Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Landkreis Havelland wird mit Wirkung zum 01.01.2013 Mitglied im Verein zur Förderung der partnerschaftlichen und freundschaftlichen Beziehungen Havelland e. V. (Partnerschaftsverein). I. Sachverhalt:
Am 13.09.2002 wurde auf Initiative des Landrates der Verein zur Förderung partnerschaftlicher und freundschaftlicher Beziehungen Havelland e. V. gegründet.
Der Landkreis Havelland unterhält partnerschaftliche Beziehungen zu den Landkreisen Siegen-Wittgenstein, Rendsburg-Eckernförde und Viersen, zu Berlin-Spandau sowie zwischenzeitlich auch zum polnischen Landkreis Strzelce-Dresdenecko.
Der Landrat ist Gründungsmitglied des Vereins. Bisher erfolgte jedoch noch keine formelle Beschlussfassung über die Mitgliedschaft des Landkreises im Partnerschaftsverein. Dies soll nunmehr nachgeholt werden.
Der Mitgliedsbetrag für den Landkreis beträgt 100,00 Euro jährlich gemäß Beitragssatzung und soll beginnend ab 2013 entrichtet werden, also nicht rückwirkend.
Vorbehaltlich eines entsprechenden Haushaltsbeschlusses soll die Arbeit des Vereins beginnend ab 2013 jährlich mit einer Summe in Höhe von bis zu 1.500,00 Euro bezuschusst werden. Die Förderung ist zu beantragen. Über die Verwendung der Mittel ist durch den Verein ein Nachweis zu führen. Der Zuschuss wird u. a. für die Kofinanzierung einer Stelle beim Verein aus dem Programm „Bürgerarbeit“ benötigt. Der Stelleninhaber ist mit der Überarbeitung der Aufstellung und Registratur aller Vereine des Landkreises beschäftigt, die partnerschaftliche Beziehungen pflegen.
II. Lösung
Beschlussfassung, wie vorgeschlagen.
III. Alternativen
Keine ordentliche Mitgliedschaft des Landkreises im Verein.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Über die Mitgliedschaften von Gebietskörperschaften in Vereinen entscheidet die Vertretung gemäß § 28 Abs. 2 Ziffer 24 BbgKVerf.
V. bereits dazu vorliegende Entscheidungen
Keine Finanzielle Auswirkungen:
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