Landkreis Havelland
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Vorlage - BV-0297/12  

 
 
Betreff: Beschlussfassung über die Anerkennung des Kleeblatt e. V. – Zentrum für Familien, Frauen und Kinder als Träger der freien Jugendhilfe im Landkreis Havelland
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:51 JHP
Federführend:Dezernat II, Amt 51 - Jugendamt Beteiligt:Dezernat II
Bearbeiter/-in: Schmidt, Susanne   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
22.08.2012 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:

Nach sachlicher und fachlicher Prüfung des Antrages des Trägers Kleeblatt e. V. – Zentrum für Familien, Frauen und Kinder wird dieser als Träger der freien Jugendhilfe im Landkreis Havelland anerkannt.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

I. Sachverhalt

Mit Schreiben vom 11.06.2012 beantragte der Kleeblatt e. V. – Zentrum für Familien, Frauen und Kinder die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII).

Für die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe ist die Richtlinie des Landkreises Havelland vom 13.04.2005 anzuwenden. Entsprechend den Regelungen des § 75 SGB VIII und der Richtlinie zur Anerkennung besteht ein Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe, wenn dieser

1. auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 mindestens 3 Jahre tätig ist,

2. gemeinnützige Ziele verfolgt,

3. aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande ist und

4. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet.

Zudem hat der Träger einen Anspruch auf Anerkennung, wenn er mindestens drei Jahre auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig gewesen ist. Hier ist auf die ausschließliche oder überwiegende Arbeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe abzustellen. Die zu erfüllenden Aufgaben müssen sowohl nach der Satzung als auch nach der praktischen Arbeit einen genügend wichtigen Schwerpunkt darstellen.

Zweck des Vereins ist nach seiner Satzung, die Förderung der Bildung und Handlungsfähigkeit und damit die Unterstützung von hilfebedürftigen Personen bei der Auseinandersetzung mit der sozialen Umwelt und Fragen gegenwärtiger und zukünftiger existentieller Bedeutung. Der Träger führt eine Eltern-Kind-Gruppe in Rathenow die gleichermaßen soziale Bildungs- sowie Konflikt- und Beratungsstelle ist. Hier werden im Rahmen von Spielgruppen soziale Kontakte geknüpft, Spielsituationen geschafft und teilweise angeleitet, um die altersgerechte Förderung der frühkindlichen Entwicklung zu unterstützen/ vermitteln, Gespräche über Sorgen und Probleme mit den Eltern geführt aber auch in andere Hilfsangebote vermittelt. Darüber hinaus bietet der Träger verschiedene Kurse an, in denen es darum geht Eltern bei ihren Erziehungskompetenzen zu unterstützen, Babysitter zu qualifizieren oder Präventionsangebote zum Thema „Sicher im Auto“ oder „Erste Hilfe für Kleinkinder“ anzubieten. Zudem werden verschiedene Kurse und Aktionen angeboten, wie bspw. Deutschkurse für Familien mit Migrationshintergrund, Babymassage, Babyturnen, Chi Gong, Bastelnachmittage und Babybasare. Die Angebote stehen allen Familien offen. Der Träger erbringt insofern Leistungen, die unmittelbar und mittelbar zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe beitragen. Die Erfüllung gemeinnütziger Ziele steht in diesem Fall im Zusammenhang mit der Erfüllung der Aufgaben i. S. d. Kapitel 2 des SGB VIII.

Aus der Aufgabenstellung und der Tätigkeit des Trägers sowie der Satzung und dem Freistellungsbescheides des Finanzamtes kann die Verfolgung gemeinnütziger Ziele i. S. der Aufgaben der Jugendhilfe gem. § 2 (2) SGB VIII festgestellt werden.

Der Träger hat seine Tätigkeit im Oktober 1999 aufgenommen. Der Vorstand, bestehend aus Frau Manuela Neubüser (freiberufliche Hebamme), Vertreter: Andrea Weichelt und Jörg Zietemann, ist mit seinen im Verein tätigen Mitgliedern fachlich und personell geeignet die Aufgaben der Jugendhilfe zu erfüllen. Zudem ist Frau Neubüser dem Jugendamt auch aus ihrer engagierten ehrenamtlichen Tätigkeit im Bündnis für Familie Westhavelland bekannt. Der Träger lässt insofern erwarten, dass er einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande ist.

Der Kleeblatt e. V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, (junge) Eltern zu befähigen, ihre Erziehungskompetenzen zu stärken, sie auf dem Weg der Erziehung ihrer Kinder zu begleiten, beratend und unterstützend zur Seite zu stehen, die Bildung der Familie und die einzelnen Ressourcen in der Familie zu stärken und notwendigen Hilfsangebote zu unterbreiten.

Der Kleeblatt e. V. ist auch zu partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit anderen Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe bereit.

Er achtet und fördert in seiner Arbeit die Freiheits- und Persönlichkeitsrechte des Grundgesetzes - Gleichbehandlung, die Freiheit der Person, Glaubensfreiheit und die Förderung der Familie.

Entsprechend der Richtlinie des Landkreises Havelland für die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe erfüllt der Kleeblatt e. V. – Zentrum für Familien, Frauen und Kinder folgende Kriterien:

1. Die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe spiegelt sich zum einen in der Satzung und zum anderen in der praktischen Arbeit wieder.

2. Die gemeinnützigen Ziele lassen sich sowohl aus der Satzung, als auch aus der Aufgabenstellung und der Tätigkeit des Trägers ableiten.

3. Der Träger bietet Angebote und Hilfen i. S. d. Kapitels 2 SGB VIII und deren fachliche Eignung.

4. Die Angebote und Hilfen werden i. S. d. Grundgesetzes umgesetzt (Achtung der Menschenrechte, Förderung der Gleichberechtigung, Glaubensfreiheit, Förderung der Familie).

5. Der Verein hat eine verlässliche Organisationsstruktur.

6. Der Träger ist im und für den Landkreis Havelland seit mehr als 3 Jahren tätig.

Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung hat diesen Antrag in seiner den Jugendhilfeausschuss vorbereitenden Sitzung behandelt. Über das Ergebnis werden die Ausschussmitglieder in der Sitzung informiert.

II. Lösung

Im Ergebnis der Prüfung der eingereichten Unterlagen wird festgestellt, dass der Kleeblatt e. V. -Zentrum für Familien, Frauen und Kinder die Anerkennungsvoraussetzungen nach den gesetzlichen Vorschriften des § 75 SGB VIII und der Richtlinie des Landkreises Havelland für die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe erfüllt.

Der Träger ist als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen.

III. Alternativen

Keine

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Jugendhilfeausschuss gemäß § 71 (2) Nr. 3 SGB VIII

V. bereits dazu vorliegende Entscheidungen

Keine

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

 

 

Erläuterung/Deckungsvorschlag

nicht kostenrelevant

 

Anlagen:

Anlagen: