Landkreis Havelland
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Vorlage - BV-0299/12  

 
 
Betreff: Bestellung einer Prüferin/eines Prüfers des Amtes für Kommunalaufsicht, Rechnungs- und Gemeindeprüfung, Innenrevision
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:10 03
Federführend:Dezernat I, Amt 10 - Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Tebling, Berit
Beratungsfolge:
Ausschuss Finanzen/Beteiligungen/Vergaben/Rechnungsprüfung Vorberatung
23.08.2012 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen/Rechnungsprüfung/Petitionen ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
27.08.2012 
Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
10.09.2012 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt

Herrn Enrico Heyden

ab dem 1. Juli 2012 zum Prüfer des Amtes für Kommunalaufsicht, Rechnungs- und Gemeindeprüfung, Innenrevision zu bestellen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

I. Sachverhalt

Herr Heyden wurde ab Oktober 2010 im Amt für Kreisentwicklung und Wirtschaft mit den Arbeitsaufgaben der Stelle „Leiter/in Erhebungsstelle Zensus 2011“ betraut. Die Arbeitsaufgaben in diesem Bereich endeten mit dem 31. Mai 2012. Mit Schreiben vom 29. Mai 2012 bewilligte das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg ausschließlich für den Leiter der Erhebungsstelle Zensus 2011, Herrn Heyden, die Verlängerung der Aufgabenwahrnehmung im Zensus 2011 bis zum 30. Juni 2012, da weitere „Restarbeiten“ vorzunehmen waren.

Daraus resultierend ergibt sich die Notwendigkeit, Herrn Heyden ab 1. Juli 2012 mit anderen Arbeitsaufgaben zu betrauen.

Dem fachlichen und persönlichen Anforderungsprofil der freien Planstelle „Prüfer/in“ (Kennziffer 1 15 02 03) im Amt für Kommunalaufsicht, Rechnungs- und Gemeindeprüfung, Innenrevision wird Herr Heyden bedingt durch seine fachliche Qualifikation und seine mehrjährigen Verwaltungserfahrungen gerecht.

II. Lösung

Der Kreistag beschließt die Bestellung von Herrn Enrico Heyden ab dem 1. Juli 2012 zum Prüfer des Amtes für Kommunalaufsicht, Rechnungs- und Gemeindeprüfung, Innenrevision.

III. Alternativen

keine

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 101 (4) BbgKVerf entscheidet der Kreistag über die Bestellung des Leiters und der Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes.

V. bereits dazu vorliegende Entscheidungen

keine

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

 

 

Erläuterung/Deckungsvorschlag

keine zusätzlichen Kosten

 

Anlagen: keine

Anlagen: keine