen Erläuterungen und wird im Rahmen der Prüfung der Jahresabschlüsse durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und testiert. Für 2011 wurde für den LK HVL eine Minderzahlung von 703.317,17 € festgestellt. Die Gesellschafterversammlung der HVG hat am 17.08.2012 den Jahresabschluss 2011 festgestellt und somit die Forderungen gegen die Landkreise entsprechend der Teilungsrechnung anerkannt.
Begründungen: - zu Anlage 2 –
Korrektur von Sachkonten aus der Anschubfinanzierung als neu zugelassene Optionskommune (Jobcenter) Umsetzungen vom Finanzhaushalt in den Ergebnishaushalt
Mit Beschluss des Kreistages vom 23.06.2011 – BV 0209/11 – wurden im Finanzhaushalt über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen aus der zweckgebundenen Anschubfinanzierung des Bundes die Anschaffung einer Fachsoftware, die Netzwerkerweiterung und Hardwareausstattung beschlossen.
Im Zuge der Ausschreibungen und Auftragsvergaben stellte sich heraus, dass nicht alle Leistungen in den Finanzhaushalt gehören und somit muss ein Betrag in Höhe von 103.800 € aus dem Finanzhaushalt in den Ergebnishaushalt umgesetzt werden.
Es handelt sich hierbei um Aufwendungen von
45.000 € Schulungen der Mitarbeiter des Jobcenters Fachverfahren OPEN PROSOZ
45.000 € Aufwendungen für IT-Betreuung
13.800 € Aufwendungen für den Erwerb geringwertiger Wirtschaftsgüter = 150 €
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: Anlage 1 Über- und außerplanmäßige Mehraufwendungen/- auszahlungen für das HH 2011 Anlage 2 ÜPL/APL im HH 2011 – Korrektur Anschubfinanzierung Jobcenter
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